Hallo,
ich möchte während der Elternzeit bei einem anderen AG bis zu 30 Std./Woche arbeiten. Die Erlaubnis von meinem AG habe ich. Wie wird das denn abgerechnet? Dann müsste doch mein AG die Lohnsteuerkarte rausrücken, oder?
Weiß jemand bescheid?
LG
Jenny
Arbeit während Elternzeit - wie wird das abgerechnet?
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Beitrag von jennyp - 07.07.11 - 09:36 Uhr
Beitrag von jamey - 07.07.11 - 10:12 Uhr
ja, du brauchst eine steuerkarte und richtig müsste es gerechnet werden dass dir die 300€ anrechnungsfrei bleiben (also dass, was auch die hausfrau oder alg2 oder wie auch immer bekommt) und alles was darüber geht, wird dann verrechnet....ABER...da gibt es immer wieder probleme....oft wird die sache mit den 300€ nicht beachtet und der gesamte betrag wird gegengerechnet...das darf eigentlich nicht sein...
Beitrag von jennyp - 07.07.11 - 10:30 Uhr
Hm, welche 300 € denn? Ich bin bisher Hausfrau und mein Mann ist berufstätig. Ich bekomme ja gar nichts.
Beitrag von jamey - 07.07.11 - 11:52 Uhr
wieso das denn. der mindestelterngeldbetrag liegt bei 300€
http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/elterngeld.htm
wenn du die eh nicht bekommst - warum auch immer - dann hast du ja nichts zu verleiren sondern holst dir deine steuerkarte und gehst arbeiten?!
Beitrag von jennyp - 07.07.11 - 12:24 Uhr
Achso, Elterngeld ist bei mir schon durch. Ich habe nur noch bis Februar Elternzeit.
Beitrag von postrennmaus - 07.07.11 - 12:21 Uhr
Stell einfach einen Antrag auf Elterngeld, wenn du kein Einkommen hattest vor Beginn der Mutterschutzfrist hattest dann steht dir der Sockelbetrag von 300€ zu. Den bekommt jeder, egal ob berufstätig oder nicht.
Lg postrennmaus
Beitrag von jennyp - 07.07.11 - 14:50 Uhr
Wie schon geschrieben, bin ich bereits im dritten Erziehungsjahr. Elterngeld ist schon durch.
Beitrag von puenktchen78 - 07.07.11 - 12:52 Uhr
Hallo,
geh zu Deinem Arbeitgeber hin und lass Dir Deine Lohnsteuerkarte geben.
Vorher kannst Du, wenn Du das möchtest Dir eine Lohnsteuerkarte mit STeuerklasse VI besorgen und diese bei Deinem 'alten' Arbeitgeber abgeben, dass mußt Du aber nicht unbedingt, da Dein 'alter' AG DIch automatisch darauf setzen kann.
Hab das ganze auch hinter mir und versuche jetzt vorzeitig bei meinem 'alten' AG aus dem Vertrag zu kommen, weil ich bei meinem 'neuen' AG bleiben möchte. Und nicht bis Januar warten will bis meine Kündigung wirksam wird.
LG
Mel
Beitrag von denis412 - 07.07.11 - 21:23 Uhr
Ja muss er. hier ist nur folgende frage , wenn du noch elterngeld bekommst, wird das entsprechend gekürzt, wenn nicht, wird ganz normal nach der steuerklasse abgerechnet. du solltest halt die kündigungsfristen nicht verpassen.
