Eigenkündigung und Urlaubsanspruch

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Beitrag von kleinesbambi - 07.07.11 - 18:10 Uhr

Hallo zusammen :-)

habe heute mein Arbeitsverhältnis gekündigt, da ich eine besser bezahlte Stelle bei uns in der Nähe angeboten bekommen habe.

Wie ist das dann nun mit meinem Urlaub für 2011?

Wird der komplett gewährt oder nur anteilig?

Mein Noch- Chef konnte mir das nicht beantworten.

Danke für Eure Antworten

Grüsse

Beitrag von fraukef - 07.07.11 - 18:31 Uhr

anteilig

wenn du mitten im Jahr anfängst, bekommst du ja auch nur den anteiligen Urlaub...

Beitrag von kleinesbambi - 07.07.11 - 18:41 Uhr

Hmm

schau aber mal hier

http://www.hrworks.de/de/aktuelles/pressemeldungen/hrworks-klaert-auf-die-zehn-groessten-urlaubsirrtuemer.html

Irrtum 1:
Tritt ein Mitarbeiter während eines Kalenderjahres in ein Unternehmen ein, wird der Urlaubsanspruch anteilig berechnet.
Die Wahrheit:
Ein Mitarbeiter hat den vollen Urlaubsanspruch, wenn er in den ersten sechs Monaten eines Jahres in ein Unternehmen eintritt. Er muss allerdings die gesetzlich festgelegte sechsmonatige Wartefrist abwarten, bevor er seinen Jahresurlaub nehmen darf. Eine Ausnahme liegt vor, wenn der vorherige Arbeitgeber die bereits genommenen Urlaubstage des Arbeitnehmers für das laufende Jahr bescheinigt. Diese werden ihm dann im neuen Arbeitsverhältnis abgezogen.


Heisst ja, das wenn ich im März dort angefangen habe, hätte ich den kompletten Urlaub bekommen müssen und nicht anteilig.

War eben mein Gedanke, obs "umgedreht" bei Kündigung auch so wäre.
Im ersten halben Jahr des Jahres gekündigt, aber trotzdem voller Anspruch.

LG

Beitrag von shampoo - 07.07.11 - 19:15 Uhr

nein !

Beitrag von meise005 - 07.07.11 - 18:40 Uhr

Hallo,

kommt darauf an, wielange Du schon dort beschaftigt bis. Wenn die Wartezeit erfüllt ist und Du schon das ganze Jahr dort beschäftigt bist, steht Dir der volle Urlaub zu (Umkehrschluß §5 BUrlG).
Was steht denn in Deinem Vertrag oder Tarifvertrag?

Viele Grüße