Hallo,
wir haben eine unmögliche Situation, die mich sehr belastet.
Mein Mann hat eine psychosomatische Erkrankung. Ist schon seit Februar zu Hause. Zuvor hatte er einen schweren Arbeitsunfall mit dem Firmentransporter. Ihm ist nichts passiert, aber der Transporter hat Totalschaden. Jetzt soll er morgen zu einem Personalgespräch. Der Betrie bsrat hat schon gesagt, dass er nicht mehr in den Fahrdienst darf. Der Schaden wird ihm zur Last gelegt. Die Ärzte sagen zur Zeit auch, dass er weder LKW noch Transporter fahren darf. Er muss noch eine Reha machen und dann werden wir sehen. Ich mach mir sehr viele Gedanken, wie es weitergehen wird. Kann er gekündigt werden? Erstens wegen dem Unfall und zweitens, weil er nicht mehr fahren darf. Was ist, wenn sie keinen Ausweicharbeitsplatz anbieten können? Muss er dann zum Arbeitsamt und eine Umschulung sich genehmigen lassen?
Kennt sich jemand ein bisschen aus?
Danke. Jule
Verbot als Kraftfahrer, Arbeitsunfall und Krankheit
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Beitrag von sonnenschein060671 - 05.07.11 - 08:38 Uhr
Beitrag von kati543 - 05.07.11 - 08:50 Uhr
Darf er denn überhaupt noch Auto fahren?
Ich darf derzeit aufgrund gesundheitlicher Probleme auch nicht Auto fahren - obwohl ich Führerschein und noch nicht mal einen einzigen Eintrag in Flensburg habe. Bis 2010 bin ich gefahren. Von daher kenne ich mich einigermaßen damit aus. Du kannst mich gerne über die VK anschreiben. Ich will das nicht im Forum breittreten.
Beitrag von hippogreif - 05.07.11 - 10:05 Uhr
Um Deine Fragen beantworten zu können, benötige ich weitere Informationen:
- wieviele MA sind in der Firma beschäftigt?
- seit wann arbeitet Dein Mann in der Firma?
- als was wurde er eingestellt?
Grundsätzlich: Kündigungsschutz besteht bei über 10 MA und einer Beschäftigung von 6 Monaten, wobei lange Krankheit in der Probezeit zur Verlängerung dieser 6 Monate füren kann
Fällt man unter den Kündigungsschutz, dann braucht der AG einen besonderen Grund für die Kündigung:
- personenbedingt (lange Krankheit mit negativer Zukunftsprognose oder andere in der Person des AN liegende Gründe, die die Ausübung seiner Tätigkeit unmöglich machen, z.B. Lkw-Fahrer, welcher nicht mehr LKW fahren kann/darf und auch nicht anderweitig eingesetzt werden kann)
- verhaltensbedingt (MA hat gestohlen, kommt permanent zu spät,...)
- betriebsbedingt (Arbeitsplatz fällt weg und MA kann nicht umgesetzt werden und er ist der sozial am wenigsten Schutzwürdige unter allen vergleichbaren MA)
