Haftet hier die Versicherung? Wenn ja - in wie fern?

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Beitrag von farfalla.bionda - 10.07.11 - 20:02 Uhr

Hallo,

ganz blöd:
Mein Sohn (3) ging gestern an meine Tasche, die auf dem Esstisch lag, nahm sich meine Kamera (Wert ca. 500€) und nun ist sie feucht. Display und Sucher sind beschlagen und sie geht nicht mehr an. Gestern ging sie noch an, weswegen ich sie lediglich außer Reichweite stellte #kratz

Wir sind versichert (Hausrat, Haftpflicht), auch mit allem zusätzlich pipapo was man dazu buchen konnte #augen Haftet in einem solchen Fall die Versicherung? Schließlich habe ich (wahrscheinlich?) fahrlässig gehandelt, weil ich ja meine Kamera in meiner Tasche in Reichweite meines Kindes aufbewahrte #kratz

So nun...wenn sie haftet: wie sieht die Erstattung aus? (Kamera ist ca. 6 Monate alt)

Bekomme ich den Wert erstattet und darf (bzw muss?) mir erst dann eine Neue holen? Es ist nämlich so, dass bei uns bald die Geburt ansteht, die natürlich dokumentiert werden will #schwitz also so oder so brauchen wir eine Kamera, die Frage ist nur, wie gehen wir nun damit um? Bin etwas verwirrt, sorry #zitter

#danke & LG

Beitrag von jogiyoda - 10.07.11 - 20:08 Uhr

was ihr in eurer Familie selbst zerstört zahlt keine Versicherung oder hat dein Kind eine eigene Vers. und lebt nicht im gleichen Haushalt?

Beitrag von zwiebelchen1977 - 10.07.11 - 20:20 Uhr

Hallo

Keiner wird dafür haften. Nur, wenn er fremden was beschädigt, haftet unter Umständen deine Haftpflicht.

Bianca

Beitrag von kati543 - 10.07.11 - 20:24 Uhr

Nein, das zahlt dir niemand. Sieh es als Lehrgeld. Nochmal passiert dir sowas sicher nicht.

Beitrag von demy - 10.07.11 - 20:26 Uhr

Hallo,
ist ganz einfach.

Die Haftpflicht, ist dafür da, Schäden, die durch einen selbst gegenüber anderen verursacht werden abzusichern.
Dein Kind ist 1. zusammen mit in deiner/eurer Versicherung und 2. noch gar nicht deliktfähig, haftet also grundsätzlich noch gar nicht, egal was es macht und zwar bis zum 7. Lebensjahr.
Bei allen die zusammen in einer Haftpflichtversicherung sind, schließt sich die Haftung der Versicherung untereinander grundsätzlich aus.

Für die Hausrat ist es auch nichts, denn die Hausrat deckt völlig andere Risiken ab.

Dann kommt noch dazu, dass du deine eigene Aufsichtspflicht, bei einem 3 jährigen Kind nicht eingehalten hast, wenn es eine teure Kamera erreicht und beschädigt.
Damit haftest du für den Schaden an der Kamera selber.
Eine eigene "Lebensvollkaskoversicherung" gibt es aber nicht, deshalb zahlt diesen Schaden keine Versicherung auf diesen Planeten ;-)

Frage beantwortet?

Gruß
Demy

Beitrag von jogiyoda - 10.07.11 - 20:35 Uhr

"Lebensvollkaskoversicherung

doch, doch, bei Lloyds in London aber von den Prämien kannst du locker jedes Jahr ein Einfamilienhaus bezahlen.

Beitrag von fraukef - 10.07.11 - 20:43 Uhr

naja - Schuld zu sein ist ja eine Grundvorraussetzung dafür, dass die Haftpflichversicherung zahlt... Die Sache mit der verletzten Aufsichtspflicht wär also eher praktisch - wenns die Kamera der Nachbarn gewesen wäre.....

Aber in diesem Fall funktioniert es halt nicht, weil der Schaden innerhalb der Familie liegt...

LG
Frauke

Beitrag von platon - 10.07.11 - 20:54 Uhr

Eine eigene "Lebensvollkaskoversicherung" gibt es aber nicht, deshalb zahlt diesen Schaden keine Versicherung auf diesen Planeten

Das stimmt so nicht!

Eine Elektronikversicherung hätte diesen Schaden getragen!

Versicherungsschutz bei:
Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion
Bedienungsfehler oder Fahrlässigkeit
Raub und Plünderung, Diebstahl oder Einbruchdiebstahl,
Überschwemmung, Wasserschaden, Vorsatz Dritter, Sabotage,
Vandalismus
oder höhere Gewalt.
LG
Plato

Beitrag von jogiyoda - 10.07.11 - 20:58 Uhr

Versicherungsschutz bei:
Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion
Bedienungsfehler oder Fahrlässigkeit
Raub und Plünderung, Diebstahl oder Einbruchdiebstahl,
Überschwemmung, Wasserschaden, Vorsatz Dritter, Sabotage,
Vandalismus
oder höhere Gewalt.


Du hast so schön alle von AUSSEN in die Familie getragenen Dinge aufgezählt!

Wenn ich selbst mein Handy ins Klo schmeisse zahlt auch keine Elektronikversicherung.

Beitrag von fraukef - 10.07.11 - 21:16 Uhr

doch - bei unserer Elektronik-Versicherung ist auch MECHANISCH EINWIRKENDE GEWALT (Sprich zB Blödheit, weil man den DVD-Player hat fallen lassen) mit versichert.

Allerdings sollte man da tunlichst nicht zu viele Schäden melden - sonst fliegt man schneller raus als man schauen kann...

"Fahrlässigkeit" könnte hier das Stichwort sein... Sie hat fahrlässigerweise die Machenschaften ihres Kindes übersehen...

LG
Frauke

PS ICh hab grad unsere Waschmaschine geschrottet - weil ich gestolpert bin und mich dabei auf dem Bullauge abgestützt hab - das ist dabei abgebrochen... Die Versicherung zahlts... Wenn ich da drauf falle, ist das halt MECHANISCH EINWIRKENDE GEWALT...

Beitrag von platon - 11.07.11 - 12:15 Uhr

Da sieht mal mal wieder, von nichts eine Ahnung !

Aber Hauptsache mitreden.#bla

Das sind mir die Richtigen.

Schalte doch erstmal dein Hirn ein, bevor du hier etwas poste! #aha

Beitrag von windsbraut69 - 11.07.11 - 12:23 Uhr

;-)

Beitrag von windsbraut69 - 11.07.11 - 12:24 Uhr

"Bedienungsfehler oder Fahrlässigkeit "

müssen nicht "von AUSSEN in die Familie getragen" werden.

Beitrag von gh1954 - 10.07.11 - 21:20 Uhr

>>>Dann kommt noch dazu, dass du deine eigene Aufsichtspflicht, bei einem 3 jährigen Kind nicht eingehalten hast, wenn es eine teure Kamera erreicht und beschädigt. <<<

Mal abgesehen vom Alter des Kindes in diesem Fall .... Versicherungen zahlen nur dann, wenn man nachweislich seine Aufsichtspflicht verletzt hat.

Beitrag von demy - 10.07.11 - 23:18 Uhr

"Mal abgesehen vom Alter des Kindes in diesem Fall .... Versicherungen zahlen nur dann, wenn man nachweislich seine Aufsichtspflicht verletzt hat. "

Ja natürlich, gegenüber "Fremden".
Wollte damit nur deutlich machen, dass es durch diese Konstellation ihr eigener verursachter Schaden ist.
Vielleicht blöd ausgedrückt.

Gruß
Demy

Beitrag von musterli70 - 11.07.11 - 07:12 Uhr

Z13:

Liebe Versicherung,

als ich Gestern unseren Esstisch für ein abendliches Candle Light Diner, welches ich für meinem Mann geplant hatte, deckte und schon einmal die Kerzen anzündete, fiel mir spontan ein, dass ich noch etwas auf dem Herd aufstehen hatte und eilte schnell um schlimmeres zu verhindern in die Küche.
Als ich zurückkam stand der Esstisch schon in Flammen, ich griff mir den Putzeimer den ich auf Grund des übergroßen Blumenstraußes den mir mein Mann in der Früh geschenkt hatte, zur Vase zweckemfrendet hatte, zog die Blumen raus und löscht mit dem Wasser darin das Feuer.
Nach den Löscharbeiten stellte ich fest, das unsere fast neue Kamera vom Löschwasser Schaden genommen hatte.
Das Feuer brach übrigens aus, weil unser Sohn unsere Katze am Schwanze packte, diese vor Schreck flüchte, dabei auf den Tisch sprang und die brennenden Kerzen umstieß.

Löschwasser war doch mitversichert, oder ?

Zum Glück ist die Katze nicht mitverbrannt, aber selbst wenn wärs ja ein eindeutiger Hausratschaden gewesen, da die Katze Hausrat ist in dem Fall.


Beitrag von parzifal - 10.07.11 - 20:52 Uhr

Dieser Schaden wird nicht ersetzt. Ansonsten wären die Prämien auch kaum finanzierbar.

Beitrag von babylove05 - 10.07.11 - 21:06 Uhr

Hallo

hast du eine versicherung nur für die Kamera? Die würde es in solchen fällen auch zahlen . Wenn nicht mit der normalen Haftpflicht ung co . kommt leider nicht weiter .

Lg Martina

Beitrag von farfalla.bionda - 10.07.11 - 21:36 Uhr

Ok #danke

Also wenn ich das richtig verstanden habe würde die Versicherung in dem Fall auch nichts übernehmen, wenn's die Kamera meiner Mutter/Schwägerin/Freundin wär - wg seines Alters?

Und nur zu meinem eigenen Verständnis (ich selbst & meine Kinder wurden erst vor 3 Monaten mit in die Versicherung genommen, weswegen ich mich damit bisher - weil nicht nötig gewesen;-) - nicht auseinandergesetzt habe):
Wenn ich einen Gegenstand kaputt mache, der einer der oben genannten Personen gehört, DANN wäre es ein Vers.fall?

#winke

Beitrag von zwiebelchen1977 - 10.07.11 - 21:50 Uhr

Hallo

Ja, dann würden sie zahlen.

Bianca

Beitrag von wasteline - 10.07.11 - 21:50 Uhr

Das riecht aber jetzt nach Versicherungsbetrug;-)

Beitrag von abo55 - 10.07.11 - 21:51 Uhr

dann wäre es auf jeden Fall Versicherungsbetrug....
Grüße Abo55

Beitrag von kati543 - 10.07.11 - 22:49 Uhr

Sie würde zahlen, WENN dein Vertrag so ist, dass er auch Leistungen vorsieht für deliktunfähige Kinder UND wenn du nachweisen kannst, dass du deine Aufsichtspflicht nicht verletzt hast. Ein paar Fragen stellt die Versicherung schon.
Also ganz wichtig: Bevor du hier irgendeine Mauschelei planst, schau erst einmal in deinen Vertrag, ob er überhaupt bei Kindern unter 7 Jahren zahlt. Dass deine Kinder darin mitaufgenommen wurden hat ersteinmal nichts zu sagen.

Beitrag von farfalla.bionda - 10.07.11 - 22:51 Uhr

Sorry, aber dann wäre was genau Versicherungsbetrug?#kratz
Ich schrieb doch extra hinzu, weshalb ich das wissen möchte#augen
Soweit ich weiß muss man doch nämlich nachweisen, wem was gehört oder zumindest eine Rechnung vorlegen und da die Rechnung auf den Namen meines Freundes läuft (weil Geburtstagsgeschenk ;-) ) .... Naja wie ja schon oben erklärt wurde mit im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen etc.

Aber wieso richtig lesen oder hinterfragen, wenn man auch fälschlich interpretieren kann ;-)

Also nichts für Ungut und Danke nochmal an alle die hilfreich auf meine Frafe geantwortet haben :-) #winke

Beitrag von platon - 11.07.11 - 20:10 Uhr

Also, wenn Du und Dein Kind seit drei Monaten in der Haftpflichtversicherung Deines Freundes aufgenommen wurdest, dann ist der Schaden nicht versichert. (Das mit den drei Monaten habe ich nicht so richtig Verstanden)

Soltest Ihr beiden eine seperate (zweite) Haftpflichtversicherung haben, dann wäre es versichert.

Die Aufsichtpflichtverletzung und nicht deliktfähige Kinder wurde bereits erklärt.

LG

Plato