Huhu, vielleicht kann mir jemand helfen????
Bereite viel schon für nach der Geburt vor, da mir das sonst zu anstrengend ist!
1. Frage: ich bin im bv wegen unzureichendem immunschutz... Muss ich trotzdem die letzten 12 Abrechnungen vorlegen oder die von den 12 Monaten davor wo ich noch voll gearbeitet habe???
2. Frage: wie ist das mit dem muschu??? Zählt das als Abrechnung fürs Elterngeld oder muss ich noch 2 abrechnungen vorher abgeben???
3. Mein Mann geht ebenfalls vollzeit arbeiten & nimmt den 13. & 14. Monat Elternzeit, muss er einen extra Antrag ausfüllen????
Lg Denise & vielen dank!
Elterngel - Partnermonate - Berufsverbot ???
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Beitrag von manana85 - 02.07.11 - 16:21 Uhr
Beitrag von ida-calotta - 02.07.11 - 16:42 Uhr
Hallo!
1. Es zählen die 12 Abrechnungen von vor dem Mutterschutz, die vor dem BV sind nicht relevant.
2. Versteh die Frage nicht wirklich. Du musst die ja eine Bescheinigung des AG und der KK über den Erhalt von Mutterschutzgeld ausstellen lassen (ist beim EG-Antrag dabei) und diese mit dem Antrag einreichen.
3. Ja, dein Mann muss extra einen Antrag ausfüllen. Bedenke, das der 13. Monat der ab dem 1. Geburtstag zählt. (Beispiel Kind geboren am 01.06.11 = 13. Monat 01.06.12-30.06.12)
LG Ida
Beitrag von manana85 - 02.07.11 - 18:31 Uhr
Danke Schimmel, mit dem muschu meine ich, ob die 6 Wochen vorher schon zu den 12 monaten der verdienstabrechnungen zählen oder ich komplette 12 Abrechnungen vom vorm muschu brauche?!?!
Weist du zufällig, wie das mit muschu und Elternzeit generell ist, blicke da trotz Anruf beim versorgungsamt nicht?!? Wenn ich nun Elternzeit für 12 Monate ( für mich ) beantrage, bekomme ich ja 8 Wochen muschu, Stelle ich den Antrag dann z.b ab dem 30.08 ( unser et ) bis 30.08.2012 oder vom 30.12.2011 bis 30.08.2012?????
Mit dem 13. & 14. Monat ist klar, der 13. Monat beginnt dann doch sozusagen 1 Tag nach dem 1. Geburtstag ( 1. Tag des 13. Monats ) bis bis 30.10.2012, mein Mann musste dann am 31.12.2012 wieder arbeiten, oder??????
Vielen dank schon mal
Beitrag von ida-calotta - 02.07.11 - 18:59 Uhr
Es zählen die Verdienstabrechnungen von vor dem Mutterschutz. Bei dir dann also Juni 11-Juni 10. Bei deinem Mann die Abrechnungen von vor dem ET.
Elternzeit beginnt nach dem Mutterschutz, allerdings wird dieser auf die Elternzeit angerechnet. Wenn du 12 Monate Zuhause bleiben möchtest ist der 1. Geburtstag deines Kindes dein 1. Arbeitstag. Du beantrags somit Elternzeit mit dem Tag der Geburt.
Der 13. Monat beginnt mit dem Tag des Geburtstages. Wenn das Kind am 30. geboren wird ist der 30.08.12. der erste Tag Elternzeit für deinen Mann und seine 2 Monate gehen dann bis zum 30.10. Dein MAnn muss dann am 31.10. wieder arbeiten.
LG Ida
Beitrag von ida-calotta - 02.07.11 - 19:01 Uhr
P.S.: Hab mich vertan. Dein Mann hat dann EZ bis 29.10. und muss am 30.10. wieder arbeiten.
Beitrag von ujn1 - 02.07.11 - 23:41 Uhr
Hallo Denise,
die Antworten auf Fragen 1) und 2) finden sich in §2 (7) BEEG: "Unberücksichtigt bleiben auch Kalendermonate, in denen die berechtigte Person Mutterschaftsgeld nach der Reichsversicherungsordnung (...) bezogen hat oder in denen während der Schwangerschaft wegen einer maßgeblich auf die Schwangerschaft zurückzuführenden Erkrankung Einkommen aus Erwerbstätigkeit ganz oder teilweise weggefallen ist."
für 1) heißt das: es sind zwei Fragen zu beantworten:
a) Ist Dein Mutterschutzlohn im BV niedriger als Dein Brutto vorher?
b) ist Dein BV wegen einer im wesentlichen durch die Schwangerschaft bedingten Erkrankung ausgesprochen worden?
Nur wenn Du beide Fragen mit Ja beantwortest, werden die Monate nicht gezählt, und es zählen die 12 Monate vor dem BV. Ansonsten zählen ganz normal die 12 Kalendermonate vor dem Monat, in dem der Mutterschutz beginnt.
zu Deiner Frage 2), so wie ich sie verstehe, sagt oben zitierte Passage eindeutig, dass Monate mit Bezug von Mutterschutzgeld nicht berücksichtigt werden.
Zu Frage 3): Es gibt drei Möglichkeiten für Deinen Mann:
a) er macht auf Deinem Antrag keine Angaben und stellt später separat einen Antrag für den 13. u. 14. Monat.
b) er meldet auf Deinem Antrag vorab den 13. u. 14. Monat als Elterngeldmonate an, stellt aber seinen Antrag separat später.
oder c) er stellt seinen Elterngeldantrag zusammen mit Deinem. Dann muss er natürlich seine ganzen Unterlagen (Verdienstbescheinigungen etc.) neben Deinen auch mit demselben Antrag einreichen.
Flexibler ist man, wenn erstmal nur Du Deinen Antrag einreichst. Vielleicht stellt Ihr ja nach ein paar Monaten fest, dass es doch ganz schön wäre, wenn Ihr den 11. und 12. Monat gemeinsam zuhause bleibt und z.B. eine größere Reise zusammen macht. Man kann zwar einmal ohne Begründung den Bezugszeitraum und die Aufteilung zwischen den Partnern ändern, einfacher ist es aber, wenn man es sich zunächst offen läßt.
LG
