Beitragsberechnung Ganztagsschule. Nachweise aus vorangegangenem Jahr?

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Beitrag von katinka1711 - 03.07.11 - 14:15 Uhr

Hallo zusammen.
Mein Sohn wird nach den Sommerferien den Ganztag in seiner Grundschule besuchen. Nun muss ich dafür noch einige Formulare ausfüllen. Unter anderem eines zur Berechnung des Beitrages. Nun steht dort, dass man das vorangegangene Kalenderjahr zugrunde legt. Ich bin seit Dezember 2009 in Elternzeit und habe bis Dezember 2010 Elterngeld bekommen. Seit Januar 2011 bekomme ich "nur" noch Kindergeld. Wenn ich nun den Einkommenssteuernachweis für 2010 einreiche, entspricht dies ja nicht meinem aktuellen Einkommen. Kann ich das dem Jugendamt einfach so mitteilen, oder wie läuft dies in der Regel ab? Wird das überhaupt angerechnet, oder wird der Beitrag ohne Rücksicht auf das tatsächliche Einkommen festgelegt? Vielleicht hat jemand von euch Ahnung und kann mir weiterhelfen.

Vielen Dank schonmal!

LG
Katinka

Beitrag von mama2003-2009 - 03.07.11 - 14:33 Uhr

Hallo

mein Sohn besucht auch den Hort, nennt man bei uns die Betreuuung nach bzw. auch vor der Schulzeit.

Auch unsere Beitragsberechnung hängt vom Vorjahr ab. Warum das so ist kann ich dir nicht sagen.


lg

Beitrag von emmy06 - 03.07.11 - 14:52 Uhr

Bei uns betraf das im letzten Jahr den Kindergartenbeitrag und ich habe das aktuelle Einkommen angegeben, nach Rücksprache mit dem Amt. Es wird jedes Jahr ein Steuerbescheid verlangt und der Beitrag neu berechnet. Ich wollte eine hohe Nachzahlung vermeiden und konnte dies so regeln...


LG

Beitrag von platon - 03.07.11 - 14:55 Uhr

Ist Dein Partner auch dein Ehemann?
Hat dein Partner Einkommen?

LG

Beitrag von platon - 03.07.11 - 15:03 Uhr

Du bist verpflichtet , Änderungen der Einkommensverhältnisse, die zur
Zugrundelegung einer Einkommensgruppe führen können, unverzüglich anzugeben.

Dieses must du dem Jugendamt schriftlich mitteilen.

LG

Platon

Beitrag von loonis - 03.07.11 - 15:43 Uhr




Bei uns zählt das FAMILIENEINKOMMEN....
die letzten 12 Mon.

LG Kerstin

Beitrag von anja1968bonn - 03.07.11 - 17:32 Uhr

Bei entscheidenden Änderungen ist bei uns eine aktuelle Berechnung möglich, d.h. man rechnet die Einkünfte für 2011 hoch und erläutert, dass sich diese gegenüber dem Vorjahr verändert haben. Wenn dann die aktuellen Zahlen als Grundlage genommen werden, gibt es später eine Überprüfung der Berechnung anhand des Steuerbescheids 2011.

LG

Anja

Beitrag von katinka1711 - 03.07.11 - 21:05 Uhr

Hallo zusammen!

Danke für die vielen Antworten.
Mir ist bekannt, dass das Familieneinkommen zugrunde gelegt wird. Wenn mein Elterngeld aus dem Kalenderjahr 2010 (was ich ja seit Januar 2011 nicht mehr erhalte) angerechnet wird, rutschen wir in die nächste Beitragsstufe.

Ich werde morgen früh beim Jugendamt anrufen und mal freundlich nachfragen.

LG
Katinka