Hallo,
ja, wie oben schon steht, hab ich damals, als ich mit meiner Prinzessin in Erziehungsurlaub ging, meinem Arbeitgeber nicht angezeigt, wie lange ich gehen würde. Den neuen Regelungen nach hätte ich das wohl schriftlich machen müssen. Wusste ich nicht, aber okay, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Ist nun nicht so, daß ich in Panik gerate, aber ich möchte nun doch gerne wissen, ob dies so überhaupt stimmt, wie ich es da oben behaupte. Denn sogar mein AG selbst weiß es nicht definitiv. Aber er hat gerade eben kundgetan, daß er mich künftig nicht mehr braucht, da seine eigene Frau nun mitarbeitet. (Büro)
Also, ich fasse mal kurz die Punkte zusammen, so wie ich sie sehe und bitte Euch nun, mich zu korrigieren, falls ihr es besser wisst 
1.) mein alter Chef muss mich nicht mehr nehmen
2.) werde ich am 3. Geburtstag meiner Maus arbeitslos sein
3.) demnach auch Arbeitslosengeld bekommen (außer ich finde vorher einen Job)
4.) muss mir mein Chef ein Zeugnis schreiben
5.) könnte ich theoretisch eine ICH-AG gründen (vorbereitende Buchhaltung auf selbständiger Basis)
6.) oder ist es so, daß ich weder Arbeitslosengeld noch Ich-AG-Anrecht habe?
7.) krankenversichert bin ich dann auch nicht mehr?
So sieht es wohl aus. Ich werde nun aber ab September anfangen, mich neu zu bewerben, da ist Mäuschen dann schon im KiGa, 3 wird sie erst im Januar.
Wird nicht leicht, ich bin über 40 und kann nur Halbtags.... aber okay, dies ist ein anderes Thema 
Danke schonmal für Eure Hilfe hier, weitere Fragen folgen ganz bestimmt.
Achso, sorry für meine Unwissenheit. Ich wurde während der SS nicht aufgeklärt, was zu tun ist, ich bin davon ausgegangen, es wäre wie früher (bei meinem Großen), daß der Arbeitsplatz einfach 3 Jahre freigehalten werden muss.
LG, Ariane
Erziehungszeit beim AG nicht angemeldet, nun ohne Job .... aber
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Beitrag von lariane1 - 01.07.11 - 12:47 Uhr
Beitrag von manavgat - 01.07.11 - 12:53 Uhr
Wieviele Mitarbeiter hat der Betrieb?
Gruß
Manavgat
Beitrag von lariane1 - 01.07.11 - 12:54 Uhr
Hi,
der Chef, seine Frau (halbtags), zwei Mitarbeiterinnen im Büro (beide Teilzeit) und 2 Männer in der Fertigung (ganztags). Ist ein kleiner Betrieb, der mit Kunststoff arbeitet.
LG
Beitrag von manavgat - 01.07.11 - 12:58 Uhr
dann kann Dir der Chef kündigen, ohne Angabe von Gründen. Könnt ihr Euch nicht einigen, wann er dies tut? Sobald Du die Kündigung hast, musst Du Dich bei der Arbeitsagentur melden.
Gruß
Manavgat
Beitrag von lariane1 - 01.07.11 - 13:01 Uhr
Nun, er kündigt mir ja nicht wirklich.
Ich habe heute angerufen, wie es aussieht, er meinte, er bräuchte mich nicht mehr (aus genannten Gründen). Ich hab ihn nun gebeten, mir ein Zeugnis zu schreiben (das wird er mir in den nächsten 2 Wochen mal zusenden), damit ich ein paar Bewerbungsschreiben verschicken kann.
Also, eigentlich bin ich doch bis zum 3. Geburtstag meiner Kleinen im Erziehungsurlaub, oder? Zumindest bei meiner Krankenkasse liegt dies so, die haben nachgefragt.
LG Ariane
Beitrag von kati543 - 01.07.11 - 13:31 Uhr
Natürlich muß er dir kündigen. Gibt es eine Formvorschrift für Elternzeit?
Aber abgesehen davon... Er hätte dich abmahnen müssen als du am ersten Tag nach dem Mutterschutz nicht am Arbeitsplatz erschienen bist. Aber er hat es akzeptiert. Er hat dich weiter in seiner Personaldatenbank geführt. Er hat dich nicht abgemeldet bei den Kassen. Du bist dort weiter beschäftigt. Er hat deine Elternzeit akzeptiert. Er muß dir kündigen und kann das frühestens am ersten Tag wenn deine Elternzeit vorbei ist. Und ich hoffe, du bist schon eine Weile im Betrieb und erwartest eine ordentliche Abfindung.
Beitrag von lariane1 - 01.07.11 - 13:42 Uhr
Danke. Ich finde das ganze schon ganz schön kompliziert, wenn ich ehrlich sein soll. Gibt es nicht eine Internetseite, in der man alles nachlesen könnte?
Nein, er hat mir nicht geklündigt, ich habe auch nicht gekündigt. Aber seit 2 1/2 Jahren bin ich von dort weg. Okay, meinetwegen kann ich ja am 3. Geburtstag meiner Kleinen noch kündigen (oder ihn kündigen lassen), aber das bleibt sich ja doch alles gleich zum guten Schluß. So oder so bin ich dort ab 31.1.12 draußen.
Anrecht auf Abfindung hab ich sicherlich nicht, auch wenn ich dort nun schon über 10 Jahre tätig war. Aber wie gesagt, der Betrieb ist so klein, die könnten es sich gar nicht leisten, irgendjemandem eine Abfindung zu zahlen
Ist mir auch nicht wichtig. Ich sehe mich jetzt nur allmählich in Zugzwang, was meine weitere berufliche Laufbahn angeht. Deswegen dieser Thread.
Wie gesagt, woher habt ihr Euer Wissen? Gibt es da eine gute Site dazu?
LG, Ariane
Beitrag von windsbraut69 - 01.07.11 - 22:36 Uhr
Kleinbetrieb.
Kein Kündigungsschutz....
Warum sollte sie eine Abfindung bekommen?
Beitrag von lariane1 - 02.07.11 - 10:34 Uhr
Danke auch für Deine Antwort.
Ihr habt mir ein bischen helfen können, habe nun um einen Termin beim Arbeitsamt gebeten, hoffe, ich kriege bald einen.
Abfindung - nein, daß ist unwahrscheinlich. Muss auch nicht sein, ich will meinen Ex-Chef ja nicht ausnehmen, ich will nur einen sauberen Schnitt, und das es reibungslos weitergeht, wenn der Erziehungsurlaub vorüber ist.
LG, Ariane
