Ich hoffe, mir kann hier Jemand einen Rat geben. Ich werde mich am Mo. auch selbst weiter mit Krankenkasse, potentiellem AG etc. weiter unterhalten - aber vielleicht kennt sich ja auch Jemand von euch aus!
Situation ist folgende: Ich bin gelernte Industreikauffrau und hatte einen festen Arbeitsplatz. Ich wurde schwanger, ging in Elternzeit und vereinbarte mit meinem AG, dass er mir den Arbeitsplatz bis Januar 2013 freihält. Allerdings sagte er mir von vorneherein, dass er mir nur eine 37,5 Std-Stelle freihalten kann.
Im Jan. 2011 fing ich bei einem anderen AG eine 400-EUR-Stelle (14 Std./Woche) an, um die Familienkasse zu unterstützen. Das hatte auf meinen alten Job keinen Einfluß.
Unsere Tochter kommt nun zum 01.08.2011 in die Kita. Ich erwähnte meinem neuen Chef gegenüber, dass ich demnächst auch vormittags arbeiten kommen könne - und fragte, ob wir den 400-EUR-Job nicht auf eine 22-Std.-Stelle (steuerpflichtig) aufstocken könnten. Für diese Stelle musste ich meine alte, freigehaltene Stelle natürlich kündigen - da die 22-Std.-Stelle auf Steuerkarte läuft und sozialversicherungspflichtig ist.
Mein Chef gab mir eine mündl. Zusage, dass wir den Vertrag ab 01.08. laufen lassen und gab mir einen Personalfragebogen für Festangestellte mit. Darauf - von ihm eingetragen - mein Name und mein zukünftiges Bruttogehalt. Ich solle bei meinem alten AG kündigen und Druck machen, dass er mir schnellstmöglich meine Lohnsteuerkarte zusendet - denn erst wenn die Steuerkarte vorliegt, könne man den Arbeitsvertrag erstellen.
Nun war die Leitung, die die Zeiteinteilungen vornimmt, zu der Zeit in Urlaub. Als ich sie heute zum ersten Mal wieder traf und ihr freudestrahlend erzählte, dass meine Std. aufgestockt werden, war sie total genervt und sagte nur: "Du weißt, dass du als Festangestellte von Mo. 08 Uhr bis Sa. 21 Uhr zur Verfügung stehen musst! Das wäre sonst den Anderen gegenüber unfair." Ich war total baff. Ich hatte dem Chef ja gesagt, dass es nur um Vormittags geht! Aber im Endeffekt weiß der Chef recht wenig von der Zeiteinteilung und wenn es zur Konfrontation kommen würde, wird er vermutlich sagen, wir sollen das unter uns regeln...
Tatsache ist, dass unter den Kolleginnen auch noch eine andere Mutter mit Kindergartenkind ist. Sie muss auch rund um die Uhr verfügbar sein - jedoch hat sie auch 30 bis 40 Std./Woche und verdient sicher auch einiges mehr.
Ich bin schon recht flexibel. Nur in der Zeit von 13 - 18 Uhr kann ich nunmal nicht, da ich einfach Niemanden für die Kleine habe!
Was mache ich jetzt? Was sind meine Rechte? Was meine Pflichten? Ich habe einen Job, der mir bis Januar 2013 sicher gewesen wäre gekündigt, für diesen 22-Std-Vertrag!!! Ich bin total verzweifelt.
Hoffe auf Antworten!
Danke vorab.
LG, Nina
Eigenkündigung für neuen Job - und nun evtl. doch kein neuer Job!
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von ninotschka1983 - 02.07.11 - 22:38 Uhr
Beitrag von joy1975 - 02.07.11 - 22:54 Uhr
Tja, ich fürchte fast, das mußt Du als Lebenserfahrung verbuchen. Fakt ist, dass Du einen neuen Arbeitsvertrag unterzeichnen kannst (und solltest) auch ohne die Lohnsteuerkarte zu haben.
Ich hab schon so oft den Job gewechselt, ich weiß das. Man kündigt immer erst, wenn man das neue SCHRIFTLICH geregelt und wasserdicht hat.
Gut, das nützt Dir jetzt nicht viel.
Vermutlich wird es so ausgehen, wie Du es beschreibst. Du wirst immer zur Verfügung stehen müssen und solltest Du das wirklich nicht können, wars das mit dem 22 Std. Job. Könntest Du nicht für die Nachmittage, wo Du arbeiten mußt, eine Kinderfrau etc. engagieren?
Alternativ nochmal mit Deinem alten AG sprechen, ob Du die Kündigung vielleicht zurück ziehen kannst. Da kannst Du aber nur auf Mildtätigkeit / Entgegenkommen hoffen, einen Rechtsanspruch darauf hast Du nicht.
Beitrag von seikon - 02.07.11 - 23:02 Uhr
"Ich solle bei meinem alten AG kündigen und Druck machen, dass er mir schnellstmöglich meine Lohnsteuerkarte zusendet - denn erst wenn die Steuerkarte vorliegt, könne man den Arbeitsvertrag erstellen. "
Was für ein Blödsinn. Die Steuerkarte hat erstmal gar keine Auswirkungen auf den Arbeitsvertrag. Wenn dem AG keine Steuerkarte vorliegt, dann muss das Gehalt halt ersmal auf Steuerklasse 6 versteuert werden. Aber ausstellen kann man einen Arbeitsvertrag deswegen trotzdem.
Ich würde sagen, das ist mal dumm gelaufen.
Du kannst wohl nur mit deinem alten Chef reden, ob er dich wieder einstellt und dir deine Elternzeit bis 2013 weiter laufen lässt.
Du hättest übrigens bei deinem einen Arbeitgeber weiterhin in Elternzeit bleiben können und trotzdem bei dem anderen Arbeitgeber 22 Stunden arbeiten können. Du kannst bis zu 30 Stunden in der Elternzeit nebenbei arbeiten ohne deinen Anspruch auf Elternzeit zu verlieren.
Beitrag von kati543 - 02.07.11 - 23:29 Uhr
Du hast dermaßen viele Fehler gemacht, so etwas muß ja schon bestraft werden.
Als erstes informiert man sich, bevor man irgendeinen Schritt unternimmt und kündigt nicht mal wild drauf los, weil man sich denkt, dass ist eben so, dass das nicht geht zusammen...IRRTUM, es wäre zusammen gegangen. Man nennt das Ganze Teilzeit in Elternzeit. Du hättest deinen alten Job behalten und deinen neuen Job trotzdem aufstocken können.
Als zweites hätte dein alter AG dir die Lohnsteuerkarte auch so aushändigen müssen.
Ansonsten gilt einfach das, was in deinem Vertrag steht. Wenn dort steht, dass du nur vormittags arbeitest, dann ist das so. Allerdings wirst du dir wirklich den Haß der anderen auf dich ziehen und so eventuell ein Mobbingopfer werden.
Beitrag von bi_di - 03.07.11 - 06:36 Uhr
Ich fürchte, Du hast ganz grosses Pech gehabt. Dein Chef hat Mist erzählt - es ist absolut üblich, das man Arbeitsverträge unterschreibt ohne Lohnsteuerkarte. Schliesslich gilt für ANs der Grundsatz: 'Erst kündigen, wenn der neue Arbeitsvertrag unterschrieben ist'. Weil erst im Arbeitsvertrag die verbindlichen Regelungen drinstehen. Und Bereitschaftszeiten sind nun mal durchaus statthaft (auch für Teilzeitkräfte) und werden mit Sicherheit im Arbeitsvertrag aufgeführt sein.
Du kannst höchstens versuchen mit Deinem Chef diesbezüglich zu verhandeln um einen bessere Regelung 'rauszuschlagen. Verpflichtet ist er aber zu nix.
Grüsse
BiDi
Beitrag von nick71 - 03.07.11 - 09:50 Uhr
"Du weißt, dass du als Festangestellte von Mo. 08 Uhr bis Sa. 21 Uhr zur Verfügung stehen musst! Das wäre sonst den Anderen gegenüber unfair." Ich war total baff."
Dir war nicht klar, dass du in deinen Arbeitszeiten flexibel sein musst?
Wenn das bei allen Festangestellten in dieser Firma so ist, ist es doch nur logisch, dass das dann eben auch für dich gilt...zumal du mit dem Chef ja nicht explizit andere Arbeitszeiten vereinbart hast.
Und der wird sich in die Nesseln, dir eine "Extrawurst" zu braten und damit das Betriebsklima nachhaltig zu stören, wohl auch nicht setzen. Ich fürchte, du wirst deinen Vertrag erfüllen oder dort (wenn das noch möglich ist) wieder auf Minijobbasis arbeiten müssen. Deinen Job beim vorherigen Arbeitgeber bist du vermutlich unwiderruflich los. Echt dumm gelaufen...
Beitrag von windsbraut69 - 03.07.11 - 10:07 Uhr
Welche Rechte?
Kannst Du irgendwie einen verbindliche Absprache beweisen, nach der Du ausschließlich zu Deinen Wunschzeiten eingesetzt wirst?
Ich denke, das wird nicht möglich sein und noch hast Du nicht mal einen Vertrag...
Ich verstehe beim besten Willen nicht, wie man einen unbefristeten Vollzeitjob so kopflos ohne Grund kündigen kann. Du hättest genau so gut bis zum Ende der 3jährigen Elternzeit bei dem anderen AG arbeiten können und DANN entscheiden bzw. kündigen.
Gruß,
W
Beitrag von manavgat - 03.07.11 - 11:56 Uhr
denn erst wenn die Steuerkarte vorliegt, könne man den Arbeitsvertrag erstellen.
Das ist totaler Nonsens und das hätte Dir auffallen können.
Leute die wissen was sie tun, kündigen erst wenn sie einen schriftlichen Arbeitsvertrag in Händen halten.
Mein Rat: nimm den Job und versuch es zu organisieren. Falls es nicht klappt:
teilzeit-info
dann verlangst Du nach 6 Monaten eine Reduzierung.
Gruß
Manavgat
