Frage zur Pfändung

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Beitrag von atilla09 - 06.07.11 - 12:20 Uhr

Hallo,
ich habe eine Frage, die eigentlich meine Cousine betrifft. Sie hat Schulden mit in die Ehe gebracht. Theoretisch haftet der Mann nicht auf die Schulden der Frau aber, der Schuldenberater hat ihr was von der Zugewinnungsgemeinschaft erzählt, das soll heißen, das der GV eventuell auf das Sparbuch des Mannes greifen kann, da der Gewinn während der Ehe beiden gehört. Ist das wahr? Kann der GV einfach das Sparbuch des Mannes pfänden? würden uns für die Antworten freuen...

Beitrag von sonne.hannover - 06.07.11 - 12:26 Uhr

Einfach so kann er sicherlich nicht auf das Sparbuch zugreifen, schon gar nicht, wenn es nur auf seinen Namen läuft.

Beitrag von jogiyoda - 06.07.11 - 12:55 Uhr

Zugewinn bedeutet das der GV auf 50% der Zinsen des Sparbuches zugriff hätte. Das ist aber bei einem Sparbuch marginal und zu vernachlässigen, ansonsten geht den GV das Sparbuch eines Nichtschuldners nichts an.

Beitrag von janine2785 - 06.07.11 - 15:19 Uhr

Hi, habe grade ein Sparbuch eröffnet, daher wurde mir einiges erklärt :-) Weiß jetzt aber nicht genau ob das Bankabhängig ist#kratz
Mir wurde gesagt, dass die Zinsen nur relevant sind wenn man eine gemeinsame Veranlagung hat, d.h. mein Mann hätte für dass Sparbuch bzw. die gemeinsame Veranlagung mit unterschreiben müssen. Desweiteren wurde mir aber auch gesagt, dass mein Mann OHNE meine Einwilligung über bis zu 2000€ von MEINEM Sparbuch verfügen kann#schock Ich muss sagen, ich fand das schon grenzwertig, aber nun ja.... Ich nehme mal an, würde mein Mann jetzt Schulden haben könnte der Gerichtvollzieher eigentlich auch über eine Summe bis zu 2000€ verfügen... ist aber nur eine Mutmaßung.

LG

Beitrag von jogiyoda - 06.07.11 - 15:22 Uhr

Desweiteren wurde mir aber auch gesagt, dass mein Mann OHNE meine Einwilligung über bis zu 2000€ von MEINEM Sparbuch verfügen kann

da hat der Banker dummes Zeug erzählt.

Beitrag von oma.2009 - 06.07.11 - 21:13 Uhr

Hallo,

das stimmt so nicht ganz: das Sparbuch, so es denn noch eines gibt, ist vorzulegen und Derjenige, der es vorlegen kann, darf auch Geld von dem Sparkonto abheben. Das Sparbuch ist ein sog. "hinkendes Legitmationspapier", das heißt: die Bank darf auszahlen, muss es aber nicht. Die meisten Banken stellen daher schon auf Sparkarten um, da gibt es denn auch PIN-Nummern, und die muss man eben an Niemanden weitergeben.

LG

Beitrag von jogiyoda - 06.07.11 - 21:29 Uhr

also CoBa und SSK haben die (Alten) Sparbücher ( die mit der Pappe drumrum) gar nicht mehr, Deutsche und VR glaube ich auch nicht.

Beitrag von oma.2009 - 06.07.11 - 21:51 Uhr

Hallo,

ich selber bin bei der "Raffeisen" (ok, Raiffeisenbank), da gibbet noch Sparbücher. Hatte meine Tochter mit den Kindersparbüchern (laufen aber auf meinen Namen....) losgeschickt, sie sollte Geld holen um für die Zwerge neue Betten zu kaufen (bin eben auch noch ne Gebe-Oma) und sie hat das Geld bekommen, weil sie die Bücher "in Händen hatte". Die Vollmachten für miene Kinder waren noch nicht auf alle Konten erweitert worden.

LG

Beitrag von jogiyoda - 06.07.11 - 22:00 Uhr

meine Kinder haben Tagesfestgeld bei derSparda Großtante und Oma haben gut eingezahlt je kurz nach der Geburt von jeder der Beiden 20.000 DM festgelegt bis zum 18 Geburtstag

Beitrag von oma.2009 - 06.07.11 - 22:16 Uhr

Wäre eine Überlegung wert, aber ich muß erst meine Finanzen ordnen, durch den Tod von meinem Mann falle ich grade von einer Ohnmacht in die Nächste...... Ich habe nie gewußt, wieviel Schreibkram und Behördenwillkür es gibt#schock
Aber da muß ich durch, und dann kann man weitere Schritte überlegen.

Beitrag von parzifal - 06.07.11 - 19:27 Uhr

Ich rätsel mal rum ohne es konkret zu wissen.

Der Zugewinnausgleichsanspruch entsteht ja erst mit der Scheidung (bzw. dem Scheidungsantrag).

Während der Ehe gibts ja gar keinen Zugewinn der ausgeglichen werden muss.

Pfänden könnte man dann wohll allenfalls den zukünftigen Anspruch bei einer zukünftigen Scheidung.

Bei bestehnder Ehe dürfte eigentlich gar nichts real fließen.

Zwangsvollstreckung ist aber nicht mein Metier.

Beitrag von tortenliesel - 06.07.11 - 20:09 Uhr

Aber Du hast es völlig richtig beantwortet!! So ist es nämlich.

Beitrag von ..leopoldina.. - 06.07.11 - 21:38 Uhr

Bei einem Sparbuch, das nur auf den Namen eines der Ehegatten lautet, gehört das auf dem Sparbuch befindliche Vermögen ausschließlich demjenigen, der als Inhaber eingetragen ist. Dies betrifft auch die Zinsen. Eine Pfändung ist nicht möglich.
Die Zinsen, die ab Zeitpunkt der Ehe mit dem Sparbuch erzielt wurden, zählen jedoch im Falle einer Scheidung als Zugewinn des Ehepartners. Weiter müsste dann erst einmal festgestellt werden, ob überhaupt ein Ausgleichsanspruch besteht. Vielleicht hat ja auch der andere Ehepartner einen solchen Ausgleichsanspruch.
Solange noch keine rechtskräftige Scheidung vorliegt, kann auch kein Zugewinnausgleichsanspruch gepfändet werden, denn er besteht noch nicht.

LG