Steht mir Elterngeld zu, trotz dass ich selber kündige? Ich glaube das spielt keine Rolle, kommt drauf an was man verdient hat.....
Warum wieso weshalb die Kündigung ist eine längere Geschichte und uninteressant...
Könnt ihr mir helfen?
lg
Elterngeld trotz Kündigung
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Beitrag von janine79669 - 01.07.11 - 09:31 Uhr
Beitrag von zubbeline - 01.07.11 - 09:32 Uhr
ja, Elterngeld bekommst Du trotzdem
Beitrag von littlequeen - 01.07.11 - 09:50 Uhr
Das Elterngeld wird aus den 12 Monaten vor Mutterschutz berechnet, also kommt es darauf an WANN du kündigst im Verhältnis zum Beginn des Mutterschutzes (6 Wochen vor ET). Wenn du also erst am 25.6 positiv getestet hast und jetzt kündigst wird nicht mehr als der Mindestsatz an Elterngeld bei rum kommen.
Beitrag von wind-prinzessin - 01.07.11 - 09:52 Uhr
Ja, EG bekommst du trotzdem. Wenn du dann allerdings sehr wenig bekommst und mit ALG II aufstocken musst, kann dir das gesperrt werden.
PS: Wenn du z. B. an der Arbeit gemobbt wirst und das deine SS negativ beeinflussen kann, kann dir dein Gyn auch ein Beschäftigungsverbot geben. Dann bekommst du das Geld weiterhin, aber musst nicht mehr da hin.
Beitrag von kati543 - 01.07.11 - 09:54 Uhr
Ja, Elterngeld steht dir trotzdem zu. Nur bist du dann nicht mehr - nach dem Bezug des Elterngeldes (Falls du länger bei deinem Kind zu Hause bleibst) über dich krankenversichert. Das kann massive Nachteile für dich haben. Ganz besonders, wenn du noch ein Kind bekommen solltest. Und im Lebenslauf macht es sich natürlich besser, wenn man nur stehen hat, dass man in der Zeit bei Firma XXX angestellt war, anstatt dass man in Kindererziehungszeit war.
Beitrag von janine79669 - 01.07.11 - 10:13 Uhr
ok gut, spiele ich mit offenen karten...arbeite in der schweiz und möchte nach meinem mutterschutz zu hause bleiben und nicht wenn das kind 4 monate alt ist wieder arbeiten...das heisst kündigen würde ich erst im mutterschutz oder so....wann der perfekte zeitpunkt ist finde ich dann noch raus..
ich habe eben gesagt, wenn mir elterngeld zu steht, was dann nicht wenig sein wird, dann bleibe ich daheim, das lohnt sich allemal....
lg und vielen dank
Beitrag von anyca - 01.07.11 - 10:21 Uhr
Ähm, steht Dir denn überhaupt deutsches Elterngeld zu, wenn Du in der Schweiz arbeitest?
Beitrag von wind-prinzessin - 01.07.11 - 10:24 Uhr
Das frage ich mich auch grad..
Wikipedia sagt "In der Schweiz gibt es weder Elternzeit noch Elterngeld. Es bestehen jedoch Bestrebungen seitens der Eidgenössischen Koordinationskommission für Familienfragen (EKFF), entsprechende Regelungen einzuführen."
Das könnte also ein Problem darstellen. Das erklärt auch, warums in der Schweiz keinen MuSchu vor der Geburt gibt.
Beitrag von janine79669 - 01.07.11 - 10:37 Uhr
ja steht mir, dass weiss ich schon, da ich in deutschland wohne und mein mann auch...das weiss ich eben schon..
Beitrag von janine79669 - 01.07.11 - 10:39 Uhr
bin grenzgänger..
Beitrag von kati543 - 01.07.11 - 10:57 Uhr
Ich würde dir empfehlen, dich mal beim zuständigen Arbeitsamt und der Elterngeldstelle zu melden. Diesen doch sehr speziellen Fall bei dir, kann dir hier wahrscheinlich niemand mit Sicherheit beantworten.
Beitrag von janine79669 - 01.07.11 - 11:01 Uhr
genau das ist da sproblem, die verweisen mich wieder auf ihre schlaune texte die man so lesen kann....
so speziell ist es nicht...
ich möchte nur wissen, ob man in deutschland wenn man kündigt trotzdem elterngeld bekommt, mehr nicht und ne verbindliche aussage bekommt man nie im forum und möchte ich auch nicht bezwecken...denn wenn mir nach dt recht ja das geld zu steht, müsste es sich mit kündigen ja gleich verhalten...
Beitrag von mini-sumsum - 01.07.11 - 19:21 Uhr
Hi,
ich kenne mich mit den Thema nicht so gut aus, möchte aber trotzdem was "in den Raum werfen", was mir grad so im Kopf rumschwirrt:
Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung. Wenn sie kündigt, hat sie ja durch die Elternzeit keinen Lohnverlust (eben weil sie gekündigt hat). Ich hoffe ihr versteht, was ich meine.
Ich könnte mir also vorstellen, dass sie lediglich den Mindestsatz von 300 Euro bekommt; eben, weil nichts weiter ersetzt werden muss.
In D hat man ja nach der Geburt automatisch Anspruch auf Elternzeit. Von daher wird ja hier niemand direkt nach der Geburt kündigen. Wie es aber in der Schweiz aussieht? Keine Ahnung.
LG
mini-sumsum
Beitrag von ujn1 - 01.07.11 - 23:04 Uhr
Hallo mini-sumsum
entschuldige bitte, aber das ist Quatsch.
Für den Bezug von einkommensabhängigem Elterngeld kommt es lediglich darauf an, dass das Einkommen in den Bezugsmonaten geringer ist als in den 12 Vergleichsmonaten vor Geburt des Kindes. Aus welchem Grund diese Einkommensminderung eintritt, ob gekündigt, gekündigt worden, befristeter Vertrag ausgelaufen, oder - wie in D üblich - in Elternzeit, spielt keine Rolle. Es ist auch unerheblich, ob die Einkommensminderung überhaupt ursächlich mit der Geburt des Kindes zusammenhängt.
Auch die Tätigkeit in der Schweiz steht dem nicht entgegen. Grenzgänger ins EU Ausland oder die Schweiz mit deutschem Wohnsitz haben - bis auf wenige Ausnahmen - Anspruch auf Leistungen nach dem BEEG.
Dies mag zunächst verwundern. Die Begründung für diese Regelung ist in der Systematik der Sozialleistungen zu suchen. Das Elterngeld ist nicht wie z.B. die gesetzliche Rente, Arbeitslosengeld... ein umlagefinanziertes Sozialsystem aus Erwerbseinkommen, sondern ein rein steuerfinanziertes. Es kann deshalb - allein schon aus verfassungsrechtlichen Erwägungen - keine Handhabe geben, in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Personen vom Bezug des Elterngeldes auszuschließen.
LG
