vielleicht kann mir ja einer helfen

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Beitrag von sternchen68 - 01.07.11 - 12:30 Uhr

hallo
ganz kurz die geschichte

meine tochter hat eine ausbildung(lebensmittel) angefangen und hat eine chefin die ist gerade mal 2 jahre älter als sie(23 chefin)
von anfang an hat sie auch den chef raushängen lassen.meine tochter durfte immer samstags arbeiten und spätdienst weil sie keinen bock hatte.leider bekam meine tochter eine lungenentzündung musste zu hause bleiben,danach bekam sie einen ausschlag im gesicht von dem obst und bekam verbot zu arbeiten.
dann ging alles eine weile gut und da hatte sie einen WEGEUNFALL sie klempte sich in der autotür ihren daumen.ging zum arzt hat sich aber nicht krankschreiben lassen(hat so eine angst vor der chefin)
.nach genau 3 wochen ging es nicht mehr der nagel musste abgenommen werden.nun ist sie schon 6 wochen krank geschrieben.
im januar bat sie auch den BEZIRKSLEITER in eine andere Fiale.er stimmte zu und es sollte ab 1.august auch geschehen.
zwischendurch hat die junge chefin bei meiner tochter angerufen und zu ihr gesagt sie glaubt nicht das sie krank sei(echt hammer)
so heute ruft der BEZIRKSLEIDER an und meint zu ihr das sie nicht ins 2 lehrjahr kommt da sie soviel fehlzeiten hatAlso meines wissens nach ist ein Arbeitsunfall keine fehlzeit und sie würde auch nicht versetetzt in eine andere fiale
.achso zur schule ist sie aber immer gegangen.

was würdet ihr jetzt machen?bitte ratet mir was!

Beitrag von nuvolabianca - 01.07.11 - 12:38 Uhr

Gibt es einen Betriebsrat?
Weiss der Arzt das es ein Arbeitsunfall war? wenn ja bescheinigen lassen!

IHK oder HK melden!

Direkt zur obersten Chefin?

Weiss zwar nicht genau aber irgendwie ist man doch als AZUBI geschützt und wegen Krankheit dürfen die einen erst recht nicht kündigen..#nanana

Andernfalls mal bei Anwalt anrufen?

Beitrag von anja676 - 01.07.11 - 12:41 Uhr

Hallo,

also ganz ehrlich würde ich meiner Tochter empfehlen, die Chefin - auch wenn sie nur knapp älter ist - als Chefin zu akzeptieren. Deine Wortwahl "von Anfang an hat sie auch den Chef raushängen lasen" ist unsinnig. Sie ist die Cheffin. Es wird Dir wie vielen anderen im Leben so gehen, dass irgednwann auch mal die Chefs jünger sind.

Was die Zurückstufung ins 1. Lehrjahr betrifft, würde ich einfach mal versuchen zu klären, ob es vielleicht doch Sinn macht. Auch wenn ein Arbeitsunfall nicht als "Fehlzeit" zählt, war sie ja doch nicht im Betrieb tätig und hat vielleicht dort eine Menge verpasst.

LG Anja

Beitrag von thea21 - 01.07.11 - 12:44 Uhr

Ich sage Lehrjahre sind keine Herrenjahre und: So wie man sich bettet, so liegt man!

Will heißen: Es spielt überhaupt GARKEINE Rolle wie alt die VORGESETZTE deiner Tochter ist, da deine Tochter die Auszubildende ist und die, die ausgelernt hat, defacto mehr weiß als die Tochter, welche noch lernt.

Weiterhin spielt es keine Rolle wie alt sie ist, da ihr sicherlich das Alter der Vorgesetzten nicht erwähnt hättet, wäre sie 40, richtig?

Fehlzeit heisst nicht, das sie unentschuldigt fehlt, sondern das sie einen Großteil eines Lehrjahres zuhause, anstatt auf der Arbeit verbracht hat und somit den Lehrstoff und alles damit verbundene nicht mehr aufholen kann um mit einer guten Leistung in das letzte Lehrjahr einzutreten.

Ich würde ein Gespräch suchen und versuchen alles zu klären, anstatt einen gelben Schein nach dem anderen zu werfen, um an Ende mehr Probleme, als am Anfang zu haben.

Beitrag von sternchen68 - 01.07.11 - 12:48 Uhr

sie darf vom arzt aus nicht arbeiten weil der fingernagel fehlt und dadurch kann sie nicht zu greifen.allso muss sie weiter krank geschrieben werden,schule geht sie ja nach

Beitrag von thea21 - 01.07.11 - 12:52 Uhr

Du, das ist doch gerade völlig irrelevant!

Es kann ja sein, das deine Tochter einen Unfall hatte und öfter mal ungewollter Weise krank war.

Ich verstehe nur nicht, wie man dermaßen kleingeistig sein kann in einem Eingangspost das Alter der Vorgesetzten zu erwähnen, als meine man, dass diese deiner Tochter eigentlich garnix zu sagen hätte, da sie selbst noch grünes Gemüse hinter den Ohren hat.

Das geht so nicht. Und sieht deine Tochter das genauso wie du, sind die Probleme hausgemacht.

Ein klärendes Gespräch MUSS her, egal wie.

Und eine Rückstufung dürfte im Falle eines langen Ausfalles sinnvoller sein, als in das nächste Lehrjahr zu kommen, um dann entgültig durch die Prüfung zu rasseln.

Beitrag von colle - 01.07.11 - 13:45 Uhr

tag

dein mausi ist 20#aha
hat sie keinen popo inne hose und kann sich selbst um ihre angelegenheiten kümmern?

Beitrag von kerstini - 01.07.11 - 14:12 Uhr

Ich habs auch so gelernt... Lehrjahre sind keine Herrenjahre!

Wie die andren schon geschrieben haben, das Alter der Chefin spielt keine Rolle. So wie du das schreibst hast vielmehr du bzw. deine Tochter damit ein Problem. Auch das die Chefin NUR Vormittags und von Mo-Fr gearbeitet wage ich stark zu bezweifeln!

Was heißt den sie bekam ein VERBOT zu arbeiten? #kratz

Und wenn sie jetzt bereits seit 6!!! Wochen (nur wegen dem fehlenden Nagel?) krank geschrieben ist, einmal wegen ner Lungenentzündung und dann noch wegen ihrer Obstallergie nicht im Betrieb war, ist eigentlich klar das es Probleme gibt mit der Versetzung! Ausbildung ist ja nicht nur Berufsschule sondern auch Praxis.
Eine Freundin z.B. hatte zeitgleich mit mir ihre Ausbildung angefangen und ging auch regelmäßig zur Schule. Der Ausbildungsbetrieb (Arztpraxis) hatte aber Probleme seine Praxisräume (wurde alles neu gebaut) Termingerecht fertig zu stellen und so fing ihre praktische Ausbildung nicht am 01.09. an sonern am 15.11. Nur durch großen Einsatzes ihres Chefs durfte sie in unserer Klasse bleiben, musste aber die Abschlussprüfung trotzdem 6 Monate später als wir machen.

Vielleicht sollte sich deine Tochter mit ihren 20 Jahren mal auf den Hosenboden setzen und einen Gang zulegen! Das Leben ist kein Wunschkonzert!


Kerstin mit Ida #verliebt und #stern Madita #stern Leo + #stern 12.SSW

Beitrag von lichtenstein - 01.07.11 - 20:37 Uhr

Sechs Wochen Krankschreibung wegen eines Daumennagels? Wahnsinn - zu dem Arzt lass ich mich überweisen.

Egal, ich habe noch ein paar Fragen:

Wann genau hat Deine Tochter denn mit der Ausbilung begonnen? Wie lange hat sie bis jetzt insgesamt gefehlt? Gibt es im Unternehmen so etwas wie innerbetrieblichen Unterricht? Hat sie an dem teilgenommen? Hat sie auch Unterricht in der Berufsschule versäumt? Hat sie an allen Klassenarbeiten in der Berufsschule teilgenommen?

Aus der Summe der Antworten auf diese Fragen ergibt sich eine Einschätzung, ob es sinnvoller für Deine Tochter wäre, das Ausbildungsjahr zu wiederholen.

Vielleicht bietet sich darin auch eine Chance zu überlegen, ob diese Ausbildung überhaupt das Richtige für sie ist. Die vielen Krankheiten lassen nämlich vermuten, dass Deiner Tochter nicht wirklich gefällt, was sie tut.

Gruß

Lichtenstein

Beitrag von oma.2009 - 01.07.11 - 20:44 Uhr

Hallo,

ich kann dir nur raten: laß deine Tochter doch mal ihre Angelegenheiten selber klären. Danach wird deine Tochter auch wissen ob die Chefin nur die Chefin raushängen lässt oder tatsächlich die Chefin ist.
Und deiner Tochter wurde doch aufgrund von den vielen Fehlzeiten, ja, sind es denn sie war NICHT im Betrieb, nicht gekündigt sondern man gibt ihr eine reelle Chance, das Lehrjahr zu wiederholen und somit ihren Abschluss zu schaffen. Und wie die Anderen schon geschrieben haben: Lehrjahre sind keine Herrenjahre und auch der evtl. richtige Umgang mit einem Besen will gelernt sein.

LG