Freiwillig versichern Sozialgesetz

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Beitrag von sopi601 - 11.07.11 - 12:39 Uhr

Hallo,
ich habe das PRoblem, dass die Arge meine Krankenversicherung gekündigt hat.
Ich studiere, erhalte Bafög und für die Kinder ergänzende Leistungen nach SGBII. Gemäß dem neuen Gesetz nach §27 Abs 1 SGBII gilt die nicht mehr als ALGII, so dass die Arge, oder jetzt nenen sie sich ja Jobcenter, ab dem 1.4. keine BEiträge mehr zur Krankenversicherung übernimmt.
Nun meinte die Dame von meiner Krankenvers. aber, das könne nicht sein. Keiner kennt sich aus und ich am allerwenigsten. Sie hat recht, ich kann ja nicht, ohne irgendwo mehr zu bekommen und wo ich so schon jeden Cent dreimal umdrehe, plötzlich 143 euro für Krankenversicherung aus dem Hut zaubern. Kann man bei Bafög bezuschusst werden? Es hat sich an meiner Situation und meinen Einkünften null geändert, ich weiß nicht, was ich nun tun soll.
Hilflose Grüße
sopi

Beitrag von windsbraut69 - 11.07.11 - 13:08 Uhr

Meines Wissens hat die ARGE nichts mit Dir zu tun, wenn Du studierst und Bafög beziehst...

Beitrag von king.with.deckchair - 11.07.11 - 19:26 Uhr

Ihre Frage ist völlig berechtigt, denn der Bezug von Mehrbedarfen z.B. löste bei Studenten bisher die Versicherungspflicht durch das Jobcenter aus. ARGEN gibt es übrigens seit 01.01.2011 nicht mehr.

Das Statement, dass das Jobcenter nicht mit ihr zu tun habe, wenn sie studiert, ist also weder richtig, noch war es je richtig. Mehrbedarfe nach § 21 SGB II sind vom Ausschlusstatbestand des § 7 (5) SGB II nicht erfasst (waren es auch noch nie) und es gibt den KdU-Zuschuss nach § 27 SGB II.

Beitrag von bi_di - 11.07.11 - 14:42 Uhr

Wenn Du unter 30 bist kannst Du unter Umständen in den Studententarif der KV. Das sind irgendwas um die 65€ / Monat. Desweiteren kannst Du bei Selbstversicherung auch noch einen Zuschuss zum Bafög bekommen.

Sprech' doch mal bei der Krankenkasse bzw. dem Studentenwerk vor.

Grüsse
BiDi

Beitrag von sopi601 - 11.07.11 - 15:05 Uhr

Bin ü-30. Krankenkasse hab ich ja durch, die wissen selbst nix. Wollte ohnehin morgen noch beim Studentenwerk anbimmeln. Ich glaub die bezuschussen die kv mit roundabout 62€ + 11 pflege?!?!
Naja wird dann wohl so laufen.

Beitrag von king.with.deckchair - 11.07.11 - 19:27 Uhr

Leider habe ich dieser Tage in einem ähnlich gelagerten Fall die gleiche Info von meiner Teamleitung erhalten: Leistungen nach § 27 lösen keine Versicherungspflicht mehr aus, die nach § 21 (Mehrbedarf Alleinerziehung z.B.) auch nicht mehr.

LG
Ch.
Jobcenter-Mitarbeiterin

Beitrag von sopi601 - 12.07.11 - 09:29 Uhr

Danke für deine Antwort.
Ok, also versichere ich mich freiwillig und gut?!
Vom Amt für Ausbild.förd. gibt es ja diesen Standartbetrag für KV und PV (62+11), nur zahl ich ja 143,- aber das ist dann wohl persönliches Pech, ne?
Naja, das eine Jahr werde ich wohl rumkriegen.
Liebe Grüße und vielen Dank
sopi