hallo ihr lieben.
gibt es hier jemanden, der sich lückenlos damit auskennt. nicht falsch verstehen, ich tappe nicht ganz im dunkeln und doch weiß ich nicht mehr weiter! bitte meldet euch. danke!
elterngeld und elternzeit!
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Beitrag von bambi119 - 07.07.11 - 20:42 Uhr
Beitrag von jogiyoda - 07.07.11 - 20:44 Uhr
ja die gibt es hier.
Sinnbefreite Antwort auf eine sinnbefreite Frage.
Beitrag von bambi119 - 07.07.11 - 20:52 Uhr
danke. ok hier einige fragen:
mutterschutzbeginn: 25.06., vertragsende: 30.06. hab ich anrecht auf elternzeit? wenn nicht, bin ich in dem jahr, wo ich elterngeld bekomme arbeitslos und wie läuft das mit der rentenkasse? im 2. jahr arbeite ich wieder auf 400 basis beim gleichen arbeitgeber.
wo kann ich ausrechnen, ob wir uns die 2 partnermonate leisten können, wenn mein freund (dann mittlerweile mann) noch 30 h arbeiten geht? können wir die auch nachträglich beantragen?
Beitrag von ujn1 - 08.07.11 - 12:01 Uhr
Hallo Bambi119,
also, wenn Dein befristeter Vertrag im Mutterschutz vor der Geburt ausläuft, hast Du keine Elternzeit, weil das einen Arbeitsvertrag voraussetzen würde.
Dein Fall könnte unter diejenigen fallen, bei denen Du das Mutterschaftsgeld von der zentralen Stelle bekommst (mal unter http://www.mutterschaftsgeld.de die genauen Voraussetzungen nachschauen), oder von der Krankenkasse.
Ab dem Zeitpunkt der Geburt hast Du Anrecht auf Elterngeld nach deinem Einkommen vor der Geburt, bei dir zählen die 12 Monate Juni 2010 - Mai 2011. Elterngeldrechner gibts einige im Internet (googlen). Da kannst Du Dir ausrechnen, was Du und was Dein Partner an EG bekommen werden. Ob Euch das ausreicht, müsst Ihr selbst entscheiden. Falls Dein Partner aber während des Elterngeldbezuges 30h arbeiten will (was möglich ist), wird sein Einkommen zu i.d.R. 65% auf das Elterngeld angerechnet. Das lohnt sich dann meist nicht mehr so richtig.
Elterngeld kann man bis zu 3 Monate im Nachhinein beantragen, Dein Partner kann also seine zwei Monate sogar noch beantragen, wenn er sie schon genommen hat. Er kann sie aber auch gleich zusammen mit Deinem Antrag vormerken oder mit beantragen.
Zur Rente: Dir werden in der gesetzlichen Rentenversicherung je Kind bis zu drei Jahre Erziehungszeit mit je einem Punkt berücksichtigt.
LG
