Hallo,
ich bin gerade im Erziehungsurlaub-3 Jahre lang. Ich gehe aber nach einem Jahr (meine Kleine kam am 24.01.11 auf die Welt) wieder für 26 Stunden in der Woche arbeiten.....jetzt meine Frage...wenn ich jetzt in der Elternzeit wieder SS werden würde, wonach berechnet sich mein Elterngeld???? Vom "reduzierten" Gehalt, das ich mit meiner Wochenarbeitszeit verdiene??? Das wäre ja nicht die Welt....
Danke für eure Hilfe....
lg
Wer kann mir die Frage beantworten...Beamtin in Bayern...
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Beitrag von 2joschi - 09.07.11 - 21:52 Uhr
Beitrag von delfinchen - 09.07.11 - 22:30 Uhr
Hallo,
soweit ich weiß vom reduzierten Gehalt.
Nur, wenn die Große noch nicht ein Jahr alt ist, ehe das zweite kommt, bekommt man das volle Elterngeld mit den 65%.
Zumindest ist das mein Kenntnisstand, der aber nicht richtig sein muss
.
LG,
delfinchen
Beitrag von anarchie - 09.07.11 - 23:02 Uhr
Hallo!
12 Monate vor der geburt des Kindes, daraus wird das EG berechnet...elterngeldbezugsmonate werden durch Monate davor ersetzt.
Wenn du also dein Kind nach 2,5 Jahren bekommst, erhälst du EG anteillig vom 16-Std-gehalt...plus geschwisterbonus von 10%(mind.75EUR) solange das große Kind nicht 3 jahre alt ist.
Bekämst du aber ein Kind innerhalb des bezugsraumes würdest du wieder komplett eg bekommen wie gehabt - plus geschwisterbonus
lg und alle angaben ohne gewähr
melanie
Beitrag von ujn1 - 10.07.11 - 00:06 Uhr
Hallo,
die Berechnung des Elterngeldes für das zweite Kind folgt denselben Regeln wie für das erste Kind. Also die letzten 12 vollen Monate vor dem Geburtsmonat (Mutterschaftsgeld entfällt ja bei Dir als Beamtin), wobei Monate mit Elterngeldbezug für ein anderes Kind nicht zählen und durch davor liegende Monate ersetzt werden.
D.h. wenn Du ab Februar 2012 wieder arbeiten gehst und, angenommen, im März 2013 ein zweites Kind bekommst, zählt nur das Einkommen aus der Teilzeittätigkeit.
Sollte das zweite Kind dagegen schon im Februar 2012 auf die Welt kommen (wozu es jetzt allerdings schon zu spät ist), erhieltest Du nochmal dasselbe Elterngeld wie fürs erste Kind + Kinderbonus.
LG
Beitrag von tabea33 - 10.07.11 - 13:18 Uhr
Hallo.
leider ist es so, dass man durch die Teilzeittätigkeit nach dem ersten Kind fürs zweite nicht mehr so viel Elterngeld bekommt. Betrifft nicht nur Beamte, sondern natürlich auch Angestellte.
Eine Möglichkeit ist noch, dass ihr die Steuerklassen entsprechend anpasst (falls du verheiratet bist). Du nimmst die 3, um dein Netto möglichst hoch zu halten und dein Mann die 5. Zuerst einmal bekommt ihr dann im Monat zwar weniger raus, aber durch die Steuererklärung gleicht es sich ja wieder aus.
Meine Tochter wird bei Geburt des 2. Kindes 4 Jahre alt sein und ich habe jetzt meine Stunden aufgestockt. Für einen vorübergehenden Zeitraum geht das mal.
LG Tabea
