Kind leiblichem Vater unterhaltspflichtig??

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Beitrag von murmelinchen1981 - 09.07.11 - 17:09 Uhr

Ich hab da mal ne Frage, die mich schon laenger beschäftigt. Und zwar hab ich einen Sohn aus einer früheren Beziehung, aber dessen Vater bezahlt keinen Unterhalt. Ist auch nicht so dramatisch, denn mein Mann kümmert sich um ihn, als sei er sein eigenes Kind und mein Sohn kennt dem leiblichen Vater auch nicht.
Nun frag ich mich schon seit einiger Zeit, was passiert, wenn der Erzeuger von meinem Sohn irgendwann mal auf finanzielle Hilfe angewiesen ist, da er meines Wissens
Nach Hartz 4- Empfanger ist, kann man dann von meinem Sohn quasi Unterhalt fordern und wie sicher ich mein Kind dagegen ab??

Vielen Dank schon mal im Voraus

Murmelinchen

Beitrag von jogiyoda - 09.07.11 - 17:28 Uhr

du kannst dein Kind gar nicht "absichern", das kann es nur selbst wenn es erwachsen ist.

Beitrag von zwiebelchen1977 - 09.07.11 - 17:33 Uhr

Hallo

Oder auch nicht. Erstmal wird versucht, bei den Angehörigen was zu holen.

Bianca

Beitrag von jogiyoda - 09.07.11 - 17:41 Uhr

das Kind ist wohl irgendwas zwischen 2 und 5 da kommt keine Behörde auf die Idee ein kleines Kind zum zahlen aufzufordern.

b.t.w. Kinder sind in erster Linie direkte Angehörige (direkter geht es nicht)

Beitrag von zwiebelchen1977 - 09.07.11 - 19:56 Uhr

Habe ich was von jetzt gechrieben?

Wenn das Kind mal volljährig ist und Geld verdient, kann es durchaus passieren

Bianca

Beitrag von kati543 - 09.07.11 - 17:50 Uhr

"wie sicher ich mein Kind dagegen ab??"

Ganz einfach: Indem dein Mann deinen Sohn adoptiert. Dann ist jegliches Verwandschaftsverhältnis zwischen deinem Sohn und seinen Erzeuger im juristischen Sinne aufgehoben.

Beitrag von majixx - 09.07.11 - 18:03 Uhr

Dem muss doch aber der leibliche Vater zustimmen! Ich denke, ganz so einfach ist das nicht.

Liebe Grüße,
majixx

Beitrag von kati543 - 09.07.11 - 19:41 Uhr

Kommt darauf an. So wie sie es geschildert hat, interessiert es den leiblichen Vater einen "Dreck", was sein Kind tut oder nicht tut. Also wird er vielleicht ganz froh sein, diesen "Balast" los zu sein. Denn danach ist er wirklich wieder kinderlos.

Beitrag von majixx - 09.07.11 - 18:02 Uhr

Wir hatten das gerade vor ein paar Wochen. Ich habe seit vielen jahren keinen Kontakt zu meinem Vater, er hat nie Unterhalt für mich und meine Geschwister gezahlt. Zusammen mit ein paar anderen Faktoren kam raus, dass er seinen Unterhaltsanspruch gegen uns verwirkt hat.

Lass dich von einem Anwalt beraten, falls da mal was kommt.

Liebe Grüße,
majixx

Beitrag von jogiyoda - 09.07.11 - 18:05 Uhr

sie ist 29 und das Kind ist klein! Was soll sie jetzt schon bei einem Anwalt?

Beitrag von majixx - 09.07.11 - 18:13 Uhr

Ich habe geschrieben, sie sollte sich beraten lassen FALLS da mal was kommt. Dass das jetzt nichts bringt, ist mir auch klar.

Liebe Grüße,
majixx

Beitrag von suess82 - 10.07.11 - 12:07 Uhr

Echt? Und wie ist es ausgegangen? Müsst ihr zahlen? Ich finde solche Erzeuger einfach nur dreist...

Beitrag von king.with.deckchair - 09.07.11 - 19:58 Uhr

Alle Nachweise über die Weigerung, Unterhalt zu zahlen, sichern. Ggf. auch noch mal Druck machen in Sachen Pfändung, Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung etc. Wenn dein Kind später nachweisen kann, dass er nie gezahlt und/oder sich einen adäquaten Job gesucht hat, obwohl er gekonnt hätte, so kann damit sein Unterhaltsanspruch verwirkt sein.

Gruß
Ch.

Beitrag von myimmortal1977 - 10.07.11 - 00:44 Uhr

Zahlt er nicht, weil er nicht kann oder weil er (auch) nicht will?

So weit ich weiß, müssen Nachweise vorhanden sein, die Belegen, dass Du versucht hat den Unterhalt von ihm einzutreiben.

Ein stillschweigendes akzepieren auf Vermutungen, dass er nicht zahlen kann oder persönliche Gründe (z. B. der Wunsch keinen Kontakt mit ihm haben zu müssen) können die Sachlage schon ändern.

Denn dann würde ggf. gesagt werden, er hätte ggf. zahlen wollen, nur Du hättest es nicht gewollt.

Nur so als Tipp!

LG Janette

Beitrag von manavgat - 10.07.11 - 12:14 Uhr

Du musst offensiv Unterhalt fordern! und zwar nötigenfalls per Strafanzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung. Sonst kann Dein Sohn später nicht beweisen, dass nie Unterhalt gezahlt wurde!

Wenn kein Kontakt besteht und kein Unterhalt fließt, dann muss er für den KV nicht aufkommen, allerdings braucht er vermutlich anwaltliche Unterstützung, denn die Sozialbehörden versuchen es erst mal. Machen kannst Du jetzt - außer dem Versuch der Beitreibung des Unterhalts - nichts.

Die Beerdigungskosten müsste Dein Sohn im Falle eines Falles bezahlen, aus der Nummer käme er nicht raus.

Gruß

Manavgat