Hallo zusammen!
Ich bin noch bis Anfang Juli nächsten Jahres in Elternzeit.
Nun möchte ich aber nicht in diese Firma zurück. Mein Sohn geht ab September in den Kindergarten und ich würde gerne vor Ende der Elternzeit wieder anfangen zu arbeiten.
Wenn ich jetzt einen anderen Job finden würde.... wie hätte ich mich da zu verhalten?
Ich habe ja 3 Monate Kündigungsfrist.
Wenn ich jetzt kurzfristig was finde, kann ich die ja schlecht einhalten.
Kann mir da jemand Tipps geben, wie sich das in so einem Fall verhält oder ist das überhaupt gar nicht möglich??
Vielen Dank und viele Grüße von Melanie
Frage zur Kündigungsfrist innerhalb der Elternzeit
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Beitrag von melka1972 - 10.07.11 - 14:02 Uhr
Beitrag von jogiyoda - 10.07.11 - 14:19 Uhr
Ich habe ja 3 Monate Kündigungsfrist.
Wenn ich jetzt kurzfristig was finde, kann ich die ja schlecht einhalten
egal ob du sie schlecht einhalten kannst, du MUST sie einhalten oder einen Auflösungsvertrag erbitten.
Beitrag von miau2 - 10.07.11 - 16:45 Uhr
Hi,
wenn in deinem Arbeitsvertrag etwas von 3 Monaten Kündigungsfrist stehen hast du die auch einzuhalten. Ein Recht auf einen anderen Weg hast du nicht.
Wenn in deinem Vertrag (wie in sehr vielen) etwas von gesetzlich steht sind das allerdings nicht drei Monate, sondern nur 4 Wochen zum 15. oder Monatsende - die 3 Monate würden dann m.W. nur zum Ende der Elternzeit gelten, nicht innerhalb derselben.
Ansonsten gibt es mit Einverständnis vom Arbeitgeber immer die Möglichkeit, einen Arbeitsvertrag im gegenseitigen Einverständnis auch ohne die Wahrung jeder Frist zu beenden. Dafür wird dann ein Aufhebungsvertrag geschlossen, was man natürlich nur machen sollte, wenn der neue Arbeitsvertrag unterschrieben ist.
Ich z.B. weiß genau, dass mein AG einem Aufhebungsvertrag jederzeit zustimmen würde.
Wenn du weißt, dass dein aG nicht mitspielen würde musst du halt in die Bewerbung den frühest möglichen Einstellungstermin reinschreiben. Auch zukünftigen Arbeitgebern ist ja bekannt, dass i.d.R. Kündigungsfristen eingehalten werden müssen.
Ansonsten gäbe es noch die Option - je nachdem, was du suchst - dass du bis zu 30 Stunden Teilzeit in der Elternzeit arbeiten darfst - das gilt auch für andere AG. Wenn in deinem ARbeitsvertrag (wie es meistens der Fall ist) steht, dass du dafür das Einverständnis vom Arbeitgeber brauchst: er darf es nur mit Grund verwehren. wobei ich natürlich nicht weiß, wie die Situation in deiner Firma ist - wenn dein Chef dich wöchentlich anruft und auf Knien anfleht, dass du doch bitte, bitte 20 Stunden pro Woche arbeiten kommst wird er das vielleicht als Grund anführen können, dir die TZ bei einem anderen AG zu verwehren.
Viele Grüße
miau2
Beitrag von parzifal - 10.07.11 - 21:01 Uhr
Rechtlich musst Du die Kündigungsfrist einhalten. Praktisch sehe ich aber keine Probleme früher irgendwo anzufangen (wenn nichts besonderes im Arbetsvertrag geregelt ist).
Ob Du nun mit Dreimonatsfrist oder zu Ende der Elternzeit oder mit Monatsfrist kündigst. Du erscheinst ohnehin nicht mehr beim AG.
Erst wenn der Rest der Elternzeit kürzer als die Kündigungsfrist ist, kann der AG arbeitstechnisch tangiert werden.
Ich sehe also keinen Grund, dass der AG einem Aufhebungsvertrag nicht zustimmen sollte (ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren).
Und was sollte er denn machen, wenn Du irgendwo früher anfängst?
