Hallo
Ich bekomme Unterhaltsvorschuss für meinen 9. Jährigem Sohn.
Der Vater arbeitet nun wieder aber er meint er liegt unter der pfändungsgrenze.
Bin jetzt mit meinem Freund zusammengezogen .. Bekomme ich den Unterhaltsvorschuss weiter oder durch den zusammenzug nicht mehr?
Lg
Feuerblume
Unterhaltsvorschuss - wichtig
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Beitrag von feuerblume1 - 09.07.11 - 10:20 Uhr
Beitrag von jogiyoda - 09.07.11 - 10:26 Uhr
UHV fällt nur weg wenn du heiratest und nach 6 Jahren
Beitrag von bobb - 09.07.11 - 15:34 Uhr
Es muß nochmal geprüft werden,ob er wirklich nciht zahlen kann.
Ansonsten hat der Zusammenzug nichts zu sagen. Wie schon gesagt wurde,bei Heirat oder wenn die 72 Monate um sind oder das Kind ist 12.
Beitrag von manavgat - 10.07.11 - 12:38 Uhr
Den würde ich verklagen!
Er hat sich gefälligst einen Job zu suchen, der ihm ermöglicht, den Mindestunterhalt zu zahlen. Außerdem kann ihm zugemutet werden einen 400-Euro Nebenjob anzunehmen!
Fordere offensiv den Unterhalt ein, notfalls eine Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung. Die Pfändungsfreigrenze liegt für Kindesunterhalt bei ca. 800 Euro.
Hat er nur das eine Kind oder muss er noch andere Personen unterhalten?
Gruß
Manavgat
