Hallo
ich bin mittlerweile echt mit meinem Latein am Ende. Folgende Situation
Ehemaliger Arbeitgeber (hatte dort Juli ´10 gekündigt wg neuer Anstellung) ist mir nach wie vor Lohnbescheinigungen schuldig ebenso eine Verdienstbescheinignug für die Arge. Vorgehen bis jetzt war dieses:
VB Arbeitgeber mit der Bitte um Ausfüllen geschickt
Brief mit Fristsetzung und der Aufforderung der Herausgabe von VB und Lohnbescheinigungen - keine Reaktion
Persönlich zuhause geklingelt - keine Reaktion
Telefon abgemeldet
Handy abgemeldet
so Firma hat Anfang 2011 dicht gemacht
*Amt für Familie und Soziales kann meinen Elterngeldantrag nicht abschließend bearbeiten, weil LB fehlen - lt Aussage Amt reichen Kontoauszüge und Arbeitsvertrag nicht
*Arbeitsamt kann Antrag nicht weiter bearbeiten wg fehlender VB - Ersatzformular wäre möglich WENN Lohnbescheinigungen komplett vorhanden wären
* Insolvenz wurde lt Insolvenzgericht nicht beantragt (hätte auf einen Verwalter gehofft)
* Finanzamt darf die Adresse vom Steuerbüro nicht rausgeben das unsere Abrechnungen gemacht hat (hätte da dann versucht meine Bescheinigungen zu bekommen)
* hab nun auch schon Steuerbüros aus der Gegend durchtelefoniert ob AG dort seine Abrechnungen machen hat lassen - erfolglos
So mir sind jetzt echt die Ideen ausgegangen was ich noch unternehmen soll um an die Abrechnungen/Bescheinigungen zu kommen. Irgendwie höre ich von jedem zweiten "Nein, da kann/darf ich ihnen nicht helfen"
Anwalt wäre natürlich ne Option, aber mit was sollte ich den dann zahlen?
Weiss jemand von Euch was ich noch tun kann, da mir mit jedem Tag Geld verloren geht und ich mittlerweile echt nicht weiter weiss....
Traurige Grüße
SanDonna
Arbeitgeber stellt sich quer bei Elterngeld *hilfe*
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Beitrag von sandonna - 06.07.11 - 14:43 Uhr
Beitrag von derhimmelmusswarten - 06.07.11 - 14:47 Uhr
Mein AG hat meine Verdienstabrechnungen auch nicht heraus gerückt. Ich habe daraufhin meine Kontoauszüge kopiert und schriftlich mitgeteilt, dass mein AG sich weigert, meine Abrechnungen heraus zu geben. 2 Wochen später war mein Elterngeld problemlos bewilligt. Auch ohne Abrechnungen. Notfalls versichere die Gehaltshöhe an Eides statt. Oder such dir eine Anwältin, die das für dich klärt. In jedem Fall hat das bei anstandslos funktioniert. Warum sollte das dann bei dir nicht gehen?
Beitrag von rain72 - 06.07.11 - 15:01 Uhr
Hallo,
Dein (Ex)-Arbeitgeber ist gegenüber dem Amt (!) zur Auskunft verpflichtet, § 9 BEEG (Bundeselerngeld- und Elternzeitgesetz), findest Du ja über google.
Das Amt soll Deinen (Ex)-Arbeitgeber auffordern, die Nachweise vorzulegen, weigert er sich, ist das eine Ordnungswidrigkeit, § 14 BEEG.
Druck Dir die entsprechenden Paragrafen aus und marschier damit zum Amt, damit die sich drum kümmern!
Viele Erfolg!
rain
PS: Stehen Deine Einkünfte nicht auf der Lohnsteuerkarte / Steuerbescheinigung?
