Hallo!
Ich werde in kürze eine unbefristete Teilzeitstelle antreten. Allerdings ist es absehbar, dass ich nach einem Jahr gekündigt werden.
Die Kündigungsfrist für den AG ist (soweit ich weiß) ja 4 Wochen zum Monatsende (?).
Nun ist die Frage WANN darf der AG mir Kündigen. Darf er das gleich nach meiner Einstellung zum (z. B.) 31. August 2012?? Oder gibt es da auch Fristen??
Grüße
Lieserl
Kündigung eines Arbeitsvertrages von seiten des Arbeitgebers - Fristen
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Beitrag von lieserl - 09.07.11 - 16:55 Uhr
Beitrag von jogiyoda - 09.07.11 - 17:49 Uhr
Kündigungsfristen
Ist im Arbeitsvertrag nichts Gegenteiliges festgelegt, so hat der Arbeitnehmer eine Kündigungsfrist von vier Wochen (28 Tagen) zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Sascha S., der seine Teilzeitstelle kündigen möchte, kann also frühestens nach Ablauf der vier Wochen seine neue Vollzeitstelle antreten. Im Gegensatz zur Kündigung durch den Arbeitnehmer sind die Kündigungsfristen für den Arbeitgeber von der Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters abhängig:
Betriebszugehörigkeit Kündigungsfrist
zwei Jahre ein Monat
fünf Jahre zwei Monate
acht Jahre drei Monate
zehn Jahre vier Monate
zwölf Jahre fünf Monate
15 Jahre sechs Monate
20 Jahre sieben Monate
Beitrag von lieserl - 09.07.11 - 18:06 Uhr
Danke.
Mir geht es aber darum ob man mir im September schon kündigen kann, wenn ich im August 2012 gehen soll. Oder ob mir eben erst 1 Monat vorher (oder eben irgendeine andere Frist ) gekündigt werden darf....
Beitrag von jogiyoda - 09.07.11 - 18:11 Uhr
Theoretisch kann man schon ein Jahre/Jahre vorher kündigen , es muß nur die Mindestfrist von 1 Monat eingehalten werden und es muß eine Begründung geben.
Beitrag von lieserl - 09.07.11 - 18:20 Uhr
Mhm, ok.
Kennst du dich gut aus?
Ich frag mich gerade warum es dann befristete Verträge gibt, wenn man sowieso nach Vertragsschluss gleich kündigen kann
Gibt´s dazu irgendein Gesetz? Hab leider nichts gefunden.
Beitrag von goldtaube - 09.07.11 - 18:48 Uhr
Der Arbeitgeber kann dich eben nicht einfach so bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis kündigen. Zumindest kann man es nicht so pauschalisieren. Es kommt drauf an ob das Kündigungsschutzgesetz gilt oder nicht.
Beitrag von lieserl - 09.07.11 - 19:21 Uhr
Hallo!
Du meinst wegen der Personenanzahl? Es sind über 10 Mitarbeiter!
Da die ganze Aktion wohl mit dem Rechtsbeistand abgestimmt ist, gibt es wohl die Möglichkeit mich nach dem Jahr wegen "Betrieblicher Gründe" o. ä. zu Kündigen.
Grüße
Lieserl
Beitrag von fraukef - 09.07.11 - 19:56 Uhr
ich versteh nur den Sinn dahinter nicht - darum fällt es mir schwer, an so ein abgekatertes Spiel zu glauben.
Wenn Dein Chef dich nach einem Jahr wieder loswerden will, warum gibt er dir nicht einfach nen befristeteten Vertrag? Wär doch viel einfacher als nach nem Jahr zu kündigen...
LG
Frauke
Beitrag von lieserl - 09.07.11 - 20:02 Uhr
Hallo!
Es ist so, dass ich dort schon (befristet) gearbeitet habe und es aus "arbeitsrechtlichen Gründen" wohl nicht möglich ist mich nochmal befristet ein zu stellen (frag bitte nicht warum genau, ich gebe zu, dass ich nicht mehr nachgefragt habe, da ich erst mal happy war, dass es wohl unbefristet wird)
Grüße
Lieserl
Beitrag von goldtaube - 09.07.11 - 20:11 Uhr
Ganz ehrlich: Solltest du eine Kündigung erhalten lass dich von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten. Der kann dir sagen ob die Kündigung wirksam ist oder nicht. Und zwar am Besten direkt, wenn du die Kündigung erhälst damit ggf. noch Kündigungsschutzklage eingereicht werden kann. Für die Kündigungsschutzklage gilt nämlich eine 3-Wochen-Frist ab Zugang der Kündigung.
Beitrag von lieserl - 09.07.11 - 20:18 Uhr
Danke, werd ich machen!
