Hallo zusammen,
ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen.
Meine Zwillinge sind am 19.03.2010 geboren und ich habe Elternzeit für 2 Jahre beantragt.
Unsere Prinzessin hat am 03.10.2011 ET.
Nun zu meinen Fragen....
Die Monate wo ich kein Elterngeld mehr bekommen habe, also ab den 19.03.2011 werden beim Elterngeld als null angerechnet oder?
Nur bis zum Mutterschutz oder bis zum ET?
Und die restlichen Monate werden dann von vor den Zwillingen genommen?
Und nun noch zum Mutterschaftsgeld bekomme ich das, oder gleich nach Geburt Elterngeld? Und bekomme ich dann nur den KK Betrag der ca bei 390€ liegt ?
Und jetzt noch eine Frage....wenn mein Partner, die ersten 2 Monate nach Geburt seine 2 Monate EZ nehmen will, muss er sie auch 7 Wochen vor ET beim AG bekannt geben. Hat er ein Recht auf die 2 Monate oder kann der Arbeitgeber das ablehnen?
Besteht in den 7 Wochen vor dem Elterngelt Kündigungsschutz oder nicht?
Und dann noch zuletzt, wenn das Kind jetzt 2 Wochen oder früher vor dem ET kommt, kann er dann trotzdem direkt in EZ gehen, oder muss er die 7 Wochen ab Antrag abwarten?
So es ist lang geworden ich hoffe es sieht jemand durch
LG Nadja
Schwanger in Elternzeit/Elterngeldbezug, Mutterschaftsgeld Fragen!!
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Beitrag von landaba - 11.07.11 - 20:22 Uhr
Beitrag von ujn1 - 11.07.11 - 23:45 Uhr
Hallo Nadja,
zu Deinen Fragen:
a) Die Monate wo ich kein Elterngeld mehr bekommen habe, also ab den 19.03.2011 werden beim Elterngeld als null angerechnet oder?
korrekt
b) Nur bis zum Mutterschutz oder bis zum ET?
bis zum Mutterschutz. Monate mit Bezug von Mutterschafts- oder Elterngeld bleiben unberücksichtigt. Bei Dir beginnt der Mutterschutz Ende August, also werden die Monate April bis Juli mit 0 gerechnet.
c) Und die restlichen Monate werden dann von vor den Zwillingen genommen?
korrekt. Bei Dir sind das die letzten 8 angerechneten Monate vor den Zwillingen wie damals auch. Also solltest Du ca. 2/3 Deines jetzigen Elterngeldes plus Kinderbonus von 10%, mind. 75€, bekommen.
d) Und nun noch zum Mutterschaftsgeld bekomme ich das, oder gleich nach Geburt Elterngeld? Und bekomme ich dann nur den KK Betrag der ca bei 390€ liegt ?
Mutterschaftsgeld erhälst Du für die Mutterschutzfristen. Der Aufstockungsbetrag des AG entfällt. Du hast auch ab Geburt Anspruch auf Elterngeld, dieses wird mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet, d.h. es wird entsprechend gekürzt.
Zu Deinem Mann: Der hat wie jeder andere auch Anspruch auf volle drei Jahre Elternzeit ab der Geburt Eures Kindes. Das muss beim AG nur rechtzeitig angekündigt, nicht beantragt werden. Die Frist sind, wie von Dir geschrieben, 7 Wochen vorher. Ab 8 Wochen vor ET gilt der Kündigungsschutz. Wenn Dein Mann die ersten zwei Monate zuhause sein will, empfiehlt es sich, 8 Wochen vor ET Elternzeit ab der Geburt und nicht ab einem bestimmten Datum zu beantragen. Das fängt auch den Fall ab, dass das Kind zu spät kommt, der Elternzeitanspruch entsteht nämlich erst mit der Geburt, daher könnte ein Antrag ab ET dazu führen, dass man evtl. ein paar Tage Urlaub nehmen muss, da noch kein Elternzeitanspruch besteht.
LG
Beitrag von landaba - 12.07.11 - 12:42 Uhr
