Bitte Hilfe: Triftiger Grund für Erhöhung der Teilzeitarbeit

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Beitrag von sinastern - 05.07.11 - 18:18 Uhr

Hallo

Ich habe im mai teilzeitarbeit während der elternzeit für 20h eingereicht, mein freund hat nun leider seine arbeit verloren ...und es wird finanziel sehr eng :-( nun hab ich mit meiner chefin geredet und die situation erklärt ihr ist das jedoch egal , sie plant jetzt nicht nochmal um...( ich wäre gern auf 30h hochgegangen...ich möchte jetzt noch einen antrag in der personalverwaltung stellen...aber wie schreib ich das den....hat es überhaupt einen sinn ?


#schmoll danke.....

Beitrag von ichbins04 - 05.07.11 - 19:43 Uhr

hallo,

na wenn der verlust des arbeitsplatzes deines mannes kein triftiger grund ist, dann weis ich auch nicht.....

wirtschaftliche gründe sind in meinen augen schon sehr triftig...

gruß und alles gute

Beitrag von hauke-haien - 06.07.11 - 09:29 Uhr

Arbeitest du bei einem Wohlfahrtsunternehmen?
Wenn nein, dann ist die Arbeitslosigkeit deines Freundes kein Grund. Schließlich kann er sich ja eine neue Arbeit suchen.

Auf die Erhöhung der Stundenzahl hast du keinen gesetzlichen Anspruch. Gründe, die in deiner Person oder deinem privaten Umfeld liegen, sind für den AG nicht interessant.
Du solltest den Antrag auf Erhöhung ausschließlich mit betrieblichen Gründen stellen, also z.B. erhöhtes Arbeitsaufkommen, erhöhter Auftragseingang, Kompensation von Personalweggang oder -ausfall.

Viel Glück