Was tun ohne Zeugnis?

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von sarahg0709 - 01.07.11 - 13:06 Uhr

Hallo,

eine ehemalige Kollegin hat mich dieser Tage mit einer Frage angesprochen, die ich ihr nicht beantworten konnte.

Mein ehemaliger Arbeitgeber hat 2007 Insolvenz angemeldet. Einige Angestellte wurden von einem Mitarbeiter übernommen, andere waren halt weg vom Fenster.

Besagte Kollegin ist jetzt seit über 1 Jahr arbeitslos. Davor hat sie sich mit Gelegenheitsjobs über Wasser gehalten.

Das Problem für sie ist, sie hat - ähnlich wie ich - über 10 Jahre bei dem Arbeitgeber gearbeitet (war erst Azubi und wurde dann übernommen) und hat für dieses Zeit kein Zeugnis erhalten.

Das Dumme ist, man kann auch kein Zeugnis mehr einklagen, da der Mann Anfang des Jahres verstorben ist. D.h. man kann in seinem Lebenslauf zwar angeben, war von ... bis ... in der Firma XY beschäftigt, hat aber sonst keine Nachweise. Jetzt hat ihr der Personalchef einer Firma auch gesagt, dass sie sie ohne ein Zeugnis nicht einstellen.

Was kann man in so einer Situation tun??

LG

Beitrag von thea21 - 01.07.11 - 13:08 Uhr

Hallo,

was war denn das für eine Firma?

Struktur, Größe ect.?

Beitrag von sarahg0709 - 01.07.11 - 16:40 Uhr

Hallo,

ein Steuerberatungsbüro mit (in der Blütezeit) ca. 20 Angestellten.


LG

Beitrag von annelie.77 - 01.07.11 - 14:24 Uhr

Hallo,

sie kann sich an den (ehemaligen) Insolvenzverwalter wenden. Ich hatte das auch mal, nur ist mein ehemaliger AG nicht verstorben, sondern hat sich aus dem Staub gemacht. Ich habe dann mein Zeugnis geschrieben und der IV hat es unterzeichnet.

LG

Anne

Beitrag von manavgat - 01.07.11 - 14:40 Uhr

Ich würde mir ein "Zeugnis" selbst schreiben, d. h.

Titel:

Zusammenstellung Arbeitsbereiche
Vorname Nachname in Firma xy, Firmenanschrift
vom ....... bis


Absatz über Art des Unternehmens, Anzahl Mitarbeiter etc.

Dann in Ich-Form das übliche:

Ich war vom xxxx bis xxx als xxxxxx in der Firma blabla beschäftigt.

Mein Aufgabenbereich umfasste

Aufzählung wie in Zeugnissen üblich.

Dann quas eine Eigenbewertung:

eben nur wieder aus der Ich-Perspektive.


Am Ende den Satz:

durch die Insolvenz und Geschäftsauflösung sowie den kurz darauf folgenden Tod des ehemaligen Firmeninhabers, Name Vorname konnte kein Zeugnis mehr ausgestellt werden.

Gruß

Manavgat




Beitrag von sarahg0709 - 01.07.11 - 16:39 Uhr

Hallo Manavgat,

das ist eine interessante Idee. Auf so etwas wäre ich nicht gekommen.


LG

Beitrag von myimmortal1977 - 02.07.11 - 00:02 Uhr

Schreib das Zeugnis, wende Dich an den ehemaligen Insolvenzverwalter!

Wenn Du das Zeugnis, wie hier vorgeschlagen selbst schreibst und dann auch noch objektiv unterstreichst, dass Du es selbst geschrieben hast, hast Du keine Chance bei Bewerbungsrunden.

Denn inhaltlich kannst Du das Blaue vom Himmel lügen. Und da musst Du schon verdammt großes Glück haben, dass sich da jemand drauf einlassen würde.