Hallo an Euch alle,
ich stehe vor einem für mich nicht lösbaren Problem.
Ich absolviere ein Fernstudium neben dem Beruf in meiner Freizeit. Bezahlt wird es zum überwiegenden Teil von meinem Arbeitgeber, aber ein monatlicher Betrag fällt für mich an.
Das Herbstsemester 2011 (1.7.-31.12.11) pausiere ich mit dem Studium (wegen Geburt meines Kindes).
Ich habe Hartz VI beantragt, weil ich zu wenig verdiene und einfach nicht um die Runden komme. Alles kein Ding, Antrag bewilligt ab 1.7.
Jetzt kommt das große ABER: vor dem 1.7. bekomme ich keine Leistungen vom Amt, da ich studiere.
Ich soll einen Antrag auf Zuschuss zu ungedeckten Kosten der Unterkunft stellen. Ich habe gegoogelt und gefunden, dass man diesen stellen kann, wenn man BAföG bekommt.
Kommt den BAFöG überhaupt für mich in Frage? Auch hier gegoogelt: "...Zunächst einmal muss die Ausbildung die Ausbildungskraft des Antragstellers ganz überwiegend in Anspruch nehmen. Dies ist in der Regel bei einer Unterrichtszeit von 20 bis 40 Stunden in der Woche der Fall. ..."
Meins ist aber ein Fernstudium in der Freizeit und nicht meine Arbeit.
Hat jemand von Euch einen Tipp für mich, damit ich das erstens verstehe und zweitens weiß was ich machen muss....???
Danke und LG Rastamanattila
wer kennt sich aus Bafög-Hartz IV-Fernstudium???
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Beitrag von rastamanattila - 01.07.11 - 15:42 Uhr
Beitrag von anja1968bonn - 01.07.11 - 17:04 Uhr
Mit Hartz IV kenne ich mich nicht aus, vielleicht wissen andere eher, ob der Bezug auch bei geringem Verdienst und Fernstudium möglich ist, bei BAföG allerdings bin ich mir sicher, dass ein berufsbegleitendes, z.T. vom Arbeitgeber finanziertes Fernstudium nicht BAföG-fähig ist.
LG
Anja
Beitrag von king.with.deckchair - 01.07.11 - 18:54 Uhr
Hach! Ich hatte das "berufsbegleitend" überlesen.
Beitrag von king.with.deckchair - 01.07.11 - 18:52 Uhr
"Ich habe gegoogelt und gefunden, dass man diesen stellen kann, wenn man BAföG bekommt. "
Nein, dass ist seit der kürzlich vollzogenen Gesetzesänderung nicht mehr so.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__27.html
Allerdings musst du zunächst BaföG beantragen, damit klar wird ob du es erhältst und wenn nein, was der Ablehnungsgrund ist.
"Dies ist in der Regel bei einer Unterrichtszeit von 20 bis 40 Stunden in der Woche der Fall. ..."
Meins ist aber ein Fernstudium in der Freizeit und nicht meine Arbeit. "
Es geht nicht darum, WANN du die Zeit investierst, sondern ob es 20 Stunden aufwärts sind. Mensch, das mit dem Sinn erfassenden Lesen üben wir dann aber fürs Studium noch mal, gell!
Also: BaföG beantragen gehen.
Beitrag von rastamanattila - 01.07.11 - 20:41 Uhr
Das Studium ist mit 15 Std. Selbststudium wöchtl. angesetzt.
Beitrag von powermami1982 - 02.07.11 - 14:26 Uhr
Du hast das sehr kompliziert erklärt ich schreib jetzt nur das was ich sicher weiß!
Man kann wohngeld immer wenn man arebitet beantragen und auch bafög fürs fernstudium. Bafög aber nur wenn du noch nie zuvor bafög bezogen hast und nachweisen kannst das du mind. 6 -12 das fernstudium bereits gemacht hast. Und ich würde es ohne alg 2 versuchen und sobald man zur schule geht oder aus sonstigen gründen als student gilt und bafög bekommt hat man keinen anspruch mehr auf alg2.
Beitrag von powermami1982 - 02.07.11 - 14:30 Uhr
Mein freund will auch ein fernstudium an der ils machen und daher wissen wir das man bafög beantragen kann dafür aber die zwnagsvorrausetzung ist man darf noch nie zuvor bafög bezogen haben und nachweisen das man das schon eine weile intensiv gemacht hat! Kann sein das das nur für schulabschlüsse gilt das weiß ich so nicht.
Beitrag von kirin27 - 03.07.11 - 21:03 Uhr
was hast du denn für nen lehrberuf und was für ein fernstudium machst du?
bei mir war es ein weiterbildendes studium auf meine lehre und da hat man dann anspruch auf meister bafög!
das ist nicht vom gehalt abhängig, auch nicht der eltern und man muss es nicht zurückzahlen!
wie das dann mit hartz IV ist weiss ich dann allerdings auch nciht
