Hallo.
Ihr müsst mal mir eben kurz helfen, habe soeben auch gegoggelt, aber nicht wirklich die passende Antwort für mich gefunden.
Es geht darum, mein Ex-Mann und ich haben uns letzten Jahres getrennt, seitdem erhalte ich von der Arge für mich und meinen fast 2-jährigen Sohn ALG II. Mein Sohn hat ab September einen festen Kita Platz, der ihm zusteht.
Ich bekomme dazu auch von der ARGE die Miete für unsere mini-kleine Wohnung bezahlt, da ich die ganze Zeit ja nicht arbeiten konnte, alleinerziehend mit Kind.
Jetzt ist es so, dass ich seit längerem in einer neuen Partnerschaft bin und mit diesem Mann habe ich vor jetzt zusammen zu ziehen, da wir ohnehin sehr oft zusammen sind und der Platz hier einfach zu eng wird.
Wir kennen uns schon länger und sind gerade auf Wohnungssuche für uns 3.
Jetzt meine Frage, dass das Wohngeld dann weg fällt ist klar, da es ja eine Eheähnliche Gemeinschaft dann ist wenn wir zusammen ziehen, oder?
Aber wie ist das mit dem ALG für mich und meinen Sohn? Fällt das dann auch weg? Und vor allem wird der Unterhaltsvorschuss für meinen Sohn dann weiter gezahlt?
Ich weiß nicht wie ich starten soll, wenn wir umziehen, kann mein Sohn ja dann auch nicht in den Kindergarten in dem ich ihn angemeldet habe, da müsste ich ja dann erstmal eine neue Wohnung finden und dann einen neuen Kindergarten suchen und dann kann ich mich erst auf Jobsuche machen. Hat jemand von euch sowas schonmal durch und kann mir sagen wo ich da am besten anfange?
Eine größere Wohnung ist ein MUSS, weil 50qm sind für drei Personen auf Dauer zu eng, da kann mein Freund noch nicht einmal zu mir ziehen wegen Platzmangel! Wir suchen etwas größeres, weiß aber nicht wie ich das finanziell schaffen soll. Er ist zwar auch Berufstätig, aber hat noch zwei Kinder für die er Unterhalt zahlt und noch einige Schulden zum abtragen.
Wie läuft das ab mit dem Geld? Würde ich in diesem Fall eine Weiterbewilligung von der ARGE bekommen, wenigstens nur so lange bis ich weiß wo mein SOhn in den Kindergarten gehen kann und bis ich Arbeit gefunden habe oder fällt das sofort weg wenn wir zusammen ziehen?
Ganz lieben Gruß Melina
Bitte mal kurzen Rat geben...
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Beitrag von melinamaus - 02.07.11 - 17:37 Uhr
Beitrag von seikon - 02.07.11 - 17:54 Uhr
Das sind natürlich wieder seltsame Zufälle. Du hast ab September einen Krippenplatz für dein Kind. Könntest also ab dann auch wieder arbeiten und deinen Lebensunterhalt selbst bestreiten und jetzt muss ganz schnell noch vorher unbedingt umgezogen werden. Und natürlich auch so, dass der Krippenplatz dann passé ist und du dann natürlich "unglücklicherweise" erstmal nicht wieder arbeiten kannst, weil du ja dann keinen Platz für dein Kind hast.
Ist schon seeeeeeeeeeeeeeeehr sonderbar, dass das alles jetzt unbedingt sein muss, wo du doch wieder arbeiten kannst/sollst. 50 qm ist jetzt nicht soooooooooo klein. Da kann man durchaus noch einige Monate in der Wohnung bleiben. Du kannst dich erstmal um Arbeit bemühen und nebenbei ggf. nach einem alternativen Krippenplatz ausschau halten. Und wenn das alles geklärt ist (Finanzen, Krippenplatz usw) DANN kannst du dich mal wegen Umzug umschauen.
Beitrag von melinamaus - 02.07.11 - 18:09 Uhr
Wie ich solche Antworten liebe, keine Ahnung von irgendwas haben, aber mal wieder grundlos durch die Gegend behaupten!!! 
Im übrigen liegt es sicherlich nicht an der Arbeit, dass ich zu faul wäre um zu arbeiten, denn ich bin trotz Mutterschutz bis 2 Tage vor Geburt meines Kindes noch arbeiten gegangen, er kam als Frühchen zur Welt!
Nach zwei Monaten habe ich einen 400 € Job angetreten, den ich ausgeübt habe, den habe ich halten können bis letztes Jahr September, weil es dann nach der Trennung einfach nicht mehr ging und der Opa auch nicht immer springen konnte dass ich arbeiten gehen konnte 3x die Woche, der zufälligerweise Beamtlich berufstätig ist!!!
Ich will arbeiten gehen und bin sicherlich kein Sozialschmarotzer, im Gegenteil, meine liebe, ich spare gerade für eine Berufliche Weiterbildung, die ich nebenher dann machen will um mich weiter qualifizieren zu können.
Also, man kann sich solch dumme Aussagen sparen, wenn man die Privaten Verhältnisse nicht kennt! Und nein, mein Freund kann nicht zu mir ziehen, weil die Bedarfsgemeinschaft nur für mich und meinen Sohn bestimmt ist, deswegen wollen wir ja eine andere Wohnung, auch dazu, dass ich wieder auf die Beine finde *Kopfschüttel*
P.S.: Wir sind seit 1 Monat dran eine passende Wohnung für uns zu finden und hatten schon einige Maklergespräche, die Kitabescheinigung kam letzte Woche, nur noch so viel dazu!! 
Wenn ich mir sicher wäre, würde ich nicht fragen
und der Umzug hat auch private und wegeliche Gründe um auch Kosten einzusparen, da ich nämlich immer mit dem Bus zum einkaufen muss und das alles auch einfach Leid bin.
Ich habe eine Frage gestellt und diese knapp mit den wichtigsten Dingen formuliert, den Rest kannst du doch garnicht beurteilen!!
Beitrag von windsbraut69 - 02.07.11 - 18:40 Uhr
"Und nein, mein Freund kann nicht zu mir ziehen, weil die Bedarfsgemeinschaft nur für mich und meinen Sohn bestimmt ist, deswegen wollen wir ja eine andere Wohnung, auch dazu, dass ich wieder auf die Beine finde *Kopfschüttel* "
Was meinst Du denn damit?
Natürlich kann er bei Euch einziehen.
Ihr seid dann eben eine 3köpfige Bedarfsgemeinschaft, sofern er nicht ausreichend verdient, um Euch alle 3 zu ernähren.
Unterhaltsvorschuß gibt es weiter, ALGII nur dann, wenn Euer Gesamteinkommen unter Eurem Bedarf liegt.
Wenn Ihr aber ohnehin eine größere Wohnung sucht, warum dann nicht dort, wo der Kleine einen Betreuungsplatz hat und Du arbeiten kannst?
Gruß,
W
Beitrag von melinamaus - 02.07.11 - 18:56 Uhr
Weil ich in einem kleinen minikaff wohne, wo ich Umstandshalber für den übergang gezogen bin, weil ich nach der trennung sonst nichts auf die schnelle gefunden hatte!
Weil es hier nichts gibt, keine einkaufsmöglichkeiten, nichts zentrales, nur Feldwege etc. Dürfte ja verständlich sein, immerhin bin ich zu Fuß unterwegs und nicht mit Auto, ich habe zwar Führerschein aber in meiner Situation kann ich mir jetzt noch kein Auto leisten.
Beitrag von windsbraut69 - 02.07.11 - 19:04 Uhr
Soviele Widrigkeiten aber auch.
Dann zieht zusammen, schaut, ob sein Einkommen für Euch 3 ausreicht, ohne ALGII beziehen zu müssen (denkt an die Krankenversicherung, die um die 140 Euro/Monat kosten wird) und alles ist gut.
Wenn Ihr zusammen lebt, kannst Du ja auch entgegen seiner Arbeitszeiten wieder arbeiten und er kümmert sich in dieser Zeit ums Kind.
Da Ihr mit Kind in einem Haushalt dann zusammen lebt, wird er von Anfang an für Dich/Euch mit aufkommen müssen.
Beitrag von king.with.deckchair - 02.07.11 - 19:44 Uhr
"Und nein, mein Freund kann nicht zu mir ziehen, weil die Bedarfsgemeinschaft nur für mich und meinen Sohn bestimmt ist, deswegen wollen wir ja eine andere Wohnung, auch dazu, dass ich wieder auf die Beine finde *Kopfschüttel* "
Eher *kopfschüttel* über dein Unwissen und deine ekelhaft fordernde Mentalität!
Ob der Kerl nun bei dir einzieht oder ihr zusammen irgendwohin ist in Sachen Bedarfsgemeinschaft völlig egal und auch völlig logisch. Also hör auf, ander in pubertärem Ton über das SGB II belehren zu wollen!
"und der Umzug hat auch private und wegeliche Gründe um auch Kosten einzusparen, da ich nämlich immer mit dem Bus zum einkaufen muss und das alles auch einfach Leid bin"
Also doch faul, stinkend! Und die Allgemeinheit soll schön weiter löhnen, nur weil Madame auf einmal meint sie muss zum Kerl ziehen, satt zu arbeiten. "wegeliche" Gründe, was für ein Deutsch. 
Echt, ich möchte brechen bei Haltungen wie deinen!
Beweg deinen Hintern an die Arbeit! Und DANN! zieh zusammen mit wem du willst!
Beitrag von seikon - 03.07.11 - 08:02 Uhr
Oh ja entschuldige. Natürlich bist du so ein Exemplar, dass bis zum Mutterschutz voll gearbeitet hat. Unter den Wehen hast du noch heroisch die Jahresabschlussbilanz für dein Unternehmen erstellt. Und natürlich warst du so pflichtbewusst, dass du direkt nach den Presswehen in alter Frische und Leistung wieder am Schreibtisch gesessen bist.
Welch Schelm der denkt, dass du freiwillig ins deutsche Outback gezogen bist. Weitab jeglicher Zivilisation und Infrastruktur. Wie können wir nur von dir verlangen, dass du in einem unzumutbar kleinen Loch hausen bleibst.
Wie konnte ich auch nur.
Ich war ja auch nur so blöd und hab meine Schenkel zusammen gehalten, bis ich mich beruflich soweit weitergebildet hatte, dass ich mich unabhängig von einem Mann versorgen hab können. Aber das machst du ja jetzt alles mal eben locker flockig neben dem Kind. Schon klar.
Es ist halt schon komisch, dass die Fragen nach neuen Wohnungen usw. immer dann kommen, wenn das Jobcenter mal auf den Zahn fühlt wegen arbeiten gehen, oder wenn die Kinder halt einen Krippenplatz zugesichert bekommen. Und seltsamer weise häufen sich bei solch widrigen Umständen dann auch immer die "ungeplanten" Schwangerschaften in solchen Gebärkreisen.
Unsereins wäre froh, wenn er einen U3 Betreuungsplatz bekommen würde und von dir hört man immer nur, was alles nicht geht. Was für Widrigkeiten dir in den Weg gelegt werden, und wieso du nicht arbeiten kannst. Aber natürlich liegt es ja nicht an dir. Es ist natürlich das böse böse Umfeld, dass dir permanent Steine in den Weg legt. DU würdest ja, wenn du könntest.
Vielleicht sollte ich auch mal einen Umzug beim Jobcenter beantragen. Immerhin lebe ich hier mit meinem Mann und meinen zwei Kindern auf unzumutbaren 78 qm. Das ist auf Dauer wirklich zu eng. Und dann auch noch im 2. Stock ohne Fahrstuhl. Das ist wirklich unzumutbar, wo uns von der Arge aus doch 90 qm zustehen würden.
Wie gesagt, wenn ich das Geld nicht habe und auf Kosten der Allgemeinheit lebe (und dabei ist es egal, ob nur vorübergehend oder als Langzeitarbeitsloser), dann sollte man zusehen, dass man eine sozialverträgliche Lösung findet und keinen Egoistentrip fahren. Ich würde verstehen, wenn du mit deinem Sohn in einem 30 qm Wohnklo leben würdest und mit deinem Partner zusammen ziehen möchtest. Aber 50 qm sind nicht unzumutbar klein.
Dein Partner soll zusehen dass er seine Schulden weg bekommt, du suchst dir einen Job und dann könnt ihr nach einer neuen Wohnung suchen, die in eurem finanziellen Rahmen liegt.
Wenn du so erwachsen sein willst, wie du hier vorgibst zu sein, dann solltest du die gesamte Verantwortung für dein Leben übernehmen und nicht die finanzielle Verantwortung auf das anonyme Jobcenter und die Allgemeinheit abwälzen. Und der Hand, die einen nährt gegenüber sollte man sich schon ein bisschen sozialverträglich zeigen. Denn wenn alle so eine egoistische Einstellung fahren, dann steht das System vor dem Kollaps. Und das wäre sehr schade, denn an sich finde ich so ein gutes soziales Netz eine tolle Sache. Solange jeder nur das nötigste heraus zieht, was er unbedingt zum Leben braucht und nicht alles mögliche, was ihm "zusteht".
Beitrag von king.with.deckchair - 02.07.11 - 19:39 Uhr
Beitrag von mama2003-2009 - 02.07.11 - 18:02 Uhr
Halli Hallooo
Hätte Dir gerne auführlich über PN über VK geantwortet aber das hast du ja nicht zugelassen.
Ich habe mich damals von dem KV getrennt und wohnte mit Ihm dann in einer 2 Zimmer Wohnung in einen anderen Ort ca. 8 Km vom alten entfernt. Er ging in unserem alten Wohnort noch in den Kindergarten. Habe ihn jeden Tag gebracht/geholt.
Dann lernte ich meinen Freund kennen, es ging alles ziemlich schnell aber es klappte auch von Anfang an 100% mit uns. Auch mit meinem Sohn klappte es total super. Er war dann immer bei uns, bis wir uns entschlossen zusammen zuziehen. Problem war hier, das er hier wo wir jetzt seit 3 Jahren wohnen, sein gewohntes Umfeld hatte, ein Arbeitskollege Ihn von hier immer mitgenommen hatte etc.
Wo ich gewohnt hatte, hatte ich eh niemanden von Freunden (die es da kaum noch gab) bzw. Familie.
Also beschlossen wir nach 8 Monaten zusammen zuziehen.
Ich bezog ALG2 und Unterhaltsvorschuss... Ich habe bei der Arge einen normalen Antrag gestellt auf Umzug, bzw mich vorher erkundigt wieviel Wohnraum uns zusteht. Dann habe ich mit Wohnungsangebot bei der Arge einen Antrag gestellt.
Also dieser zugestimmt wurde, sind wir zusammen gezogen. ALS BG sein Einkommen wurde angerechnet haben trotzdem noch einen Teil ALG2 erhalten.
Wenn Ihr zusammen ziehen wollt, erkundige Dich wie teuer der Wohnraum für 3 Personen sein darf, sucht euch eine Wohnung, legt den Antrag + Wohnungsangebot bei der Arge vor und schaut ob dieser zugestimmt wird. Wenn dein Freund nicht all zu viel verdient dann wirst du wohl noch ergänzendes ALG2 erhalten. Unterhaltsvorschuss bleibt dir, solange ihr nicht verheiratet seit.
Bedenke aber wenn dein Freund ausreichend verdient, und dir/euch kein ALG2 mehr zusteht, und du auch keinen Job hast bist du nicht mehr Krankenversichert und musst dich dementsprechend Privat versichern.
Ob das ALG2 nun wegfällt kommt drauf an wieviel er verdient, es wird da aber keinen Interessieren ob er noch Schulden abzuzahlen hat.
Hoffe konnte dir weiterhelfen.
lg mama2003-2009
Beitrag von windsbraut69 - 02.07.11 - 18:42 Uhr
"musst dich dementsprechend Privat versichern. "
Das muß sie nicht.
Gruß,
W
Beitrag von mama2003-2009 - 02.07.11 - 18:45 Uhr
Hallo
Ich hatte die Info bisher wenn kein Job vorhanden ist und keinen cent mehr von der Arge bekommt das man nicht mehr Krankenversicherung ist.
Wie ist Sie denn dann Versichert wenn ALG2 komplett wegfällt und kein JOb vorhanden ist ? Das würde mich interessieren.
Beitrag von windsbraut69 - 02.07.11 - 19:05 Uhr
Sie muß die Versicherung dann selbst bezahlen ist aber nicht gezwungen, sich privat zu versichern.
Beitrag von mama2003-2009 - 02.07.11 - 18:04 Uhr
NACHTRAG:
Mein Sohn ging weiterhin in den alten Kindergarten, da ich hier so schnell keinen neuen bekommen hätte und meinen Abschluss dann hätte nicht weiter nachmachen können. Also habe ich es 1 Jahr lang bis zur Einschulung in kauf genommen ihn 14 KM in den alten Wohnort zu bringen /abzuholen.
Gut das ging nur weil ich nen Auto hatte ansonsten wäre das auch nicht immer gegangen auch Zeitlich her nicht.
Wie weit würdet Ihr denn von dem Kindergarten wegziehen?
lg
Beitrag von manavgat - 02.07.11 - 18:52 Uhr
Der gute Mann muss nach einem Jahr voll für Euch aufkommen. Viel Spaß! Wenn Du kein Geld mehr von der ARGE bekommst, dann kann er auch noch die Krankenversicherung bezahlen.
Gruß
Manavgat
Beitrag von melinamaus - 02.07.11 - 18:58 Uhr
Nein kann er nicht weil ich bis dahin längst selbst wieder arbeiten gehe, immer diese unnötigen Vorurteile hier
Beitrag von king.with.deckchair - 02.07.11 - 19:45 Uhr
Er muss übrigens SOFORT mit für dich aufkommen, Teuerste.
Beitrag von manavgat - 03.07.11 - 11:31 Uhr
blöde Frage: wieso?
Ich dachte immer, im ersten Jahr nicht.
Klär mich mal auf.
LG
Manavgat
Beitrag von windsbraut69 - 03.07.11 - 14:51 Uhr
Hat Anarchie oben schon reinkopiert:
"7 Abs. 3a SGB II bestimmt nunmehr eine Beweislastumkehr bei der Prüfung, ob eine eheähnliche oder partnerschaftsähnliche Gemeinschaft gegeben ist. Eine Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft wird jetzt vermutet, wenn die Partner
a) länger als ein Jahr zusammenleben,
b) mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
c) Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
d) befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen. "
Beitrag von manavgat - 03.07.11 - 22:09 Uhr
Na dann ist ja jeder bescheuert, der mit einem bedürftigen Partner und noch dazu mit Kind/ern zusammenzieht, oder?
Aber danke für die Info.
LG
Manavgat
Beitrag von windsbraut69 - 04.07.11 - 09:51 Uhr
So pauschal würde ich das nicht sagen.
Ich finde es normal, als Familie füreinander aufzukommen.
LG,
W
Beitrag von windsbraut69 - 02.07.11 - 19:01 Uhr
Da ein Kind mit im Haushalt lebt, gibt es keine 1jährige "Probezeit".
Gruß,
w
Beitrag von anarchie - 02.07.11 - 19:42 Uhr
Hallo!
Man kann 1 jahr auf Probe zusammenleben...dannach musser für dich aufkommen - UHV gibts aber weiter(max 6 jahre oder bios zum 12. Geb.).
Ich würde es so machen:
Job suchen , so dass das mit der kita passt, dann Wohnung im Umkreis suchen, so dass Job und kita passt.
Ihr müsst ja nun nicht heute zusammenziehen...und mir wäre das Risiko zu hoch, dass ich nach nem jahr dann ohne Kohle dastehe und auch noch die KV an der Backe habe.
Wenn ihr zwingend schon zusammenziehen wollt, dann so, dass es mit der Kita passt - und dann musst du zwingend nen Job finden!!!!
lg
melanie
Beitrag von king.with.deckchair - 02.07.11 - 19:45 Uhr
"Man kann 1 jahr auf Probe zusammenleben...dannach musser für dich aufkommen"
Unfug.
Beitrag von anarchie - 02.07.11 - 19:50 Uhr
Ach ja?
§ 7 Abs. 3a SGB II bestimmt nunmehr eine Beweislastumkehr bei der Prüfung, ob eine eheähnliche oder partnerschaftsähnliche Gemeinschaft gegeben ist. Eine Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft wird jetzt vermutet, wenn die Partner
a) länger als ein Jahr zusammenleben,
b) mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
c) Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
d) befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.
ich hätte das jetzt so ausgelegt...
