Hallo an alle,
ich bin auf der Suche nach einer neuen Wohnung, für meine Kinder und mich.
Nun hab ich nach einer Ewigkeit eine tolle gefunden,
darf sie laut Arbeitsamt aber nicht nehmen.
Die Wohnung hat 4 Zimmer, 100 qm und kostet 580, warm.
Wegen 15 qm zu viel, ich kann das echt nicht verstehen!!!
Ich bin doch keine Langzeitarbeitslose, die jahrelang vom Staat lebt...
Es ist doch nur vorübergehend, wenn ich wieder arbeiten gehe,
bezahl ich die Wohnung doch selber.
Nur weil ich momentan ALG 2 beziehe, muss ich jetzt ne Wohnung nehmen,
die mir zu klein ist, ein Durchgangszimmer und nicht mal ein Balkon hat?!
Ich versteh das nicht und bin total traurig. 
Kann ich gegen die Ablehnung noch irgend etwas tun???
Vielen Dank,
liebe Grüße Wenke
Wohnung nicht bekommen...
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Beitrag von wunschkind8802 - 30.06.11 - 20:28 Uhr
Beitrag von bottroperin1987 - 30.06.11 - 20:34 Uhr
hallo,
ich weiss nicht ob es von stadt zu stadt verschieden ist..
damla sals wir noch alg 2 bekommen haben war die qm zahl egal nur die miete musst epassen und wenn die miete doch höher war haben die auch mal ein auge zugedrückt aber den rest musste mal halt selber zahlen..
es kann schwierig sein als alg 2 empfänger eine wohnung zu finden..
uns wurde damals auch mal von einer angestellten (baugesellschaft) gesagt alg2 emfänger haben kein anrecht auf balkon oder garten.. unverschämt finde ich sowas..
ich würde einspruch einlegen mit der begründung das die miete im ramen liegt eventeull noch einen anwalt einschalten
viel glück das alles klaapt..
lg Sandra
Beitrag von wind-prinzessin - 01.07.11 - 09:59 Uhr
Die Arge kann dir nicht vorschreiben, in welche Wohnung du ziehst. Du könntest dir auch eine Villa anmieten. Aber den übersteigenden Betrag musst du draufzahlen. Das wiederum heißt, dass du keine Kosten für Umzug und kein Kautionsdarlehen bekommst.
Wir haben zu dritt 80m² - und damit 8 zuviel. Das war der Arge egal, weil die Wohnung im finanziellen Rahmen lag.
Beitrag von wasteline - 30.06.11 - 20:38 Uhr
"Ich bin doch keine Langzeitarbeitslose, die jahrelang vom Staat lebt...
Es ist doch nur vorübergehend, wenn ich wieder arbeiten gehe,
bezahl ich die Wohnung doch selber."
Dann warte doch bis Du wieder arbeiten gehst. Oder findest Du es fair, dass die arbeitende Bevölkerung für Deine Wünsche zahlt?
Oder aber Du nimmst die Wohnung und zahlst die Differenz aus eigener Tasche.
Beitrag von wunschkind8802 - 30.06.11 - 20:43 Uhr
Hallo,
würde die Differenz ja gern zahlen, aber ich bekomme die Wohnung nicht.
Ich kann nicht warten, bis ich wieder Arbeit habe...
Wir wohnen jetzt in einer 5-Zimmer-Wohnung und bezahle 750,- warm.
Ab August sogar 930,- warm, weil dann die Reko durch ist.
LG Wenke
Beitrag von wasteline - 30.06.11 - 20:45 Uhr
Dann solltest Du das mit Deiner Sachbearbeiterin nochmal besprechen.
Beitrag von seikon - 30.06.11 - 20:55 Uhr
Wieso bekommst du die Wohnung nicht? Nicht die AfA oder das Jobcenter unterschreiben den Mietvertrag, sondern allein du. Und wenn du meinst, dass du die Differenz zur angemessenen Miete selber tragen kannst, dann miete die Wohnung doch einfach ohne Genehmigung an.
Du bekommst halt dann nur keine Umzugsbeihilfen, wie Kaution und so vom Amt bezahlt.
Aber die Kaution kannst ja auch in drei gleichen Monatsraten zahlen.
Beitrag von zwiebelchen1977 - 30.06.11 - 20:59 Uhr
Sie müsste ja auch die NK für die 15 qm mehr selber zahlen, wenn die Wohnung nicht angemessen ist
Beitrag von vwpassat - 30.06.11 - 21:17 Uhr
Verdient Dein Mann auf Montage nicht genug?
Beitrag von mimi1410 - 30.06.11 - 22:09 Uhr
Hmm, vielleicht ist das Ganze ja in die Brüche gegengen, nachdem sie für ihre Kinder und sich sucht!
LG Mimi
Beitrag von wunschkind8802 - 30.06.11 - 22:35 Uhr
Hallo,
würdest du mal ein bisschen nachdenken bzw. richtig lesen,
hättest du dir deine Frage sparen können...
Die Wohnung ist für unsere Kinder und mich.
LG
Beitrag von kati543 - 30.06.11 - 23:45 Uhr
Dein jüngstes Kind ist 4 Jahre. Warum arbeitest du nicht schon lange wieder? Seit wieviel Jahren hast du denn nicht mehr gearbeitet?
Suche dir eine Arbeit und ziehe dann um. Dass deine Wohnung renoviert wird und dann die Kosten steigen, wusstest du vorher.
Beitrag von wunschkind8802 - 01.07.11 - 00:56 Uhr
Hallo,
kannst du deine Fragen nicht vernünftig stellen - ohne das man gleich heraus liest,
was du denkst?!
Mein jüngstes Kind ist 4 Jahre, richtig.
Sie geht, seit sie 1 Jahr ist, in den Kindergarten und ich arbeiten... stell dir mal vor.
Habe bis April gearbeitet, dann wurde mein Vertrag nicht verängert und
somit bin ich seit dem 1.5. Zuhause.
Zum Zeitpunkt der Anküdigung (Reko) war ich noch arbeiten und auch da habe ich mich schon nach Wohnungen umgeschaut, aber nichts passendes gefunden...
Beitrag von yanis82 - 01.07.11 - 14:40 Uhr
Hallo,
du schreibst, dass du jetzt in einer noch viel teureren Wohnung lebst - wurde ein Mietsenkungsverfahren eingeleitet?
Du kannst die neue Wohnung ja trotzdem nehmen, aber die Differenz selbst zahlen, ebenso wie Kaution und Umzugskosten.
15 qm "zuviel" sind übrigens ein guter Grund, dem Umzug nicht zuzustimmen, wenn man die höheren HK und NK bedenkt...
Das Argument "ich bin doch nicht einer von den Langzeitarbeitslosen" oder "ist nur vorübergehend" gibt es im SGB II nicht, also verabschiede dich von solchen Gedanken, alle AlgII-Emfänger werden vor dem Gestz gleich behandelt, ob Aufstocker, Kurz-oder Langzeitarbeitsloser, zumindest was die Leistungen angeht.
Trotzdem herrscht nach dem GG Freizügigkeit in Deutschland. Du kannst soviele Mietverträge unterschreiben wie du willst; nur kann niemand das Jobcenter zwingen, alle Kosten zu übernehmen.
Ich muss aber auch mal nach dem Vater der Kinder fragen; seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft? Wäre ja auch möglich trotz seiner Arbeit im Ausland. Oder zahlt er euch Unterhalt und hat eine eigene Wohnung? Klingt nämlich irgendwie nach "2 Wohnungen um Bedarfsgemeinschaft zu umgehen", sorry...
Gruß
Yanis (Sachbearbeiterin beim Jobcenter)
Beitrag von wunschkind8802 - 01.07.11 - 19:12 Uhr
Hallo,
ja - der Vater der Kinder hat eine eigene Wohnung und zahlt Unterhalt.
Das hat nichts mit "Bedarfsgemeinschaft umgehen" zu tun...
Er arbeitet im Ausland und hat alle 2 oder 3 Wochen die Kinder.
Leider liegt es "nur" an den 15 qm und das ärgert mich.
Jetzt nehm ich mir ne Wohnung, die meinen Kindern und mir zusteht und
ziehe dort wieder aus, wenn ich arbeiten gehe - um dann in einer Wohnung zu leben,
die mir gefällt und wo wir uns wohlfühlen?!
So ein Quatsch...
Zumal die Wohnung, die ich gern möchte,
die vorgeschriebene Warmmiete nicht übersteigt.
LG Wenke
Beitrag von yanis82 - 02.07.11 - 09:26 Uhr
Du hast nicht erklärt, warum du nicht einfach diese schöne Wohnung trotzdem nimmst und die Differenz selbst zahlst, wenn es doch eh nur für ein paar Monate ist?!
Rechtlich ist die Entscheidung korrekt...
LG
Yanis
Beitrag von wunschkind8802 - 02.07.11 - 22:41 Uhr
Hallo,
es geht ja nicht um die Warmmiete - die liegt mit 590,- im Rahmen - sondern um die qm.
100 sind wohl zuviel es dürfen nur 85 sein.
LG Wenke
