Gibt es Mindeststunden-Anzahl (Arbeitszeit) im öffentlichen Dienst

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Beitrag von lara29 - 11.07.11 - 12:01 Uhr

Hallo!
Ich werde voraussichtlich von Nov. nach 2 Jahren Elternzeit bis Ende Januar (Beginn neuer Mutterschutz) arbeiten gehen. Ich möchte aber nur 1 Vormittag in der Woche (ca. 5 Std.) arbeiten, da ich meinen Kleinen nicht in eine Krippe geben möchte.

Wißt ihr, ob es im öffentlichen Dienst Vorgaben für eine Mindestanzahl an Stunden gibt, bzw. würden 5 Stunden gehen?

LG Lara

Beitrag von jamey - 11.07.11 - 12:32 Uhr

die frage ist, gibt es ein resort, wo es sich lohnt, jemanden hinzusetzen, der nur einmal die woche 5 stunden kommt und wo der ganze rest an arbeit immer an den kollegen hängen bleibt. ist ja auch ein logistischer aufwand: deine kollegen müssen dir jede woche neu den stand der dinge erläutern.....dir fehlen 4 tage film von dem was im büro läuft....

wenn ich chef wäre...ich würde das nicht mitmachen....wenn dein kind 2 jahre alt ist...warum willst du ihn dann nicht an meinetwegen drei tagen in die krippe geben und zumindest 20h die woche arbeiten...?

Beitrag von kathi.net - 11.07.11 - 12:45 Uhr

Warum überbrückst du die Zeit nicht mit dem 3. Jahr EZ?

Beitrag von lara29 - 11.07.11 - 12:55 Uhr

Ich arbeite im Kindergarten, da könnte ich als Unterstützung fungieren. Ist nicht wie im Büro, wo ein bestimmtes Arbeitspensum erreicht werden muss.

Ich wollte ja ursprünglich das 3. Jahr anhängen.
Nun bin ich aber wieder schwanger, ET ist am 6.3.2012. Somit würden mir 9 Monate vom 3. Jahr verfallen, wenn ich zuhause bleibe.

LG

Beitrag von kathi.net - 11.07.11 - 13:02 Uhr

Ist das dein bisheriger Arbeitgeber? Wenn du das so - ausserhalb der Elternzeit - machen willst, müsste ja dein bestehender Vertrag geändert werden?#kratz
Ist es dir das wert wegen 5 Stunden? Vielleicht kommst du damit irgendwann mal viel schlechter weg?

Beitrag von lara29 - 11.07.11 - 13:06 Uhr

Ja, der Vertrag müsste geändert werden. Aber ich hatte eh vor nach der Elternzeit nur noch halbtags zu arbeiten. In wiefern könnte ich Nachteile haben?
Sorry, kenne mich in der Beziehung wirklich gar nicht aus.

Außerdem hab ich gehört, dass es sich auf das Elterngeld positiv auswirkt, wenn man vorher gearbeitet hat.

LG

Beitrag von kathi.net - 11.07.11 - 13:09 Uhr

Du bekommst vielleicht einen Vertrag mit deinen 5 Stunden, der dann aber vielleicht später nicht so auf Teilzeit aufgestockt wird, wie du dir das wünscht.

Und zum Elterngeld: Was glaubst du wieviel du bei 5 Stunden pro Woche verdienen wirst? Viel mehr wie den Mindestsatz EG wird es nicht geben.

Beitrag von lara29 - 11.07.11 - 13:17 Uhr

Mit dem Vertrag könntest Du Recht haben.

Wegen Elterngeld: Ich würde in erster Linie nicht wegen des Geldes arbeiten gehen, mir ginge es eigentlich nur darum, dass ich für mein 1. Kind das volle 3. Jahr Elternzeit retten kann. Sonst würden mir 9 Monate verfallen, das fände ich sehr schade.

Nun mach ich mir Gedanken, wie ich das umgehen kann. Ich wollte eigentlich bis mein Sohn 3 ist auf keinen Fall arbeiten und ihn auch auf keinen Fall abgeben.
Aber einen Vormittag könnten wir mit der Oma überbrücken, deshalb meine Frage.

LG

Beitrag von anarchie - 11.07.11 - 14:08 Uhr

Dann bitte um unbezahlten urlaub für die 2-3 Monate!


5 Stunden sich ECHT schwachsinn - in jeder beziehung.


lg

melanie mit 4 kids

Beitrag von kajulju - 11.07.11 - 14:35 Uhr

hallo, nur mal eine rechtliche Aufklärung:
du bekommest im ö. D. immer eine NEBENABREDE zum bestehenden Arbeitsvertrag, nie einen neuen Vertrag bei Teilzeit. Die Nebenabrede regelt den Zeitraum der Teilzeitbeschäftigung und die Stundenzahl. Mit dem Ende der Nebenabrede lebt dein alter Arbeitsvertrag mit Vollzeit wieder auf und du entscheidest dann, wieder Vollzeit zu gehen oder eine neue Nebenabrede zu schließen. Die meisten schließen eine Nebenabrede für 6-12 Monate.
Die 9 Monate Elternzeit, die du jetzt nicht nimmst für deinen ersten Sohn, bleiben dann übrig. Aber das musst du deinem AG rechtzeitig anzeigen und er muss zustimmen, dass du die auch noch nach seinem 3. Geburtstag nehmen darfst. Ich nehme z. B. jetzt noch 3 Monate Elternzeit wenn mein Sohn eingeschult wird. Aber das muss immer vorher angezeigt werden.

LG,
Kathi

Beitrag von mami18052010 - 11.07.11 - 12:56 Uhr

Also wir haben eine Kollegin, die 15 Stunden die Woche kommt. Das ist absolute Ausnahme und wurde auch nur weitergeführt, weil wir mit einer BG fusioniert sind, wo sie früher auch schon nur 15 stunden gearbeitet hat.

Ansonsten ist Minimum 20 Stunden die Woche. Alles, was drunter liegt geht eigentlich auch schon gar nicht, weil es unter dem Erwerbsfähigkeitssatz liegt.

Und 5 Stunden die Woche, mal ehrlich, versetz dich mal in die Lage deines AG! Das is ja wohl n Witz! Mehr Aufwand als Nutzen! Man kann öffentliche Gelder auch zum Fenster rauswerfen!

Beitrag von lara29 - 11.07.11 - 13:01 Uhr

Also ich kenne einige, die nur an einem Tag die Woche arbeiten, nur um auf dem Laufenden zu bleiben. Sooo abwägig ist das meiner Meinung nach nun auch wieder nicht.

LG

Beitrag von leonie133 - 11.07.11 - 15:56 Uhr

Doch es ist abwegig. Kein AG der bei Verstand ist macht sowas mit...

Und 5 Std. sind nicht ein Tag!!

Verstehe auch nicht dein Anspruchsdenken: Du willst deine Tochter nicht in die Kita geben, aber möchtest auch arbeiten.

Ich würde mich über eine Kollegin, die nur 5 Std. kommen will, um "auf dem Laufenden" zu bleiben, aufregen. Die kann sich doch garnicht richtig einbringen, und Verantwortung kannst du dann auch nicht übernehmen...

Ich würde versuchen, alle Hebel in Bewegung zu setzen (Verwandte, Freunde...) um dein Kind wenigstens für 2 Tage betreuen zu lassen, und min. 15 Std. arbeiten gehen.

LG Leo

Beitrag von lara29 - 11.07.11 - 21:29 Uhr

Mein Anliegen ist nicht arbeiten, um auf dem Laufenden zu bleiben. Ich suche lediglich nach irgendeiner Lösung, um das 3. Jahr Elternzeit zu retten. Und um das zu tun, würde ich (was ich ursprünglich niemals machen wollte, solange mein Sohn nicht 3 ist) so viel wie nötig und so wenig wie möglich - arbeiten gehen.

Ich möchte einfach meinen Sohn selber erziehen und nicht abgeben, auch wenn das heutzutag vielleicht altmodisch klingt.

P.S. Ich weiß, was "Verantwortung übernehmen" und zurückstecken heißt, ich war 10 Jahre lang Gruppenleitung und stellvertretende Leitung einer 5-gruppigen Einrichtung.
Aber einmal im Leben möchte ich jetzt an mich bzw. meine Familie denken und meinen Vorteil herausholen!

LG

Beitrag von leonie133 - 12.07.11 - 00:39 Uhr

Das kann ich ja alles nachvollziehen. Aber für deine Kolleginnen ist es völlig unerheblich, was du wann wieviel vorher getan hast - leider. Und es wird auch wenig Verständnis da sein, wenn du nur so wenige Stunden arbeiten kannst/willst.

Aber: Besser 5 Stunden als garnicht. Und dabei glaube ich wirst du auf viel Widerstand stoßen...

viel Glück

LG

Beitrag von lara29 - 12.07.11 - 09:27 Uhr

Danke!

Ich habe bei meiner Gewerkschaft nachgefragt, was ich für Möglichkeiten habe. Ich lass mich mal überraschen...

LG

Beitrag von rotihex - 11.07.11 - 19:50 Uhr

Was ist der Erwerbsfähigkeitssatz?

Sorry für die dumme Frage, aber ich weiß es wirklich nicht.

Beitrag von kajulju - 11.07.11 - 14:29 Uhr

hallo Lara, nein, es gibt keine Regelung hierzu in den Tarifverträgen des öffentl. Dienstes. Auch das TzBfG (Teilzeitundbefristungsgesetz) regelt hierzu nichts. Googel dir mal § 8. Die Teilzeit kann abgelehnt werden, wenn betriebliche Gründe dem entgegenstehen. Ein Grund bei dir wäre z.B. dass Erzieher "Mangelware" sind und sie niemanden für die Stundenaufstockung finden.
Der TVöD regelt das in § 11, TV-L oder der alte BAT formulieren das alles ähnlich. Ich kenne ja euren TV nicht. Aber es gibt nirgendwo einen Mindeststundenanspruch.
Du befristest deine Teilzeit aber natürlich nur über eine Nebenabrede, so dass du theoretisch immer deinen alten Arbeitsvertrag mit Vollzeit behälst.Nie unbefristet die Stunden reduzieren, du weißt ja nie, was die Zeit dir bringt.
Stell einfach einen Antrag, rechtzeitig.

LG,
Kathi

Beitrag von lisasimpson - 11.07.11 - 14:46 Uhr

elternzeit kannst du auch für 3 monate beantragen.
du kannst auch jetzt noch das ganze 3. jahr nehmen und dafür die elternzeit deiens zweiten kindes erst beginnen lassen, wenn die elternzeit deiens ersten kindes ausläuft (und dann parkuisch nochmal 3 jahre nehmen, denn BIS ZU 12 monate kannste ja mit über den dritten geburstag hinaus nehmen.

für 2-3 monate jede rwoche 5 stunden zu kommen, würde ich als AG nicht machen und ist für alle beteiligten ja echter quatsch- für den eg bringt dir das auch nichts

lisasimpson

Beitrag von lara29 - 11.07.11 - 18:03 Uhr

Hallo!
Genauso habe ich mir das vorgestellt, allerdings habe ich gehört, dass man Elternzeit immer direkt im Anschluss an die Geburt nehmen muss.

Aber wenn ich nur 3 Monate nehmen könnte, und den Rest im Anschluss, dann wäre das ja supi!

Gibt es da eine Gesetzesvorlage, wo man das nachlesen kann?

Vielen Dank für Deine Hilfe!!!

Lara

Beitrag von tigerbaby1976 - 11.07.11 - 21:23 Uhr

Du kannt MIT Zustimmung Deines Arbeitgebers bis zu 12 Monate der Elternzeit übertragen lassen.
Mußt Du aber beantragen.
LG

Beitrag von lara29 - 11.07.11 - 21:31 Uhr

Heißt das, ich könnte die 3 Monate von Nov - Jan noch nehmen, und den Rest an die Elternzeit des 2. Kindes anhängen?
LG

Beitrag von tigerbaby1976 - 12.07.11 - 14:27 Uhr

ich denk.
Lies mal § 15 II BEEG. Da steht, dass man bis zum 12 Monate bis zum 8. Lebensjahr nehmen kann, wenn der Arbeitgeber der Übertragung zustimmt.
Ich habe bei beiden kindern jeweils 1 Jahr übertragen lassen.
Gilt auch, wenn Du zwischenzeitlich für ein anderes Kind elternzeit hast.
Sprich mal mit Deinem Arbeitgeber. Eigentlich ist der öffentliche Dienst doch da sehr entgegenkommend.

Beitrag von lara29 - 12.07.11 - 21:35 Uhr

Werd ich machen.
Vielen Dank für Deine Hilfe!

LG