Ich habe eine Frage zum Zuverdienst im 1. Jahr der Elternzeit. Darf man diesen Sockelbetrag von 300 Euro immer behalten, ohne das was angerechnet wird? Oder betrifft das (außer ALG II-Empfängern) nur Leute, die ohnehin nur diesen Sockelbeitrag von 300 Euro erhalten.
Was ist denn, wenn man 350 Euro erhält? Werden dann 50 Euro angerechnet oder erfolgt eine komplette Anrechnung? Und spielt es auch noch eine Rolle, ob man den Betrag gesplittet erhält?
Beispiel: Man erhält (gesplittet) 350 Euro Elterngeld im Monat. Will im 1. Jahr schon arbeiten gehen. Angenommen auf 400 Euro-Basis oder von mir aus für 400 Euro genau. Wie berechnet sich das dann?
Frage zu Zuverdienst im 1. Jahr der Elternzeit
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Beitrag von derhimmelmusswarten - 08.07.11 - 17:30 Uhr
Beitrag von emmy06 - 08.07.11 - 17:39 Uhr
altes Netto - neues Netto = Summe xy
von Summe xy berechnet sich dann das neue Elterngeld / mindestens jedoch 300E bzw. 150€ je nach Auszahlung für 1 oder 2 Jahre...
LG
