Hallo ihr Lieben,
ich hab mal eine Frage zum Thema Krankengeld.
Wieviele Arbeitsmonate werden eigentlich zur Berechnung des Krankengeldes heran gezogen?
Hintergrund:
ich habe am 14. März 2011 eine neue Stelle als kaufmännische Angestellte angetreten (Vollzeit mit 40 Stunden/Woche), konnte aber nur bis 20. April 2011 arbeiten, also gerade mal 5,5 Wochen 
Seitdem bin ich dank einer chronischen Erkrankung in einem schweren Schub (inkl. 4-wöchigem KH-Aufenthaltes) und krank geschrieben. Wie lange ich noch den Schei* Schub haben und dadurch arbeitsunfähig sein werde, ist ungewiss.
Leider bin ich auch zum 30.04.2011 gekündigt worden, weil ich ja noch in der Probezeit war. Aus AG-Sicht natürlich verständlich 
Auf meine Recherchen zum Thema Krankengeld bin ich im Internet auf unterschiedliche Angaben zur Berechnungsgrundlage gestoßen.
Einige Seiten sprechen von 3 Monaten, andere von nur einem Monat.
Da ich aber vor meiner kurzen Arbeitsperiode in Elternzeit war, aber kein Geld erhielt (war im 3. EZ-Jahr), hatte ich im Februar gar kein Einkommen, im März 1055,26 € brutto (731,98 € netto) und im April 1725,01 € brutto (1200,44 € netto).
Wovon berechnet sich nun mein Krankengeld? Antrag ist natürlich bereits gestellt.
Vielen Dank für eure Infos und Hilfe!
Liebe Grüße,
Connykati
Frage zum Krankengeld
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Beitrag von connykati - 05.07.11 - 21:04 Uhr
Beitrag von lisasimpson - 05.07.11 - 22:32 Uhr
ich verstehe hier vier wochen
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__47.html
lisasimpson
Beitrag von galileo20001 - 06.07.11 - 20:40 Uhr
Guten Abend,
die Höhe des Krankengeldes orientiert sich am Lohn/Gehalt des letzten abgerechneten Monats – inkl. Einmalzahlungen wie z.B. Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld und Überstunden, wenn sie regelmäßig geleistet worden.
Eine interessante Seite zum Thema Krankengeld:
http://www.krankenkassenforum.de/
LG
J.
