Darf die Arge Daten ans Jugendamt weiter geben?

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Beitrag von pittiplatsch85 - 04.07.11 - 10:45 Uhr

Hallo,die frage steht ja schon oben...

Und zwar geht es um meine Nachbarin.Sie hat am Samstag einen Brief vom Jugendamt bekommen das die einen Hausbesuch machen wollen,da die Arge das Amt informiert hat das eine Kürzung von 30% ansteht und die der meinung sind das dass wohl des Kindes gefährdet wäre...30% sind etwa 100€ Jetzt hat sie jedenfalls dank der Arge das Jugendamt im Haus.Sie hatte dann vorhin bei der Arge angerufen und gefragt ob die sowas überhaubt dürfen und wo geschrieben steht das die in so Fällen das Amt einschalten dürfen.Die Sachbearbeiterin meinte dann erst das es nirgendwo steht und die aus freien stücken handeln können.Jetzt ist meine Nachbarin der Meinung das sowas ja dann doch irgendwo stehen muss,denn da geht es ja um Daten die weiter gegeben wurden.Das hat sie auch der Sachbearbeoterin gesagt und die meinte dann plötzlich sie soll das schriftlich einfordern und dann bekommt sie die Unterlagen wo schwarz auf weiss steht das die dazu verpflichtet sind und Datan ans Jugendamt weiter geben dürfen....

Dürfen die das jetzt oder nicht????

Villt weiss ja einer von euch ob das so ok ist....


LG Pitti

Beitrag von kathi.net - 04.07.11 - 10:47 Uhr

Vielleicht hängt es ja mit dem Grund der Kürzung zusammen?

Beitrag von pittiplatsch85 - 04.07.11 - 10:49 Uhr

nein,die kürzung kam zustande weil sie oder ihr mann termine von da nicht eingehalten haben....hab das telefonat ja mit gehört und da sagte die von der arge das sie das gemacht hat weil weniger geld zur verfügung steht und sie sich gedanken um das kind macht , wegen essen trinken ect....

Beitrag von musterli70 - 04.07.11 - 19:34 Uhr

Wie, wird etwa der Regelsatz des Kindes mit gekürzt ?
Unsere Regierung, allen voran von und zu Zensursula haben doch am grünen Mauscheltisch politisch bestimmt was ein Kind in diesem Land braucht wenn seine Eltern ALG II bekommen und waren sogar der Meinung, dass dieser Satz ausreichend sei und nicht wie der der Eltern erhöht werden müsste.
Fachleute sagen darüber, dass diese Methode der Regelsatzbestimmung nicht der Forderung aus dem vorangegangenem Verfassungsgerichtsurteil entspricht.
Und jetzt geht man plötzlich davon aus, dass die Eltern ihren Satz verwenden um das Kind zu ernähren und das Jugendamt springt darauf an ?

Ehrliche Antwort, ich würde mir nen Anwalt suchen und den auch beim Termin anwesend sein lassen, am besten einen mit gutem Draht zum zuständigen Familiengericht, denn JA Mitarbeitern traut man am besten nicht weiter als man sie am Halse packen kann.

Darf man fragen in welcher Region Deutschlands das Schauspiel stattfindet, hört sich für mich nach ganz komischen Spielchen an, wenn der Hilfebedürftige nicht macht was die Arge will, schickt man ihm das Jugendamt.

Aber wieder mal der typische Fall von für den SB ist alles nur ein Spiel, keiner kann ihm was, egal wie groß der Bock ist den er schießt und wenn er Abends, oder besser gesagt am frühen Vormittag seine Amtsstube verlässt, lässt er alles hinter sich.
Solange dies so ist, wird sich in diesem Land nichts ändern. Müsste der SB Angst haben das er und seine Familie für seine Taten zur Rechenschaft gezogen werden können, so wie er auch die Kinder versucht für ihre Eltern zu bestrafen, dann würde alles ganz anders aussehen.






Beitrag von meinereiner2011 - 04.07.11 - 10:49 Uhr

Wenn die ARGE eine Kindeswohlgefährdung sieht, dann kann sie alles melden, genau wie jeder andere auch!

Und wenn soviel Geld fehlt frag ich mich auch, wie sie die Kinder vernünftig versorgen wollen.

Also kommt das JA zu Recht!

Beitrag von pittiplatsch85 - 04.07.11 - 10:52 Uhr

Es ist nur ein Kind...

Und wie wollen die das beurteilen ob das Kind gefährdet ist oder nicht ?

In anderen Familien wird das Geld der Arge versoffen oder sonst was , die Kinder verwahlosen und da kommt nichts und da wo es nicht nötig ist wird direkt beim ersten mal das Amt eingeschaltet???Schon ungerecht oder ?

Beitrag von windsbraut69 - 04.07.11 - 10:55 Uhr

ALGII deckt gerade mal den Grundbedarf, das Existenzminimum.
Wie soll es dann funktionieren, dass eine 30%ige Kürzung das Kind NICHT betrifft???

Gruß,

W

Beitrag von pittiplatsch85 - 04.07.11 - 11:00 Uhr

Die ganze Familie ist betroffen , das ist klar, es ist auch den ihr verschulden gewesen ...

aber die haben ja auch beoide familie die sie unterstützen...Und vorallem hätte das amt ja mals vorher warnen können , dann wäre es villt anders gelaufen ....

UND es muss ja irgendwo im gesetzbuch stehen das die dazu verpflichtet sind oder das es denen frei steht das amt zu informieren oder nicht ? UND genau das war ja meine Frage ....

Beitrag von windsbraut69 - 04.07.11 - 11:08 Uhr

Nee, das muß nirgendwo stehen.
Such doch Du einfach heraus, wo steht, dass sie es NICHT melden dürfen.

Was meinst Du denn mit der Vorwarnung?
Was wäre denn dann anders gelaufen? Die Eltern werden gewußt haben, dass sie Termine einzuhalten haben, oder?

Gruß,

W

Beitrag von pittiplatsch85 - 04.07.11 - 11:11 Uhr

Nee DIE sollen suchen wo steht DAS sie das dürfen...DIE haben ja das Amt informiert....


Vorwarnung in dem Sinne das sie mal was hätten sagen können , dass wenn eine Kürzung ansteht das die dann das Amt einschalten...

Klar war es denen bewusst das es eine Kürzung gibt wenn Termine nicht eingehalten werden , es war aber nicht bewusst das gleich bei der ersten Kürzung das Jugendant kommt ....Ich denke mal wenn das gesagt worden wäre mit dem Amt hätten die sich 3 mal überlegt ob die mal nen Termin nicht einb halten ...

Beitrag von carrie23 - 04.07.11 - 11:14 Uhr

Ist es nicht schlimm dass du der Meinung bist man müsse Eltern vorwarnen damit sie ihren Verpflichtungen nachkommen?
Also sei mir jetzt nicht böse aber das kann doch nicht dein ernst sein.
Die brauchen nicht suchen, die wissen dass sie das dürfen wenn sie eine Kindeswohlgefährdung sehen und so wenig Verantwortungsbewusstsein gefährdet wohl das Kind.

Beitrag von pittiplatsch85 - 04.07.11 - 11:21 Uhr

aussen stehende können sich da kein urteil bilden...
und da ich sie schon ewig kenne , bin ich der meinung eine verwarnung bzw warnung hätte da gereicht , das kommt JETZT sicher nimmer vor das die nen termin nicht wahrnehmen...aber wie gesagt ne warnung von der arge hätte da völlig gereicht ...

Beitrag von carrie23 - 04.07.11 - 11:22 Uhr

Doch nachdem was du geschrieben hast können Außenstehende das beurteilen.
Deine Meinung in allen Ehren aber die interessiert bei dem Thema wenig, ICH hätte da auch das Jugendamt informiert wenn ich befürchten muss dass das Kind zu kurz kommt

Beitrag von pittiplatsch85 - 04.07.11 - 11:28 Uhr

weiss du wie die familie lebt?wie und was sie einkauft?Ob sie sparsam sind???

Nein , also kann ein aussen stehender sich keine meinung bilden ...aber wie gesagt es ist egal jetzt , denn wenns soweiter geht dreht man sich im endeffekt nur im kreis , und das bringt garnichts ...

Beitrag von carrie23 - 04.07.11 - 11:29 Uhr

Doch kann man sehr wohl denn das Geld ist nicht umsonst so knapp bemessen, da bleibt kein Spielraum für sparsam einkaufen wenn 100Euro fehlen.

Beitrag von windsbraut69 - 04.07.11 - 11:31 Uhr

Klar kann man sich eine Meinung bilden.
Die Eltern halten Termine bei ihrem "Brötchengeber" nicht ein, dass kann man mit unentschuldigtem Fehlen im Job vergleichen...
Nicht sonderlich verantwortungsvoll und zuverlässig.

Dem Kind fehlen jetzt, da es ein 3-Personen-Haushalt ist, für den Monat 33,33 Euro von einem ohnehin schon extrem knappen Budget.

Beitrag von pittiplatsch85 - 04.07.11 - 11:54 Uhr

toll gerechnet #pro

Beitrag von windsbraut69 - 04.07.11 - 13:02 Uhr

#augen
Sollten Deine Nachbarn mal tun.

Beitrag von king.with.deckchair - 04.07.11 - 21:06 Uhr

Es sind mehr.

Beitrag von windsbraut69 - 04.07.11 - 21:56 Uhr

Die TE schreibt oben von monatlich 100 Euro...

LG

Beitrag von gh1954 - 04.07.11 - 14:04 Uhr

>>>Nein , also kann ein aussen stehender sich keine meinung bilden <<<

Eben... darum kommt das Jugendamt, um sich eine Meinung bilden zu können.

Wieso verteidigst du deine Freunde, die bewusst Termine nicht wahrgenommen haben, so vehement? Jeder weiß, dass das Konsequenzen hat.

Beitrag von pittiplatsch85 - 04.07.11 - 14:09 Uhr

ich verteidige nur wenn mit dumm,blöd oder anderen betitelungen geantwortet wird, denn dumm sind beide nicht...klar haben sie einen fehler gemacht , das sehen auch beide ein , aber deswegen sind sie noch lange nicht dumm oder blöd....

Beitrag von carrie23 - 04.07.11 - 14:42 Uhr

Zeigst du m ir bitte auch wo ich deine Freunde als dumm oder blöd betitelt habe?
Vielleicht hab ich ja Gedächtnislücken aber ich kann mich beim besten Willen nicht entsinnen jemanden derart beleidigt zu haben.
Ich habe lediglich Tatsachen geschrieben, nämlich dass deine Freunde total verantwortungslos sind und wenn sie so ne Angst vorm Jugendamt haben dann würd ich mir sowieso Gedanken ums Kind machen denn bei mir können die gerne vorbei kommen...ICH hab nichts zu verbergen udn unangenehm wäre mir das auch nicht

Beitrag von pittiplatsch85 - 04.07.11 - 15:07 Uhr

hab ich von dir geredet ???NEIN...ich wurde gefragt warum ich sie so verteidige und ich habe geantwortet ....

dein name wurde da nicht erwähnt ...

Beitrag von carrie23 - 04.07.11 - 15:40 Uhr

Du hast sie aber verteidigt als ICH dir geantwortet habe und meintest du verteidigst sie nur so weil WIR sie als faul und blöd hinstellen