Probezeit?

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Beitrag von 147741 - 08.07.11 - 09:00 Uhr

Hallo!

Ich hab immer gemeint, dass in der Probezeit eine Kündigungsfrist von 2 Wochen gilt.

Jetzt hab ich einen Arbeitsvertrag vorgelegt bekommen, wo 4 Wochen drin stehen. Kann dies so vereinbart werden?

Was sind die Vor- und Nachteile, wenn die Kündigungsfrist in der Probezeit so lange ist?

LG

Beitrag von betti1977 - 08.07.11 - 09:41 Uhr

Die Kündigungsfrist ist meiner Meinung gesetzlich festgelegt, daran kann man nicht einfach was ändern ?! Oder doch ? Nur die Probezeit darf unterschiedlich lang sein.

Und ich finde auch nicht das eine längere Kündigungsfrist ein Vorteil ist, wenn ich mich in der Probezeit gegen das Unternehmen entscheide, ist das nicht besonders von Vorteil.

Beitrag von windsbraut69 - 08.07.11 - 09:59 Uhr

Natürlich kann die auch variieren. Die gesetzlichen Vorgaben sind ja Mindestvorgaben und eine beidseitig längere Kündigungsfrist stellt ja keine Benachteiligung des AN dar.

Gruß,

W

Beitrag von windsbraut69 - 08.07.11 - 10:00 Uhr

"Was sind die Vor- und Nachteile, wenn die Kündigungsfrist in der Probezeit so lange ist? "

Du stehst im Zweifelsfall erst nach 4 statt nach 2 Wochen auf der Straße und kannst aber eben auch nur mit 4wöchiger Frist kündigen.

Zulässig ist es m. E. auf jeden Fall.

Gruß,

W

Beitrag von mami18052010 - 08.07.11 - 10:06 Uhr

Geändert werden kann die gesetzliche Kündigungsfrist vom AG, wenn sie dem Angestellten zum Vorteil gereicht.

Und naja, normalerweise nimmt man ja keinen Job an, wenn man den innerhalb der 6 monatigen Probezeit in jedem Fall wieder kündigen möchte.

Also ist die verlängerte Kündigungszeit ok!