zwei 400€ Jobs... ALG2 Frage

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Beitrag von mama2003-2009 - 04.07.11 - 16:59 Uhr

Halli Hallloooo zusammen,

wie ist das wenn man zwei 400€ Jobs nachgehen würde, zwecks mit der Sozialversicherung?!? Kann man das dann einer Sozialversicherungspflichtigen Stelle gleichstellen #kratz



Ich habe einen 400€ Job, und könnte in dem Laden wo eine Freundin arbeitet auch nen 400€ Job annehmen, aber die Chefin sagt wenn ich bei "K...." nicht kündige kann ich bei denen nicht anfangen - Warum? #kratz


Leider suchen hier die Einzenhandelsunternehmen, wenn man Nachfragt bzw Bewerbung schreibt nur noch auf Minijob basis. Habe schon endlos viele Bewerbung geschrieben. Aber ohne erfolg :(

DANKE

Beitrag von mama2003-2009 - 04.07.11 - 17:13 Uhr

bzw. wie wird das dann auf das ALG2 angerechnet zwecks des Freibetrages?

Also wenn ich jetzt z.b bei den beiden je 400€ verdiene, zählt das dann als 800€ Job ? Also 100€ Frei und den Rest mit den % ????!???!

Beitrag von milka700 - 04.07.11 - 17:18 Uhr

Über 400 wirds Sozialversicherungspflichtig. (Midijob)
Der Arbeitgeber hat dann einen viel höher zu versteuernden Anteil an den Staat zu bezahlen.

Beitrag von kessita - 04.07.11 - 17:45 Uhr

Quatsch - bei Minijobs zahlen die Arbeitgeber einen höheren Prozentanteil, als bei Sozialversicheurngspflichtigenjobs (ca. 5 %). Quelle: siehe Mini-Jobzentrale

Beitrag von alex_22_nrw - 04.07.11 - 19:18 Uhr

Verkehrt, ist genau andersrum

Beitrag von kati543 - 04.07.11 - 17:47 Uhr

Du darfst soviele 400€-Jobs haben, wie du willst, aber du darfst insgesamt nie mehr als 400€ verdienen, sonst wird der 2. Job eben sozialversicherungspflichtig.

Beitrag von windsbraut69 - 04.07.11 - 21:52 Uhr

Nein, beide Jobs werden dann sv-pflichtig.

W

Beitrag von goldtaube - 05.07.11 - 09:49 Uhr

Beide Jobs werden dann sozialversicherungspflichtig.
http://www.minijob-zentrale.de/nn_176828/DE/2__AG/1__geringfuegige__beschaeftigung/2__mehrere__minijobs/mehrere__minijobs.html