Gehen befristete Mietverträge noch?

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Beitrag von sarahg0709 - 07.07.11 - 16:27 Uhr

Hallo,

ich überlege, ob ich mir nicht noch eine kleine Terrassenwohnung zulege und die vermiete.

Das Problem: In etwa 10 Jahren ist meine Tochter erwachsen und dann hätte ich gerne, dass sie da einziehen kann (wenn sie das möchte).

Kann ich die Wohnung auf einen befristeten Zeitraum vermieten oder gehen nur noch unbefristete Mietverträge?


LG und danke

Beitrag von jogiyoda - 07.07.11 - 17:13 Uhr

es gehen Zeitmietverträge bis 5 Jahre wenn gute Gründe angegeben werden.

Beitrag von nebula - 07.07.11 - 17:13 Uhr

Hi,

viell hilft dir das weiter:

Grundsätzliches

Ist das Mietverhältnis für eine bestimmte Zeit eingegangen, spricht man von einem befristeten Mietvertrag oder Zeitmietvertrag. Seit der Mietrechtsreform vom 01.09.2001 können keine einfachen befristeten Mietverträge mehr abgeschlossen werden.

http://www.palm-bonn.de/befristet.htm

mfg

Beitrag von fuxx - 07.07.11 - 17:21 Uhr

rechtlich kenne ich mich da nicht aus, aber wir haben seinerzeit auch einen befristeten Vertrag für 4 Jahre unterzeichnet. Dieser unterlag aber unsererseits keinerlei Verpflichtungen, wir kamen zu jeder Zeit aus dem Vertrag wieder raus (haben vorzeitig gekündigt)

Beitrag von werner1 - 07.07.11 - 17:25 Uhr

Hallo,

lass es.

#dass sie da einziehen kann (wenn sie das möchte). #
Nein, möchte sie nicht. Die will doch sicher ihr eigenes Leben führen.

freundliche Grüsse Werner

Beitrag von delfinchen - 07.07.11 - 18:25 Uhr

Hallo,

kannst du machen. Ich habe heute erst in der Tageszeitung gelesen, dass man wegen Eigenbedarf jederzeit kündigen kann ohne dies detailliert begründen zu müssen.

LG,
delfinchen

Beitrag von jogiyoda - 07.07.11 - 18:29 Uhr

Ich habe heute erst in der Tageszeitung gelesen, dass man wegen Eigenbedarf jederzeit kündigen kann ohne dies detailliert begründen zu müssen

Das muß das MAD Magazin gewesen sein.

Beitrag von delfinchen - 07.07.11 - 19:44 Uhr

Nein, das war eine regionale Tageszeitung.

Beitrag von delfinchen - 07.07.11 - 19:51 Uhr

zwar nicht diesen, aber egal:

http://www.general-anzeiger-bonn.de/index.php?k=ratg&itemid=10284&detailid=910169

Beitrag von jogiyoda - 07.07.11 - 19:55 Uhr

dann empfehle ich dir besser Lesen zu lernen, denn da steht das man die Wohnsituation nicht mehr gesondert schildern muß aber immer noch den genauen Grund des Eigenbedarfs erklären muß.

Beitrag von delfinchen - 07.07.11 - 20:13 Uhr

aber eben nicht mehr so detailliert wie vorher.

wie dem auch sei, meine auskunft, dass diesbezüglich das recht des vermieters gestärkt wurde, war jedenfalls richtig.

delfinchen

Beitrag von jogiyoda - 07.07.11 - 20:22 Uhr

du stellst es so dar das der Vermeiter sagen muß: will meine Wohnung wieder haben, du raus. und genau das funktioniert nicht.

Beitrag von delfinchen - 07.07.11 - 20:35 Uhr

Nein, so stelle ich das nicht dar.

Aber es reicht zu sagen: Meine Tochter/ .... benötigt die Wohnung, weil ...
und das reicht.

Beitrag von jogiyoda - 07.07.11 - 20:36 Uhr

lustig wird es dann wenn der Mieter klagt!Ich habe es im Bekanntenkreis durch.

Beitrag von josephine2003 - 08.07.11 - 08:29 Uhr

Niedlich naiv.

Ich gehe davon aus, du hast noch nie eine deiner Immobilien wegen Eigenbedarf gekündigt, oder?!

Da ist eine detaillierte Begründung doch das geringste Problem.

Beitrag von windsbraut69 - 08.07.11 - 10:17 Uhr

Das allein ist schon mal Unfug.
Davon abgesehen nützt Dir auch eine rechtlich einwandfreie Kündigung nix, wenn die Mieter sich sträuben auszuziehen und das Ganze endlos hinauszögern.

LG