Hallo zusammen,
zunächst einmal hoffe ich, dass ich hier das richtige Forum gewählt habe und dass mir jemand von euch weiterhelfen kann.
Wir erwarten im September unser erstes Kind. Ich bin gesetzlich versichert, mein Freund privat. Ich möchte unseren Nachwuchs über meine Krankenkasse familienversichern. Ich hoffe, das geht?!
Wenn unser Kind dann mal krank wird, kann ich ja die Kranktage über meine Krankenkasse geltend machen. Aber wie ist das, wenn der Papa mit dem kranken Kind zu Hause bleiben möchte?! Kann er dann die Tage über seine private Krankenversicherung abrechnen?! Oder geht das gar nicht, weil unser Kind gesetzlich versichert ist und somit die PKV dafür nicht aufkommen muss?!
Kennt sich von euch jemand aus bzw. ist in der gleichen Situation?! Für Feedback wäre ich wirklich dankbar...
LG Lisbeth
Krankenversicherung/Kinder-krank-Tage
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Beitrag von lisbeth80 - 07.07.11 - 11:55 Uhr
Beitrag von ppg - 07.07.11 - 12:20 Uhr
Soweit ich weiß wird das Kind dann privat versichert werden und bei der privaten gibt es keine "Kinder krank " Tage. Es sei denn sie sind im Vertrag mit erfasst, was eher sehr selten ist.
Da das Kind nicht gesetztlich versichert ist stehen Dir auch keinen bezahlten Kinder krank Tage zu.
Mein Wissen ist jetzt allerdings etwas angestaubt, villeicht hat es da eine Gestzesänerdung gegeben
Ute
Beitrag von zwiebelchen1977 - 07.07.11 - 12:42 Uhr
Hallo
Ihr stehen die TAge zu, denn das KInd iwrd bei ihr mitversichert.
Nur dem Partner nicht, es sei denn, er hat es mit in seiner privaten Versicherung mitdrin.
Bianca
Beitrag von ppg - 07.07.11 - 13:16 Uhr
Ist es nicht so , das bei der Kostellation ein Elternteil gesetztlich ein Elternteil privat das kind automatisch privat versichert werden muß?
Ich kenne das nur so, das das Kind bei dem versichert ist der mehr verdient ( Hauptverdiener ) , ab 4300 € automatisch immer in die Private.
Und ich bin jetzt einfach mal davon ausgegangen, das dies der Mann ist.
Habe jetzt auch beim googlen nicht anderes gefunden.
ute
Beitrag von zwiebelchen1977 - 07.07.11 - 13:31 Uhr
Hallo
EIgendlich ja. Aber ich denke, da sie nihct verheiratet sind, kann sie das Kind versichen.
Bianca
Beitrag von miau2 - 07.07.11 - 14:53 Uhr
Hi,
das trifft bei verheirateten Eltern zu. Bei unverheirateten besteht vollkommen unabhängig vom Einkommen und von der Art der Versicherung der Eltern die Wahl, wo das Kind versichert wird.
Viele Grüße
Miau2
Beitrag von miau2 - 07.07.11 - 13:13 Uhr
Hi,
wir waren bis vor 2 Jahren in der gleichen situation.
- die beitragsfreie Familienversicherung über dich ist problemlos möglich, so lange ihr nicht verheiratet seit.
- DIR stehen deine Kind-krank-Tage zu. Ich meine, es waren 10 pro Jahr
- dem Vater stehen keine zu, denn dafür müssen Kind und Elternteil in der GKV versichert sein
- er soll sich mal schlau machen, ob es eine Betriebsvereinbarung zu dem Thema gibt: gibt es in manchen Unternehmen für die privat versicherten AN
- ansonsten gibt es einen Paragraphen im BGB (bin zu faul zum suchen), der regelt, wann jemand ohne eigenes Verschulden der Arbeit fernbleiben darf (bezahlt) - dazu rechnen Gerichte wohl auch Fälle, wo ein privat versicherter Elternteil mit einem kranken Kind zu hause bleibt - ich meine mal etwas von einem Urteil gelesen zu haben, wo fünf solcher Tage als angemessen gelten würden (bezahlter "Sonderurlaub")
- ansonsten muss er bezahlten oder unbezahlten Urlaub nehmen
Über seine PKV wird er das nicht abrechnen können, wäre mir neu, dass es da Tarife gibt die so etwas beinhalten.
Einen "Plan B" solltet ihr natürlich trotzdem vorab überlegen - (Ersatz-)Oma o.ä...
Mein Mann (inzwischen sind wir verheiratet, aber die Kinder freiwillig gesetzlich versichert - damit würden mir - gesetzlich versichert - auch weiterhin meine Kind-krank-Tage zustehen, aber ihm halt nicht) hebt sich für solche Dinge auch seine Gleittage auf. Dafür muss es natürlich so etwas im Unternehmen geben
.
Viele grüße
miau2
Beitrag von lisbeth80 - 07.07.11 - 13:41 Uhr
Hallo miau,
ich danke dir für deine ausführliche Antwort. Du hast mir sehr weitergeholfen!!
Wir sind weder verheiratet, noch liegt eine eingetragene Lebenspartnerschaft vor. Somit kann ja dann unser Kind über mich familienversichert werden.
Falls seine PKV die Kind-Kranktage nicht abdeckt bzw. er diesen Zusatztarif nicht hat, könnte ich mir ja "seine" 10 Tage auch übertragen lassen. Ich glaube das geht.
Mein Freund ist selbständig, somit kann er ja dann auch mal so ein paar Tage zu Hause bleiben. Es wird dann eben nur nicht bezahlt...
Liebe Grüße Lisbeth
Beitrag von miau2 - 07.07.11 - 14:27 Uhr
Hi,
das Übertragen-lassen ist m.W. nach (ohne Gewähr) mehr eine theoretische Möglichkeit als eine praktische.
Soweit ich weiß, ist dafür u.a. das Einverständnis von DEINEM AG notwendig, und mal ehrlich - er riskiert ja eh schon 10 Tage Extra-"Urlaub" - freiwillig das verdoppeln auf 20? Würde ich auch als familienfreundlicher AG nicht machen. Aber das heißt natürlich nicht, dass es ausgeschlossen ist.
Ich bin mir auch nicht sicher, ob dafür nicht auch die Zustimmung deiner Krankenkasse notwendig ist. Und da könnte ich mir ebenfalls gut vorstellen, dass die nicht freiwillig 10 Tage extra bezahlen wollen.
So einfach ist das nicht, wie es möglich erscheint.
Das mit der eingetragenen Lebensgemeinschaft betrifft übrigens nur gleichgeschlechtrige Paare - da sind wir beim ersten Kind auch drüber gestolpert
. Bei Mann und Frau gibt es nur "mit Trauschein" oder "ohne" - etwas anderes kennt der Gesetzgeber da nicht.
viele Grüße
Miau2
Beitrag von windsbraut69 - 08.07.11 - 11:05 Uhr
Es müssen Arbeitgeber und Krankenkasse der Übertragung zustimmen!
LG,
W
Beitrag von danaz - 07.07.11 - 20:06 Uhr
Hallo,
eine Übertragung wird deshalb nicht gehen, weil Deine KV die Kosten nicht von seiner privaten erstattet bekommt, weil er ja keinen Anspruch dort hat.
Das funktioniert dann leider nicht.
Ist er privat versichert wegen der Einkommensgrenze/selbständig oder als Beamter?
danaz
