Nebenkostenrückzahlung ALG 2

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Beitrag von schwilis1 - 03.07.11 - 18:09 Uhr

wie ist das. ich bekomme eine Nebenkostenrückzahlung hat mein Vermieter vorher am Telefon gemeint. ich steige im i net nicht so ganz durch wie das läuft... was die Arge zurück bekommt oder nicht zurück bekommt?
kann mir jemand helfen?

Beitrag von mama2003-2009 - 03.07.11 - 18:11 Uhr

Hallo

wenn du ALG2 beziehst und ein Guthaben bekommst, musst du dies angeben und dem Jobcenter zurück zahlen !!!!

Beitrag von schwilis1 - 03.07.11 - 18:12 Uhr

ok!
und im verlauf dann? überweis ich das an die Bankanschrift die irgendwo auf den Bescheiden steht oder geb ich das wo an oder oder oder?

Beitrag von mama2003-2009 - 03.07.11 - 18:21 Uhr

Hallo

Also die Mutter meiner Schwägerin hatte den Fall nämlich weil Sie eine Gutschrift hatte und nur einen Teil zur Miete bekam also ergänzendes ALG2 und dachte das Sie einen Teil der Gutschrift behalten kann. Dem war aber nicht so.

Sie hat dann nach dem Sie beim Anwalt kein erfolg hatte weil nunmal die ganze Gutschrift an das Jobcenter zurück geht, einfach den Bescheid über die Gutschrift eingereicht und erhielt dann ein Schreiben das, das im Folgemonat von der Regelleistung einbehalten wird.


Eine "Bekannte" hatte letztes Jahr/und vorletztes Jahr eine Gutschrift und hat das NICHT gemeldet und dachte sich oh mehr Geld ist doch mal was.

Aber Sie wurde aufgefordert die Betriebskostenabrechnungen von 2008 einzureichen, tat Sie aber nicht und erhielt ein Schreiben der Polizei das Sie das Unterschlagen hätte - konnte Sie aber aufklären...

Da kam es dann zum vorscheinen das Sie halt die Gutschrift erhalten hatte und konnte dies dann aber in Raten zurück zahlen....


Ich würde anrufen das mitteilen und nachfragen wie Du vorgehen sollst. Denke mal die ziehen das entweder von der Regelleistung ab oder du sollst es überweisen..


LG

Beitrag von schwilis1 - 03.07.11 - 18:24 Uhr

Danke für die Antwort...
ich hatte noch nie ne Rückzahlung, letzes jahr musste ich draufzahlen, deswegen musst ich auch einfach nachfragen. auch weil ich keinen ärger haben will. der Rennerei... oder beides... also... sobald ich näheres weiß melde ich mich einfach bei der ARge und die wissen dann bescheid :)
aber schonmal das zu wissen ist hilfreich #danke

Beitrag von silbermond65 - 03.07.11 - 18:54 Uhr

Du mußt nichts überweisen.
Gib den Bescheid über die Rückzahlung zum Amt und die verrechnen dir das dann für den nächsten Monat.

Beitrag von schwilis1 - 03.07.11 - 19:47 Uhr

ok :) dann mach ich das so... obwohl mir wieterüberweisen lieber wäre

Beitrag von schwilis1 - 03.07.11 - 18:13 Uhr

außerdem hätte ein Ausrufezeichen gereicht... ich frag ja hier nach weil ich mich nicht unrechtmäßig "bereichern" möchte