Müssen Auszubilndene Steuern zahlen????

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Beitrag von blume172 - 09.07.11 - 20:45 Uhr

Frage steht ja oben....

Wenn ja ab welchem Betrag???

Beitrag von zwiebelchen1977 - 09.07.11 - 21:03 Uhr

Hallo

Ich hab 1996 meine Ausbildung zur Krankenschwester gemacht und ich musste Steuern zahlen. Hatte ein ganz gutes Auzubi-Gehalt. Meist über 1200 Dm im Monat.

Bianca

Beitrag von beylana - 09.07.11 - 21:05 Uhr

Denke schon dass du Steuern zahlen musst
hast doch bestimmt auf deinem Vertrag Brutto und Nettogehalt stehen oder? #kratz


LG

Beitrag von king.with.deckchair - 09.07.11 - 21:25 Uhr

"hast doch bestimmt auf deinem Vertrag Brutto und Nettogehalt stehen oder"

Die Frage ist jetzt nicht ernst gemeint, oder?! 24 Jahre alt und offenbar noch nie im Leben einen Arbeits- oder Ausbildungsvertrag in Händen gehalten...

Beitrag von duchovny - 09.07.11 - 21:59 Uhr

Man staunt hier schon manchmal nicht schlecht, was? :-)

Beitrag von scaa - 10.07.11 - 19:16 Uhr

hä wieso?
bei mir steht das auch in meinem Azubivertrag

Beitrag von jogiyoda - 10.07.11 - 20:15 Uhr

das sagt sie ja und ist erstaunt das so einer wohl nicht gelesen wurde.

Beitrag von papa2907 - 09.07.11 - 22:00 Uhr

Hallo,

nein, Azubis müssen keine Lohnsteuer zahlen. Nur Sozialabgaben (:Rente, Krankenkasse u.s.w.

LG

Beitrag von zwiebelchen1977 - 09.07.11 - 22:05 Uhr

Hallo

Das kommt doch auf den Verdienst an.

Bianca

Beitrag von papa2907 - 09.07.11 - 22:54 Uhr

Ja, die Freigrenze liegt bei Ca. 900€

Lg

Beitrag von grafzahl - 10.07.11 - 08:26 Uhr

Quelle?

Beitrag von tinka85 - 10.07.11 - 10:11 Uhr

Das kann man so garnicht sagen.

Ich bin Steuerklasse 5 und zahle 66 Euro Steuern (da Teilzeitausbildung runtergerechnet 409 brutto).

Beitrag von duchovny - 09.07.11 - 22:07 Uhr

Kann u.U. sein. Es kommt drauf an, wieviel du verdienst und welche Steuerklasse du hast.

Wenn du verheiratet bist und LStK 5 hast, dann zahlst du sogar schon LSt wenn du 600,- € verdienst, wenn du die 1 hast (ledig) dann zahlst du selbst wenn du 800,-€ verdienst keine LSt.

Wenn du deinen BRUTTOLOHN kennst, dann gib deine Daten mal in einen Brutto-Netto-Rechner ein, dann weißt du es genau.

Was du aber sicher zahlen musst sind Sozialabgaben wie Krankenkassenbeiträge, Rentenversicherungsbeiträge ect.

LG Susanne

Beitrag von ujn1 - 10.07.11 - 00:17 Uhr

Hallo,

Die Ausbildungsvergütung gehört zum Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit und unterliegt daher prinzipiell der Besteuerung.

Inwieweit sich dadurch eine tatsächliche Steuerzahlung ergibt, ist sehr von den persönlichen Umständen abhängig: ledig/verheiratet; mit/ohne Kinder; Freibeträge; sonstige Einkünfte, um nur ein paar zu nennen.

Gehen wir vom "Normalfall" aus, lediger Azubi ohne Kinder, gesetzliche Sozialversicherung, keine Kirchensteuer, keine sonstigen Freibeträge oder Einkünfte, dann beginnt die Steuerpflicht bei ca. 900€ pro Monat/ 10800 € pro Jahr.

LG

Beitrag von madlen2252 - 10.07.11 - 07:59 Uhr

Hallo,

das EStG macht keinen Unterschied zwischen Arbeitnehmer und Azubi.
Der Grundfreibetrag ist bei allen gleich. Da werden aber vom brutto noch Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen abgezogen, bevor das zu versteuernde Einkommen steht. Das alles wird natürlich bei ner normalen Lohnabrechnung nicht beachtet. Da wird nur mal die Werbungskostenpauschale und der Sonderausgabenpauschbetrag abgezogen.
Der Grundfreibetrag ist glaube derzeit was bei 8004 € im Jahr.

Is man drüber zahlt man, sonst nicht!

MfG