kennt sich jemand mit erbe aus?

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von sonnenschein195 - 01.07.11 - 12:57 Uhr

Hallo ihr lieben!
Ich brauche mal euren Rat.
Und zwar bekommen meine Geschwister und ich ein erbe von mein großeltern weil sie verstorben sind.Normal würde es meine Mutter bekommen,aber die ist nun verstorben und da treten wir Enkel in kraft.
Wir haben auch schon die briefe vom amtgericht bekommen was an Erbe da ist!Nächste woche freitag müssen wir zu Bank und den personalausweis und den brief vom Amtsgericht und die Bankverbindung mitbringen.
kann mir jemand sagen wir lang das dann mit der auszahlung dauern wird ungefähr?
was kommt denn dann noch alles auf uns zu?oder ist es dann mit der Banksache dann abgeschlossen!

danke schon mal für eure antworten

lg vanessa

Beitrag von arkti - 01.07.11 - 13:22 Uhr

Das kann man dir so nicht beantworten da du keine Informationen gibst.
War die Beerdigung schon und ist schon bezahlt?

Ich denke mal die Bank zahlt erst aus wenn wirklich alles bezahlt ist.
Es wird wohl auch eine Rolle spielen wieviele Erben wirklich da sind und ob die sich schon alle gemeldet haben.

Beitrag von sonnenschein195 - 01.07.11 - 13:27 Uhr

wer alles was erben tut ist schon geklärt,die beerdigungen waren schon!


lg vanessa

Beitrag von myimmortal1977 - 01.07.11 - 23:36 Uhr

Die Bank ist im Erbfall nicht verpflichtet das Geld zurück zu halten, bis die Beerdigung vom Erbe bezahlt wurde. Es gibt Fälle, wo der Tote noch obduziert werden muss und sich die tatsächliche Bestattung Wochen oder Monate hinzieht.

Die Beerdigung bezahlen muss derjenige, der das Bestattungsinstitut beauftragt hat. Ob nun Geld da war zum Vererben oder nicht oder eine Person einspringt, die gar nicht in der Erbfolge vorkommt oder nicht testamentarísch bedacht wurde, spielt keine Rolle.

Vertragspartner vom Bestatter ist immer der Beauftragende.




Beitrag von arkti - 02.07.11 - 00:28 Uhr

Naja aber im Normalfall bezahlt man ja die Beerdigung auch vom Erbe wenn was zu erben ist.
Warum sollte einer zahlen wenn ein Erbe da ist?

Aber ok das muss man dann wohl untereinander klären.


Beitrag von blumme - 01.07.11 - 13:52 Uhr

Hallo

warum gehst du nicht zu einem Anwalt?

Oder hast du Famielienrechtschuzt wo du dich beraten lassen kanst?

Viel Glück

Beitrag von myimmortal1977 - 02.07.11 - 00:05 Uhr

#kratz Warum sollte in diesem Falle einen Anwalt aufsuchen? Hier ist kein Rechtsstreit zu erkennen.

#kratz #kratz

Beitrag von blumme - 02.07.11 - 23:23 Uhr

Hallo

es gibt auch Anwälte die Fachrecht Erbrecht haben,
ich habe auch einen sehr guten seit 4 Jahren.

Mann muss nicht in einem Streit verwickelt sein mann kann auch nur Fragen stellen von Experten! ;-)

Beitrag von myimmortal1977 - 02.07.11 - 23:37 Uhr

Logisch gibt es auch Fachanwälte mit Schwerpunkt Erbrecht. Nur warum sollte ich unnötig das Geld dafür in die Hand nehmen, wenn so was im Augenblick unnötig erscheint?

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt i. d. R. nur, wenn ein Rechtsstreit vorliegt und nicht bei bloßer Beratung, wo gar nichts los ist.

Manche Rechtsschutzversicherungen haben Anwälte in der Servicehotline, die kostenlos befragt werden können. Aber nicht alle Versicherungen bieten diesen Service an.

Und bevor ich ein Beratungshonorar von über 200 € in die Hand nehme, überlege ich zwei mal, ob dieses unbedingt notwendig erscheint.

#gruebel #schein

Beitrag von blumme - 03.07.11 - 11:07 Uhr

Also wir haben bei der AGAG Famielienversicherung.

Und sind sehr zufrieden ich greife dich nicht an ich wollte dir nur helfen.

Weil Fehler sehr viel Geld kosten dass weiss ich aus eigener Efahrung wo ich noch 18 war und keine fachwissen hatte!

Beitrag von myimmortal1977 - 01.07.11 - 23:51 Uhr

Das Konto oder die Konten von Euren Großeltern werden aktuell als Nachlasskonten geführt. Die Bank muss Euch dann eine Übersicht über die vorhandenen Konten aushändigen. Dort stehen die Beträge drauf, die Salden, die auf den Konten oder dem Konto noch vorhanden sind.

Ihr habt also vom Amtsgericht schon den Erbschein erhalten?!?! Dort kann kein Wert drauf stehen über die genauere Höhe des Nachlasses. I. d. R. steht da nur, zu welchen Teilen geerbt wird. Z. B. jeder zur Hälfte oder ein Drittel oder jeder ein Viertel.

Jeder von Euch brauch das Original, welches das Amtsgericht hat Euch zukommen lassen. Dann braucht Ihr Euren Perso und ggf. noch die Sterbeurkunde.

Bei der Bank folgt dann erstmal unheimlich viel Papierkram. Je nachdem, was für Konten vorhanden waren, geht es mit der Auflösung recht zügig, binnen weniger Tage.

Am Längsten dauert es, wenn z. B. Depotkonten im Ausland liegen. Da das mehr Schreibkram ist. Meine Mutter hatte Depotkonten in Luxemburg, die über die Sparkasse liefen. Das dauerte dann über einen Monat.

Aber normale Konten sollten recht zügig gehen, binnen einer Woche.

Euch alles Gute!

Janette