Hallo,
ich bin vermutlich noch sehr weit von einer Verjährung entfernt, aber es interessiert mich einfach mal.
Wir hatten im Mai Konfirmation und da einige Gäste von Auswärts angereist sind, haben wir hier am Ort einige Zimmer in einem Gasthof gemietet. Am Tag nach der Konfirmation war ich dort, um die Rechnung zu begleichen, da wurde mir gesagt, dass sie noch nicht fertig sei, sie würde mir zugeschickt werden. Ich habe also meine Adresse hinterlassen und warte seitdem auf die Rechnung. Ich habe auch zwischenzeitlich die Wirtin mal angesprochen(unsere Kinder sind in der gleichen KiTa-Gruppe), dass ich noch keine Rechnung habe. Sie sei fertig und würde mir zugesandt.Bisher noch nichts. Sollten sie meine Adresse verlegt haben, haben sie meine Email-Adresse und im Notfall könnten sie mir auch im Kindergarten eine Nachricht hinterlassen.
Wann beginnt denn die Verjährungsfristeiner Rechnung? Ich habe nur heraus gefunden, dass die Verjährungsfrist ab dem Tag beginnt, an dem man Kenntnis von der Rechnung hat. Aber ich habe ja gar keine Rechnung.Wie lange muss ich denn jetzt auf die Rechnung warten? Hinterherlaufen mag ich ehrlich gesagt auch nicht.
LG Yvonne
Wann verjähren Rechnungen?
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Beitrag von yvonnechen72 - 04.07.11 - 19:17 Uhr
Beitrag von kathi.net - 04.07.11 - 19:36 Uhr
Die Verjährung beträgt 3 Jahre und beginnt zum Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. In deinem Fall also bis 31.12.2014
Beitrag von yvonnechen72 - 04.07.11 - 20:03 Uhr
Na, dann bin ich mal gespannt, ob wir bis dahin eine Rechnung bekommen!
Beitrag von yvisunshine - 05.07.11 - 08:44 Uhr
Warum gehst du nicht einfach in den Gasthof und begleichst deine Rechnung vor Ort.
