Elternzeit bei Zwillingen

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Beitrag von betty38 - 11.07.11 - 08:40 Uhr

Hallo zusammen,

ich habe gehört, dass man bei Zwillingen eine Elternzeit von bis zu 6 Jahren beantragen kann?!? Ist das so ?

Da ich im Herbst kurz vor Ablauf des 3. Elternzeitjahres wieder 2 (volle) Tage bei meinem ehem AG anfangen werde - habe auch noch einen 400 Euro Job - und die gesamte Wochenarbeitszeit in der nächsten Zeit wohl nicht mehr als 30 Std. betragen wird (durch langen Arbeitsweg und Mangel an Kinderbetreuung), wäre es doch sinnvoll für die Rente usw., die Elternzeit zu verlängern.

Wer hat damit Erfahrung gemacht ? Ist dies ein großer Aufwand für den Arbeitgeber (der sehr kulant ist) ?

lg betty

Beitrag von kati543 - 11.07.11 - 10:52 Uhr

Es gibt nur 3 Jahre. Einfach mal googeln.

Beitrag von alkesh - 11.07.11 - 12:14 Uhr

Offensichtlich kann man auch falsch googlen!

Beitrag von delfinchen - 11.07.11 - 10:55 Uhr

Hallo,

du kannst ganz sicher 5 Jahre nehmen.
Hab selbst Zwillinge.

LG,
delfinchen

Beitrag von ujn1 - 11.07.11 - 11:54 Uhr

Hi,

du hast zwar 3 Jahre Elternzeit je Kind, allerdings dürfen nur max. 12 Monate je Kind mit Zustimmung des Arbeitgebers auf die Zeit nach dem 3. Geburtstag verschoben werden.

Dadurch ergibt sich praktisch eine Gesamtzeit von maximal 5 Jahren bei Zwillingen, wenn man die Jahre 1 - 3 komplett nimmt, und pro Zwilling je ein Jahr auf die Zeit nach dem 3. Geburtstag verschiebt.
Also z.B.
Jahr 1 + 2: Elternzeit für Zwilling 1
Jahr 3: Elternzeit für Zwilling 2
Jahr 4: verschobenes Jahr für Zwilling 1
Jahr 5: verschobenes Jahr für Zwilling 2

Bei Drillingen sind es entspechend 6 Jahre etc.

LG

Beitrag von anna031977 - 11.07.11 - 21:46 Uhr

Genau so ist es. Da Du aber schon im dritten Jahr bist, ist es jetzt wichtig, für welche Zwilling du die Jahre bisher genommen hast. Wenn Du alle für Zwilling I genommen hast, kannst Du nämlich nur noch ein Jahr schieben, nämlich eins von Zwillinge II. Das muss bis zum dritten Geburtstag beantragt sein.

Beitrag von betty38 - 13.07.11 - 08:22 Uhr

Danke für eure Antworten :-)

Ich habe bei der Beantragung überhaupt nicht angegeben, für welches Kind, sondern nur die Gesamtzeit von 3 Jahren...

Ich frage mal beim AG nach. Will ja auch keine Umstände machen. Wäre nur eben günstiger für Rente & Co.

betty