Frage zum Krankengeld

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Beitrag von connykati - 05.07.11 - 21:04 Uhr

Hallo ihr Lieben,

ich hab mal eine Frage zum Thema Krankengeld.
Wieviele Arbeitsmonate werden eigentlich zur Berechnung des Krankengeldes heran gezogen?

Hintergrund:
ich habe am 14. März 2011 eine neue Stelle als kaufmännische Angestellte angetreten (Vollzeit mit 40 Stunden/Woche), konnte aber nur bis 20. April 2011 arbeiten, also gerade mal 5,5 Wochen #aerger
Seitdem bin ich dank einer chronischen Erkrankung in einem schweren Schub (inkl. 4-wöchigem KH-Aufenthaltes) und krank geschrieben. Wie lange ich noch den Schei* Schub haben und dadurch arbeitsunfähig sein werde, ist ungewiss.
Leider bin ich auch zum 30.04.2011 gekündigt worden, weil ich ja noch in der Probezeit war. Aus AG-Sicht natürlich verständlich #schmoll

Auf meine Recherchen zum Thema Krankengeld bin ich im Internet auf unterschiedliche Angaben zur Berechnungsgrundlage gestoßen.
Einige Seiten sprechen von 3 Monaten, andere von nur einem Monat.
Da ich aber vor meiner kurzen Arbeitsperiode in Elternzeit war, aber kein Geld erhielt (war im 3. EZ-Jahr), hatte ich im Februar gar kein Einkommen, im März 1055,26 € brutto (731,98 € netto) und im April 1725,01 € brutto (1200,44 € netto).

Wovon berechnet sich nun mein Krankengeld? Antrag ist natürlich bereits gestellt.

Vielen Dank für eure Infos und Hilfe!

Liebe Grüße,
Connykati #winke

Beitrag von lisasimpson - 05.07.11 - 22:32 Uhr

ich verstehe hier vier wochen

http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__47.html

lisasimpson

Beitrag von galileo20001 - 06.07.11 - 20:40 Uhr

Guten Abend,

die Höhe des Krankengeldes orientiert sich am Lohn/Gehalt des letzten abgerechneten Monats – inkl. Einmalzahlungen wie z.B. Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld und Überstunden, wenn sie regelmäßig geleistet worden.

Eine interessante Seite zum Thema Krankengeld:

http://www.krankenkassenforum.de/

LG

J.