Versicherung will nicht zahlen! Wie am besten vorgehen?

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Beitrag von vwpassat - 02.07.11 - 21:37 Uhr

Wir sind im April diesen Jahres auf ziemliche dreiste und unverschämte Art und Weise im Urlaub (Ausland) bestohlen wurden.

Mit einer ausgetauschten Zimmerkarte und einem wahrscheinlich manipuliertem Zimmersafe wurde uns sämtliches Bargeld (ca. 1000 €) entwendet. Und das am 1. Urlaubstag!. Das heißt auch, es waren keinerlei Einbruchsspuren vorhanden.

Es wurde dem Hotelmanagement gemeldet und auch bei der örtlichen Polizei. Das Protokoll kam vor ca. 3 Wochen und wurde auch gleich an die Versicherung weitergeleitet.

Diese lehnt nun mit heute erhaltenem Schreiben die Schadensregulierung aufgrund der fehlenden Einbruchsspuren ab.

Originalwortlaut:

"In diesem Vertrag sind Schäden durch Einbruchdiebstahl versichert. Versicherungsschutz besteht dann, wenn der Täter auf eine in den Vertragsbedingungen beschriebene Art und Weise in das Gebäude oder in den Raum gelangt ist. Es muss anhand von Spuren nachvollziehbar sein, wie der Täter eindringen konnte.

Die Sachen sind abhanden gekommen, ohne dass sich Spuren fanden, die auf ein gewaltsames Eindringen Unberechtigter hindeuten. Wenn solche Spuren fehlen, kann nicht ohne Weiteres ein versicherter Einbruchdiebstahl unterstellt werden. Allein die Möglichkeit, dass doch ein versichertes Ereignis zum Verlust der Sachen geführt hat, reicht nicht aus.

Leider lassen es die Vertragsbedingungen nicht zu, dass wir bei einem ungeklärten Sachverhalt eine Entschädigung leisten, da es an den Vorraussetzungen für die Ersatzpflicht fehlt."



Ich fühle mich total verscheißert, wenn ich mir in der Police den Wortlaut der Erklärung "Einbruchdiebstahl" durchlese:

Da heißt es nämlich:

" Ein Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn jemand Sachen wegnimmt, um diese sich oder anderen rechtswidrig zuzueignen und zu diesem Zweck

a) in ein Gebäude oder den Raum eines Gebäudes einsteigt oder mittels Werkzeuge ODER FALSCHER SCHLÜSSEL eindringt.

b) in einem Gebäude oder dem Raum eines Gebäudes Türen oder Behältnisse erbricht oder zum Öffnen von Türen oder Behältnissen Werkzeuge ODER FALSCHE SCHLÜSSEL verwendet.

....."

Kennen die Ihre eigenen Vertragsbedingungen nicht oder ist das Dummfang?

Ich dachte bisher, dass wir recht gut versichert waren, aber das hier lässt mich jetzt zweifeln. Vor allem, wie gehe ich diplomatisch richtig vor?

An sich wollte ich Montag erstmal in die örtliche Agentur der Versicherung und denen Druck machen. Sollen die sich kümmern.

Aber bringt das was?

Oder doch gleich schwerere Geschütze wie Anwalt und Medien einschalten?



Beitrag von querulantin123 - 02.07.11 - 21:55 Uhr

Einer meiner Kunden ist Fachanwalt für Versicherungsrecht. Ich würde da nicht lange rummachen (hast Du eine RSV?) und so jemanden beauftragen.

Beitrag von musterli70 - 03.07.11 - 11:55 Uhr

Da bringt Dir der beste Anwalt nix, was nicht mitversichert ist, wird nicht bezahlt.
Im Gegenteil wenns der zweite Fall in Deiner RSV war innerhalb des Jahres und der Versicherer Dir noch eine mitgeben will, bist Du den Vertrag auch noch ganz schnell los und stehst vor dem Problem das Dir keiner ne neue RSV verkaufen will, weil die meisten Gesellschaften die RSV als Abfallprodukt ansehen was nur kostet, aber keine Gewinne einspielt.

Beitrag von danizora - 02.07.11 - 22:03 Uhr

Hallöchen,

ich glaube da habt Ihr ganz schlechte Karten..........

Klar könntest Du zum Anwalt gehen etc und versuchen irgendetwas zu erreichen. Aber das ist nicht einfach. Ihr seid in der Beweislast für den Einbruchdiebstahl und wie das Wort schon sagt muß ein Einbruch dem Diebstahl vorangegangen sein.

Das was Euch passiert ist hat man auch schon ganz oft im Fernsehen gesehen. Auch da gabs nie Geld von der Versicherung. Die Versicherung muß nicht beweisen das da jemand eingebrochen ist, sondern ihr. Wenn ihr wenigstens eine Bescheinigung vom Hotel (!) hättet das Euch bestätigt, das man mit einer geklauten Codekarte bei Euch rein ist, dann hättet ihr eine Chance. Denn dann wäre der Beweis für den sogenannten "falschen Schlüssel" gegeben.

Ich weiß ja nicht, ob das Hotel Euch so etwas bescheinigt. Ich kenne das leider nur, dass die Hotels da wenig kooperativ sind. Sie haben ja ihren Ruf zu verteidigen.......

Trotzdem einen schönen Abend noch!

Danizora

Beitrag von tortenliesel - 02.07.11 - 22:19 Uhr

Hallo,

hatte ja versprochen, Dir bei Bedarf einen Rat zu geben. Handelt es sich um eine Hausrat? Also:

Es gelten die Vertragsbedingungen, die Dir bei Vertragsschluss ausgehändigt wurden. Darauf kannst Du Dich berufen.

Versicherungen drücken sich sehr gerne um die Regulierung, beruflich fackel ich nicht lange und verklage die Versicherung dann auf Leistung (und wir gewinnen meistens zu 99,9999%) aber Du hast noch andere Möglichkeiten:

Du wendest Dich zunächst an den Ombudsmann der Versicherung. http://www.versicherungsombudsmann.de/home.html Das Verfahren dauert aber etwas. Manchmal ein Jahr. Würd ich nur machen, wenn mir das Geld nicht allzu weh tut, ist aber kostenfrei.

Ansonsten wäre mein Vorgehen: Gespräch mit der örtlichen Agentur, Einschreiben an die Hauptstelle mit Verweis und beiliegender Kopie der Versicherungsbedingungen, die DIR vorliegen (markieren), Fristsetzung, bei Nichtregulierung Klage. Noch weniger würde ich fackeln, wenn ich ne Rechtsschutzversicherung im Rücken habe (hoffentlich aber nicht bei dem gleichen Unternehmen :/

LG, Sandra

Beitrag von windsbraut69 - 03.07.11 - 10:15 Uhr

Für mich klingen die Bedingungen aber recht eindeutig so, dass er auf dem Schaden sitzen bleibt.

Gruß,

W

Beitrag von musterli70 - 03.07.11 - 12:03 Uhr

"wenn ich ne Rechtsschutzversicherung im Rücken habe (hoffentlich aber nicht bei dem gleichen Unternehmen :/ "

Ist völlig egal wo die RSV läuft, RSV ist immer eine extra Gesellschaft des Versicherers und muss somit auch gegen das eigne Unternehmen bezahlen.

Soweit dazu, nur Deine restlichen Tips sind genau so unnütz wie der Text mit der RSV, Du wirst keine VHV Bedingung am Markt finden, wo grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist und dies wird unterstellt werden, solangen er den ED nicht nachweisen kann weil keine Spuren gesichert werden konnten.
Somit unterstellt die Gesellschaft einfach den Trickdiebstahl mit anschließender Rückgabe der Karte.

Beitrag von tortenliesel - 03.07.11 - 16:24 Uhr

Hallo,

es wird einem künstlich erschwert, wenn man gegen einen Versicherung klagen möchte, zu denen die RSV gehört. Glaub mir, tagtäglicher Berufsalltag. Ich mache manchmal den ganzen Tag nichts anderes, als Versicherungsbedingungen zu wälzen und entsprechende Klagen wegen Leistungsverweigerung zu schreiben. Früher, als ich noch in der Ausbildung war, war es noch schlimmer, da ich diese in einer Kanzlei für Versicherungsrecht gemacht habe.

Ich gehe laut dem Text von VW Passat davon aus, dass mithilfe einer zweiten Schlüsselkarte o.ä. in das Zimmer "eingebrochen" wurde. Es werdenn lediglich die magelnden Einbruchsspuren bemängelt, mehr nicht. Und das ist versichert. In der Folge müsste reguliert werden. Das Versicherungen sich gerne drücken, ist ja hinreichend bekannt, deswegen gibt es ja auch den Ombudsmann der Versicherungen. Das es hier nicht eilt, würde ich diesen Weg wählen.

LG, Sandra

Beitrag von musterli70 - 03.07.11 - 19:15 Uhr

Keine Ahnung mit welchen Unternehmen Du da Probleme hast, ich hatte die auf jeden Fall noch nie, selbst mit der RSV welche ich bei meinem Ex-AG abgeschlossen hatte konnte ich bequem arbeitsrechtlich gegen die Gesellschaft vorgehen, gleiches gilt für alles was mit anderen Vers-Verträgen zu tun hatte.

Und nein, das ist nicht mitversichert, nur wenn er es nachweisen kann, könnte er das, hätte er es schon erwähnt, eine reine Vermutung des Geschädigten, oder des Hotelbetreibers reicht dazu nicht aus, bis dahin wird von grob fahrlässigem Verhalten bei ihm ausgegangen (wozu auch gehört wenn man sich vom trickdieb die Karte abziehen lässt und der damit die Bude ausräumt).
Nur weil versicherte Gegenstände fehlen, beweist das noch nicht, dass der Dieb einen falschen Schlüssel hatte, dies beweist höchstens die kriminaltechnische Untersuchung und da habe ich bei Polizeien im Ausland an den üblichen verdächtigen Urlaubsorten doch meine Zweifel.
Ich befürchte die haben weder das Schloss ausgebaut und nebst allen vorrätigen Schlüsseln beweisgesichert, noch werden sie überhaupt Fingerabdrücke genommen haben.

Dazu kommt noch, dass die Hotels alle darauf hinweisen, dass sie keine Haftung für Entwendungen aus dem Zimmersafe übernehmen und man seine Wertgegenstände deshalb im Hotelsafe an der Rezeption hinterlegen soll, auch diese Tatsache könnte wieder gegen ihn verwendet werden.

Dann könnte man sich noch drüber streiten was überhaupt ein falscher Schlüssel ist, die Versicherung definiert falscher Schlüssel wie folgt:

"Als falschen Schlüssel bezeichnet man einen Schlüssel, dessen Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt wurde."

Dazu müsste man jetzt den "Einbrecher" als erstmal erwischen und nachweisen, dass der Schlüssel tatsächlich nachgemacht ist und dieser unter oben beschriebenen Umständen nachgemacht wurde.

Den Ombudsmann kannst Du Dir genauso in die Haare schmieren wie das gute alte Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen, zu melden haben beide nix und wenn sie ihre Stellungnahme mit Begründung ist nicht versichert erhalten ist der Fall für die beendet.

Beitrag von unilein - 03.07.11 - 10:08 Uhr

Was sagt denn die Polizei? "Spuren" für ein Verbrechen zu finden ist doch deren Aufgabe? Wird sich in der Richtung was aufklären?

Beitrag von windsbraut69 - 03.07.11 - 10:13 Uhr

Ich deute den Text leider auch so, dass nicht gezahlt werden muß.
Es wurden ja keine falschen Schlüssel benutzt, sondern der ganze Tresor war "falsch" bzw. manipuliert incl. der "richtigen" Schlüssel dazu.

LG

Beitrag von musterli70 - 03.07.11 - 11:52 Uhr

*schmunzel*

Hast Du nicht neulich irgendwo rumgetönt, für Versicherungen braucht man keinen Vertreter, ect... ?

Ich sags mal so, willkommen in der Realität, könnte fast von Dir sein der Spruch, schon mal gehört ?

Versicherungsbedingungen liest man sich durch bevor man sie unterschreibt, alternativ kann man sich auch vom geschulten Fachpersonal vor Ort beraten lassen und dem dann solche Fragen stellen.

Ein ED ist eben nur dann gegeben, wenn man nachweisen kann das ein ED vorlag, sprich Einbruchsspuren vorhanden sind, oder die Kriminaltechnik eindeutig nachweist, dass das Schloß/Schließsystem manipuliert wurde, in Deinem Fall wohl nicht passiert.

Selbst wenn der Dieb die Tür und den Safe mit Deiner Karte geöffnet hätte, weil er sie Dir zuvor aus der Hosentasche geklaut hätte, würde die Versicherung nicht zahlen müssen, weil einfacher Diebstahl.

Für die Zukunft merke man sich, versichert wäre z.B. Folgendes: Der böse Gangster hat mich unter Waffenandrohung gezwungen die Karte heraus zu geben und sein Kumpel hat dann die Bude geräumt, während ich bedrohter Weise in der Pampa stand. (wichtig hier nicht auf abgelegenen Straßen unterwegs sein, sonst könnte dies als grobfahrlässig gewertet werden)

Raub ist nämlich mitversichert.

Man merke weiter, es muss nicht der gesamte Schaden versichert sein, denn in der Regel ist im Rahmen der Außenversicherung in der Hausratversicherung der Schaden nur bis zu einem festgelegten Prozentsatz des Versicherungssumme mitversichert.

Beitrag von manavgat - 03.07.11 - 11:58 Uhr

Anwältin einschalten.


Alternativ: Geld abschreiben und sich ärgern bis man schwarz wird.


Gruß

Manavgat

Beitrag von platon - 03.07.11 - 15:24 Uhr

Beim nächsten Urlaub eine Reisegepäckversicherung abschließen, die deckt das ab.

LG

Beitrag von vwpassat - 03.07.11 - 15:53 Uhr

Tut sie definitiv nicht.

Beitrag von platon - 03.07.11 - 16:25 Uhr

a) in ein Gebäude oder den Raum eines Gebäudes einsteigt oder mittels Werkzeuge ODER FALSCHER SCHLÜSSEL eindringt.


...der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhanden gekommen sind!!!

Lies bitte die Bedingungen richtig und im ganzen.

gRU?