Frage zu Harz 4, wie lange Besuch vom Partner ?

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Beitrag von knutschy - 07.07.11 - 12:18 Uhr

Hallo,

Situation ist wie folgt. ich bin alleinerziehende Mami eines 2 1/2 Jährigen Sohnes.

habe vor einem knappen Jahr wieder einen Partner kennengelernt, der etwas weiter Außerhalb wohnt. Deshalb kommt er meist für 1 oder 2 Wochen (länger NIE) her. Und dann ist er mal wieder 3 Tage zuhause (Wohnt noch bei seiner Mutter)

Halt auch immer Abhängig davon was so anliegt und zu tun ist.

Nun hat er eine Bekannte auf dem Arbeitsamt, die wohl jetzt grad mal schlechte Laune hat, und ebend meinte Sie schaut sich das so nicht mehr länger mit an, das ist "strafbar" was wir machen. Er dürfe wohl nur 3 Tage am Stück hier sein und dann müsse er nach Hause fahren. Alles ander liefe sonst halt auf Eheähnliche Gemeinschaft hinaus.

Nun hab ich bisschen Angst was da auf uns zu kommt, den er ist auch sehr Verschuldet etc und zusammenziehen möchte ich in den nächsten 2 Jahren auch definitiv noch nicht mit ihm.

Weiß jemand wie lange er hier sein darf, ohne das man sich "strafbar" macht ?

Liebe Grüße.

Beitrag von vwpassat - 07.07.11 - 12:46 Uhr

Von was lebt er denn?

Beitrag von knutschy - 07.07.11 - 13:04 Uhr

Hallo

na er ist in der Bedarfsgemeinschaft seiner Mutter. Er ist Arbeitslos.

Liebe Grüße

Beitrag von janine2785 - 07.07.11 - 13:12 Uhr

Hey, du bist 24 und hast ein 2 Jährigen Sohn, ich will dir nix, aber statt dir Gedanken zu machen, wie lang dein Freund bei dir ist, solltest du überlegen ob ein Mann, der mit 24 verschuldet und Arbeitslos ist der richtige Partner bzw. ein gutes Vorbild für dein Kind ist. Ich meine so im Hinblick auf die Zukunft.

LG

Beitrag von vwpassat - 07.07.11 - 13:14 Uhr

Gleich und gleich gesellt sich gern.

Kennst das nicht?

Beitrag von janine2785 - 07.07.11 - 13:19 Uhr

Muss es ja auch geben.

Beitrag von bobb - 07.07.11 - 16:30 Uhr

Ihr kennt doch die Gründe gar nicht...

Beitrag von ppg - 07.07.11 - 13:18 Uhr

Im Hinblick auf die Zukunft, muß der junge Mann so oft wie möglich bei ihr sein, um sicherzugehen, das da jetzt auch noch ausreichend Zeit ist um weitere Einkommensquellen zu zeugen

Ute

Beitrag von vwpassat - 07.07.11 - 13:15 Uhr

Dann könnt Ihr doch auch offiziell bei Dir zusammenziehen.

Alles ordnungsgemäß gemeldet, aber das versteht sich ja.

Ich versteh Dein Problem nicht.

Beitrag von knutschy - 07.07.11 - 14:03 Uhr

Hallo,

schade ich vergass das man hier nichts fragen darf wenn man keine Arbeit hat, man ist ja dann nichts.

Und er ist ja nicht wie andere bis über beide Ohren verschuldet sondert hatte zur Arbeitszeiten einen Kredit aufgenommen wegen dem Auto, das er brauchte um sein Arbeitsweg zu bewältigen.

Und diesen zahlt er ebend noch ab.

Arbeit sucht er natürlich auch, kann sich also auch jeden Tag ändern. Er ist erst seit etwas über einem Jahr Arbeitslos.

Und ja ich kann und werde wahrscheinlich nie wieder Arbeiten können da ich an einer chronichen Krankheit leide. Antrag auf Berufsunfähigkeit wird gestellt auf Anraten der Ärzte.

Und nein ich werde JETZT noch nicht mit Ihm zusammen ziehen, da ich wie gesagt noch nicht weiß ob er nun der Partner fürs Leben ist.
Und da sollte man doch aber als Mensch auch das Recht haben dies herauszufinden, ebend in dem er öfters hier ist und sich alles dann halt ergibt.

Es wird auch keine weiteren Kinder geben wie es hier gleich mal vorgewurfen würde, da die nächste Geburt wahrscheinlich nur das Kind und nicht ich überleben würde.

Aber man muss ja immerschön drauf los wettern und draufhauen ohne die Hintergründe zu erfragen.

Engstirnigkeit im Überfluss.

Grüße Anja

Beitrag von vwpassat - 07.07.11 - 14:32 Uhr

Stell Dir vor, ich wusste gar nicht, dass Du AUCH nicht arbeitest.

Beitrag von janine2785 - 07.07.11 - 14:43 Uhr

Sorry, aber 24 seit über einem Jahr arbeitslos und verschuldet... wie lange brauchst du denn da um herauszufinden dass das kein Partner für eine Frau ist die selber nicht arbeiten gehen kann??? Das sagt einem doch der gesunde Menschenverstand, dass das schief geht, sowohl finanziell als auch zwischenmenschlich.

Beitrag von king.with.deckchair - 07.07.11 - 20:26 Uhr

"Und nein ich werde JETZT noch nicht mit Ihm zusammen ziehen, da ich wie gesagt noch nicht weiß ob er nun der Partner fürs Leben ist. "

Aha. Aber deinem Kind servierst du ihn schon über Wochen am Stück...

Beitrag von windsbraut69 - 08.07.11 - 10:58 Uhr

Es kommt doch bei Euch völlig aufs Gleiche raus, ob er hier oder da ist oder wohnt. Es gibt doch eh kein Einkommen, das gefährdet wäre...

Einziges Problem dürfte wohl sein, dass er seine Ortsabwesenheiten beim Jobcenter meldet und dem Arbeitsmarkt ausreichend zur Verfügung steht, wenn er immer nur kurz Zuhause ist.

Gruß,

W

Beitrag von schwilis1 - 07.07.11 - 15:07 Uhr

Und mal wieder wurde die Frage nicht beantwortet...
Rein Geldtechnisch gesehen, wäre es doch ziemlich egal... ob er nun in deiner Bedarfsgemeinschaft lebt oder in der mit seiner Mom...

Ich weiß nichts genaues dazu. außer, dass er weil er arbeitslos ist ständig bei seiner Adresse erreichbar sein muss. naja was eben ständig heißt... ich weiß dass ist nicht möglich denn sonst sollte man sich zuhause einsperren und auch nicht einkaufen.

ortsabwesenheit wäre da uch ein Thema... er ist ja ortsabwesend...
schwierig

Beitrag von janine2785 - 07.07.11 - 15:37 Uhr

>>Und mal wieder wurde die Frage nicht beantwortet... <<

Wir sind ja auch in einem Diskussionsforum und nicht dazu verpflichtet Fragen zu beantworten ;-)

Und wer hier eine rechtliche Frage stellt und sich dann nur auf die hier gegebenen Antworten verlassen würde ist selber Schuld, es gibt genügend Anlaufstellen um eine Qualifizierte und rechtlich korrekte Antwort zu bekommen, da wäre ein Familien Forum meine letzte Anlaufstelle, aber das liegt im Auge des Betrachters.

Beitrag von schwilis1 - 07.07.11 - 19:18 Uhr

ach komm... das ist doch blödsinn... hier wird einfach nur diskrimiert weil man nicht arbeiten geht(die gründe mögen egal sein. Da sind alle mal eben Sozialschmarotzer)

sie ist hier angemeldet und da es hier 2 Damen gibt die bei der Agentur für arbeit arbeiten, find ich die frage an sich nicht schlecht... natürlich gibt es dieses alg 2 Forum (keine ahnung,wie wo was genau) aber dennoch muss man sich nicht überall anmelden...

verpflichtet ist man zu gar nichts.. aber manchmal kann man auch einfach die fingerchen von der Tastatur nehmen, seine Tasse Tee oder Kaffee in die hand und sich mal zurücklehnen...
und nicht wie ein Frettchen auf Kokain in die Tasten irgendeinen Unsinn hauen, weil man heute morgen ein paar Probleme mit Flatulenzen hatte.


und ja ich habe tatsächlich Rechtschreibfehler drinnen... was soll ich sagen. Die 9 Punkte waren dann wohl gerechtfertigt.

Beitrag von windsbraut69 - 08.07.11 - 10:58 Uhr

"ich weiß dass ist nicht möglich denn sonst sollte man sich zuhause einsperren und auch nicht einkaufen. "

Das ist ganz eindeutig geregelt.

Gruß,

W