Ein Bekannter von mir wurde gestern mündlich gekündigt.
Er ist Fahrer dort gewesen und hatte gestern gesundheitliche Probleme während des Fahrens, so dass er die Tour abgebrochen hat und wieder zurückgefahren ist. Er war wohl so durch den Wind, dass er nach Hause gefahren ist und auch keinen informiert hat (erst später). Ist eigentlich überhaupt nicht seine Art, er ist seit über 2 Jahren in der Firma, hat sich nichts zu Schulden kommen lassen. Zur Zeit ist er sehr gestresst gewesen, er muss oft mehr Stunden fahren als gesetzlich erlaubt und auch Gefahrenstoffe. Vor ein paar Monaten hat er eine Abmahnung vom Amt bekommen, weil er ohne Fahrzeitkontrolle unterwegs war ( er fährt Transporter, das er so einen Nachweis braucht, hat ihm keiner gesagt). Er war auch beim Arzt, der ihm eine psychosomatische Störung bescheinigt hat. Ist die Kündigung denn rechtens und was kann man tun?
Fristlose Kündigung
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Beitrag von marshy - 07.07.11 - 11:03 Uhr
Beitrag von kathi.net - 07.07.11 - 11:07 Uhr
Nein. Kündigungen bedürfen der Schriftform.
Beitrag von vwpassat - 07.07.11 - 11:09 Uhr
Das Mindeste wäre gewesen, den Chef bzw. Verantwortlichen sofort zu informieren bzw. informieren zu lassen.
Und ja, ich halte es für gerechtfertigt, weil der AN damit als absolut unzuverlässig dasteht.
Im Lieferverkehr gibt es auch Terminfrachten, Zeiten und Termine. Da kann man nicht machen, was man will.
Beitrag von marshy - 07.07.11 - 11:31 Uhr
Ja natürlich, dass ist vollkommen klar.
Wie gesagt, es ist absolut nicht seine Art. Er hatte vorher nie Probleme dieser Art. Leider hat er damit seinen Chef in die Hände gespielt der ihn wohl, trotz festen Vertrag, loswerden wollte.
Schikaniert wird er da nämlich schon eine ganze Zeit lang, da er sich nun mal nicht alles gefallen lassen kann. (z.B. Fahrzeiten von über 12 Stunden, Transport von Giftstoffen ohne Schulung, was 1. eine Geldstrafe hinter sich zieht und 2. Verlust des Führerscheins/ Fahrverbot), gehäuft falsche Lieferscheine zu den geladenen Sachen im Auto, Sachen die verschwinden, um ihm dann die Schuld dafür zu geben.
Beitrag von ..leopoldina.. - 07.07.11 - 11:31 Uhr
Wie oben schon gesagt, bedarf die Kündigung der Schriftform.
Wieviel Arbeitnehmer hat denn das Unternehmen?
Beitrag von marshy - 07.07.11 - 11:35 Uhr
So um die 10 sind dort im Betrieb.
Beitrag von ..leopoldina.. - 07.07.11 - 11:49 Uhr
Das sollte genauer eruiert werden, sonst kann man nichts Genaues dazu sagen.
Beitrag von marshy - 07.07.11 - 15:16 Uhr
Laut seiner Info sind es 8.
Beitrag von kathi.net - 07.07.11 - 11:56 Uhr
Solange die Kündigung nicht schriftlich vorliegt, sollte er zusehen, dass er ein ärztliches Attest vorlegt oder pünktlich zur Arbeit erscheint.
Beitrag von marshy - 07.07.11 - 12:04 Uhr
Ja er ist auch jetzt krankgeschrieben aufgrund der psychosomatischen Störung. Diese Krankmeldung kann auch verlängert werden.
Beitrag von nuvolabianca - 07.07.11 - 13:17 Uhr
Hallo,
das ist etwas doof gelaufen aber man ist Mensch und die machen nunmal Fehler. Soll er die Bescheinigung vom Dr. vorlegen hätte er nun einen Herzkasper gehabt hätte er auch nicht weiterfahren können. Natürlich schlecht für den Ag bei Termingeschäften.
Man kann abmahnen aber die kündigung muss schriftlich erfolgen und mit bestimmten Grund.
Eine Fahrzeitenkontrolle muss er haben das lernt man in der Fahrschule wenn er LKW- Fahrer ist. zum. muss ihn sein chef darauf hinweisen!
Die meisten LKW´s haben einen digitalen Tacho da wird das alles erfasst zudem auf der digitalen chipkarte die jeder Fahrer haben muss.
Wenn das nicht der Fall ist muss auch der AG in die Magel genommen werden.
Gefahrengüter können nur mit ADR- Schein befördert werden die der Fahrer haben muss! müsste AG sowohl auch der Fahrer wissen....
Dein Freund sollte sich wegen der Krummen Dinge mal bei der BAG melden die sind dafür verantwortlich. Ich denke nicht das er da nochmal arbeiten wird od? wenn eh schon der wurm drinn ist?
LG
Beitrag von marshy - 07.07.11 - 15:23 Uhr
Ja, das ist ja die Sache. Er ist zwar Fahrer, kann den Transi aber mit Klasse B fahren. Nur einer der Transis hatte ein Überprüfungsgerät.
Über die Gegebenheiten wurde er erst informiert, als er von der Polizei angehalten wurde (da war es natürlich zu spät).
Für den ADR Schein hatte er sich eigenständig bei der DEKRA einen Platz gesucht, diesen seinem AG gemeldet. AG wollte sich das noch überlegen, ob das terminlich passt. Hätte eigentlich diese Woche stattgefunden, aber der AG hat "vergessen", ihm seine Zustimmung mitzuteilen.
Beitrag von nuvolabianca - 07.07.11 - 15:32 Uhr
ok naja alles bissl seltsam in dem betrieb wenn er krank ist ok danach soll er ganz normal zur arbeit gehen mündlich zählt nicht nur schriftlich!
Falls er schriftl was bekommt dann zum anwalt falss er eine rechtschutz hat sonst kann er auch ganz normal zum arbeitsgericht da wird dir ein anwalt gestellt!
muss ja ne abfindung bekommen wenn er länger dort arbeitet zudem ist alles irgendwie nicht rechtens
alles Gute
Beitrag von kathi.net - 07.07.11 - 16:08 Uhr
"zum arbeitsgericht da wird dir ein anwalt gestellt!"
Wo hast du denn die Weisheit her? Und warum muss er eine Abfindung bekommen?
