Schwanger und Befristeter Vertrag läuft aus... und nun ?

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Beitrag von blonderengel87 - 07.07.11 - 17:20 Uhr

Hey ihr lieben, ich bin schwanger und habe heut erfahren das mein befristeter Vertrag zum 30.09. auslaufen wird.
Mein ET ist der 28.09.

Ab 17.08. beginnt mein Mutterschutz, derzeit bin ich aber schon im Beschäftigungsverbot aufgrund dem Tod meines Papas im Mai.

Eigentlich hieß es erst unsere Verträge laufen weiter, trotz SS aber naja wie man sieht kommt es immer anders als man denkt.

Muss ich mich jetz beim Arbeitsamt melden und denen sagen das ich eig ab 1.10 arbeitslos bin, dort aber gerade entbinde und dann 1 Jahr ins Elternjahr gehe..??

Hatte im April schon mal nachgefragt und damals meinte die Dame durch die SS und das Elternjahr falle ich erstmal durchs Raster, sprich bin dort eh nicht vermittelbar und so. Sollte mich dann erst melden, quasi im nächsten Jahr bevor das Elternjahr endet und ich wieder arbeiten darf..

Wer kennt sich da bissle aus ?

Was für Gelder stehen mir jetz zu ? Bis 30.09 bekomme ich noch ganz normal mei Gehalt.. und in dem Mutterschutz den 8 Wochen danach ? Bzw in dem Elternjahr danach ? 67 % meines Nettoverdienstes soweit ich mich richtig erinner oder ?

Vielen Dank schonmal...

Blonderengel mit Püppi im Bauch 29. SSW#verliebt

Beitrag von kati543 - 07.07.11 - 19:02 Uhr

Du hast doch alle Antworten schon erhalten und richtig genannt. Was willst du noch wissen?

Du bekommst Mutterschaftsgeld ganz normal.
Danach Elterngeld wenn du das beantragen willst und zu Hause bleibst.
Danach würde dir ALG1 zustehen, wenn du dich dem Arbeitsmarkt für mindestens 15 Stunden zur Verfügung stellst und eine Betreuung für dein Kind nachweisen kannst.

Beitrag von sunshine1176 - 07.07.11 - 21:14 Uhr

Du bekommst nach der Geburt dein Mutterschaftsgeld, allerdings (so war es bei mir) etwas weniger als wenn man angestellt ist.

Wenn du 12 Monate bis zum Geburtsmonat gearbeitet hast, bekommst du 67 % vom Netto Elterngeld für die restlichen 10 Monate nach dem Mutterschutz.

Wenn die Elterngeldzeit abgelaufen ist, dann kannst du dich beim Arbeitsamt melden, sofern du zur Verfügung stehen möchtest. Du musst mindestens 15 Stunden zur Verfügung stehen. Eine Betreuung nachweisen musste ich nicht! Du bekommst dann ALG 1 anteilig für die Stunden, die du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.

Mir ging es genauso wie dir, ET war Mitte Dezember und zum 31.12. ist mein Vertrag ausgelaufen!

Wenn du noch Fragen hast, dann melde dich einfach!

LG Sunshine