Hallo und zwar ist meine Tante umgezogen und sollte jetzt von der alten Wohnung die Kaution wieder bekommen. Nun sagte der ehemalige Vermieter er kann es Ihnen nicht ausbezahlen da wäre eine Pfändung drauf.
Und zwar hat meine Tante wo se noch nicht mit Karsten zusammen war eine Wohnung gehabt wo Sie wohl noch Mietschulden hat, jetzt ist sie verheiratet.
Und auf das Mietkautionsparbuch ist wohl jetzt von der Wohnstadt eine Pfändung. Bekommt Sie jetzt die Kaution überhaupt nochmal zu sehen oder geht das jetzt an den ehemaligen Vermieter?
Ich würde es ja richtig finden den dann sind Ihre schulden mal bezahlt ich kenne mich nicht mit aus. Ich weis auch nicht ob das Mietkautionsparbuch auf beide läuft oder nur auf Sie alleine
lg katja
mietkaution pfändung drauf wisst ihr wie das ist?
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Beitrag von polo6 - 09.07.11 - 20:43 Uhr
Beitrag von bruchetta - 09.07.11 - 22:30 Uhr
Wenn beide im Mietvertrag stehen, kann nur die Hälfte Deiner Tante gepfändet werden.
Die Hälfte ihres Mannes nicht!
Ansonsten ist es rechtens so!
Beitrag von bezzi - 10.07.11 - 12:36 Uhr
Sorry, aber das ist Quatsch. Mieter haften immer gesamtschuldnerisch, sprich jeder haftet für alles voll. Der Vermieter kann sich den Zahlungskräftigsten raussuchen.
Beitrag von werner1 - 10.07.11 - 16:01 Uhr
Hallo bezzi,
das war nicht die Frage, beim letzten bestehen ja keine Schulden.
Vermutlich wurde das vor einem Geheimgericht verhandelt, alle Unterlagen sind unter Verschluss, der Schuldnerin wurde natürlich auch keine Kopie des Pfändungsurteils geschickt.
In welchem Land war denn das ?
freundliche Grüsse Werner
Beitrag von polo6 - 10.07.11 - 18:30 Uhr
in hessen, also die ehefrau hat noch schulden beim alten vermieter wie sie noch alleine war jetzt ist sie verheiratet und glaub das mietkautionssparbuch läuft auf beide und karsten hatte ja eigendlich nichts mit zu tun mh ich kenne mich ja damit nicht aus
lg katja
Beitrag von werner1 - 10.07.11 - 18:41 Uhr
Hessen gehört aber zu den zivilisierten Ländern.
Ein "Pfändungsbeschluss" ist von einem Richter unterschrieben, und sie hat auch eine Kopie erhalten.
Schau mal bei den ungeöffneten Briefen mit gelben Umschlag nach, da ist er dabei.
Es würde mich aber sehr wundern, wenn da etwas von der Hälfte stehen würde. Da steht mit ziemlicher sicherheit "alles".
Ausserdem ein Aktenzeichen, Kontonummer und Bankleitzahl des Gerichtes.
freundliche Grüsse Werner
Beitrag von polo6 - 10.07.11 - 22:33 Uhr
da müsste meinte tante gucken ich hatte ja sowas noch net da bin ich ja mal gespannt
Beitrag von manavgat - 10.07.11 - 12:11 Uhr
Also, ich finde, das ist eine gute Sache für den Gläubiger.
Und für Deine Tante ist es doch super, so kann sie jetzt endlich ihre Schulden (teilweise?) begleichen.
Gruß
Manavgat
