Habe ich noch anspruch auf ALG1 ???

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Beitrag von martinak1984 - 09.07.11 - 21:04 Uhr

Hallo

ich wollt mal wissen ob mir noch alg1 zusteht oder ob es verfallen istund zwar ist es bei mir so:

2004 bis 2006 Gearbeitet
03. 2006 Mutterschutz
05. 2006 bis 08.05. 2009 Erziehungseit also noch bei arbeitgeber gemeldet
ab 09.05.2009 bis ca 30.10.2009 Arbeitlosengeld 1
30.10.2009 bis 07.02.2010 Mutterschutz
07.02.2010 bis 07.12.2010 Elterngeld
07.12.2010 bis 07.12.2011 zu hause ohne mich zu melden
ab 07.12.2011 geht meine 2 tochter dann auch in den ganztag Kita
kann ich dann also wieder alg 1 beantragen?
habe ja noch ein halbes jahr zu gekommen oder nicht?

Hoffentlich kann mir jemand helfen vieleicht ist auch jemand da der das selbe hat oder hatte wie ich.

Lg martina:-D

Beitrag von beylana - 09.07.11 - 21:07 Uhr

Huhu,

also wenn du das halbe Jahr wirklich noch bekommen solltest,
dann denke ich wirst du mit einer Sperre von mindestens 3 Monaten rechnen müssen wegen dem einen Jahr zu Hause ohne dich zu melden.

Ansonsten kann ich dir da leider nicht weiterhelfen #blume


LG

Beitrag von martinak1984 - 09.07.11 - 21:20 Uhr

zählt dieses 1 jahr nicht auch als erziehungszeit die kleine ist ja noch keine 3 jahre und ich hab da as gelesen mit kindern unter 3.

Beitrag von kati543 - 09.07.11 - 22:08 Uhr

Die Sperre von 3 Monaten gibt es nicht in der Erziehungszeit.

Beitrag von beylana - 10.07.11 - 10:58 Uhr

ah ok, dann hab ich ja was neues dazugelernt #blume

Beitrag von polo6 - 09.07.11 - 21:32 Uhr

wie ich elterngeld bezogen hatte ich mich au erst später gemeldet und keine sperre du kannst das arbeitslosengeld innerhalb 5 jahren wieder aufnehmen
lg

Beitrag von martinak1984 - 09.07.11 - 21:58 Uhr

also kann ich im dez 2010 oder jan 2012 hingehen und wieder alg1 beantragen bekomme ich dann mein halbes jahr oder wieder ein ganzes?

Beitrag von kati543 - 09.07.11 - 22:07 Uhr

Innerhalb von 4 Jahren verfällt ALG1. ABER: Kindererziehungszeiten zählen voll mit, so als hättest du gearbeitet.
Eine Sperre bekommst du natürlich nicht. Diese Aussage ist absoluter Blödsinn. Du hast ein Recht auf 3 Jahre Kindererziehungszeit pro Kind. Und das ist noch nicht mal ansatzweise vorbei bei dir. Und nach der Kindererziehungszeit hast du auch Anspruch auf 1 komplettes Jahr ALG1.
Also melde dich einfach am ersten Tag, wenn du wieder vermittelbar bist.

Beitrag von kati543 - 09.07.11 - 22:10 Uhr

Also ich habe 2 Söhne bekommen. Und war 5 Jahre nicht arbeiten. Ich habe 1 ganzes Jahr wieder bekommen - ohne Sperre oder sonstige Probleme. Es ist eben nur wichtig, dass du zwischen den Kindern keine Leerzeiten hast (also nie mehr als 3 Jahre Kindererziehungszeit). Bei mir kamen die Kinder im Abstand von knapp 2 Jahren. Da ging das.

Beitrag von martinak1984 - 09.07.11 - 22:37 Uhr

vielen dank für die antwoten und die hilfe ich gehe im dez oder jan 2012 auf das amt und werde es wieder beantragen ich gebe dann bescheid wie es aus ging
Lg martina

Beitrag von beylana - 10.07.11 - 10:59 Uhr

ich hab ja auch nicht geschrieben dass es so sein wird mit der Sperre, sondern dass ich denke das es so ist........ #augen