Hi
vielleicht kennt sich jemand aus und kann mir etwas weiterhelfen.
Folgendes:
bin alleinerziehende mutter 2er kinder.
Zur zeit bekomm ich Alg2 fang aber vorraussichtlich im september/oktober wieder an zu arbeiten und wäre damit entlich weg vom amt.
Seit 2001 hab ich eine privatvermieterin die häuser von 1-11hat.Die vermieterin kümmert sich um nix.Sei es mängel in der wohnung ect.
Nun geht es darum das ich bis heute auf die heiz und betriebskostenabrechnung 2008 warten.Sie kommt einfach mit nix rüber ausser mit schreiben wegen ruhestörung meines sohnes der gern mal durch die wohnung hüpft und sich im haus nur 1 einziger nachbar beschwert.Sie hatte mir deshalb sogar die kündigung geschickt wo sie zum glück bis jetzt net durchkam.
Ich hab sie mehrmals angerufen und ihr gesagt das ich die abrechnung dringend brauche für die arge.Auch mit ihrer sekritärin hab ich drüber geredet und sie auch angeschrieben.Aber keine reaktion.
ich frag mich wen sie schon ruhestörungsschreiben schicken kann ...warum sie net gleich die abrechnung mitschickt.
Muß dazu sagen das sie allgemein komische abrechnungen hat in hoher summe ..wo wir mieter uns wundern ...also es geht da net immer mit rechten dingen zu.
Ich war bereits auch beim mieterverein der sie vor mehreren wochen anschrieb.Auch da hat sie sich bis dato net gemeldet.Vor kurzem hatte ich erneut nen termin beim mieterverein gehabt...mußte aber aus gesundheitlichen gründen absagen...dennoch hol ich mir jetzt nächste woche nen neuen termin.
Das ganze Problem an der sache ist...das die arge mir seit märz2011 weniger miete an die vermieterin geschickt hat.Dies hab ich auch erst später erfahren da ich den bescheid erst später bekam.
Meine miete beträgt 549€ davon zahlt das amt nur noch 374€ an die vermieterin solang ich die abrechnung nicht vorlege.
Hab auch mehrmals beim amt angerufen und versucht mit dennen zu reden das es net meine schuld is und ich schon alles mögliche versuch die abrechnung von der vermieterin zu bekommen aber leider ohne erfolg.
Nun ist meine frage darf das amt sowas machen?dadurch das sie seit märz unregelmäßig gezahlt haben sind natürlich mietschulden entstanden.
zur zeit lebe ich von den kindergeldern.sprich kindergeld,elterngeld und unterhalt der kinder.desweiteren bin ich noch in der insolvenz.
Ich hab bereits auch die vermieterin gebeten mir ne aufstellung der schulden zu schicken was offen is und was die arge überwiesen hat.Aber auch da bekomm i nix von ihr.
Momentan hab ich auch noch einige sachen zu zahlen was net in der insolvenz ist.
wichtig für mich ist nur zu wissen daf die arge mir das komplette geld zum lebensunterhalt streichen und nur nen teil an miete an die vermeiterin überweisen obwohl es nicht meine schuld is wegen der abrechnung?
sorry das es etwas lang ist.
lg
wer kennt sich aus?Arge/vermieterin?*sorry lang
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Beitrag von chatterin - 12.07.11 - 07:30 Uhr
Beitrag von musterli70 - 12.07.11 - 08:23 Uhr
Was die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2008 angeht, die hätte Dir bis spätestens 1.1. 2010 vorliegen müssen, somit hat die Vermieterin meinem bescheidenen Wissen nach keinen Anspruch mehr gegen Dich.
Was die Arge / das Jobcenter angeht, liegt das nicht in Deinem Verantwortungsbereich und ARge/Jobcenter haben keinen Mietvertrag mit der Vermieterin, sondern Du und somit hat der Verein meiner Meinung nach die volle KdU zu bezahlen.
Sollten hier also Mietschulden auflaufen, die von Arge/Jobcenter verschuldet werden, würde ich sobald meine Vermieterin mich deswegen anschreibt, bzw. mir deswegen kündigt umgehend einen Anwalt aufsuchen um Klage gegen Arge/Jobcenter einzureichen, da hier Kinder im Spiel sind und der Verlust der Wohnung droht sollte dies recht schnell gehen.
Das mit von wegen komplettes Geld streich musst Du bitte noch mal vertiefen, da kann ich Dir derzeit nicht richtig folgen.
Hast Du vielleicht ein Schreiben von Arge/Jobcenter bekommen wo wieder mal die Mitwurkungspflichten wissentlich vergewaltigt werden und man Dir mit Einstellung der Zahlung droht, wenn Du bis ...... die Unterlagen (Nebenkostenabrechnung) nicht vorlegst, weil man dann davon ausgeht, dass Du nicht mehr hilfebedürftig bist ?
Da reicht es in der Regel aus, wenn man dem Spaßvogel im Amt schriftlich mitteilt, dass man keinen Einfluss darauf hat und ihm ne Kopie von einem
Schreiben an die Vermieterin beilegt in dem man die Abrechnung anmahnt, sollte ihm das nicht reichen, umgehend zum Anwalt, dann muss halt eben ein Richter der SB seinen Job erklären.
Beitrag von chatterin - 12.07.11 - 08:43 Uhr
huhu danke für deine antwort.Also mit dem streichen meite ich:
ich bekomm wie gesagt kindergeld,unterhalt für beide kids und elterngeld:also hab in dem sinne 1080€nur an gelder von den kids.davon gehen ab kindergarten,telefon+internet,strom,wasser,kleidung für die kids ,lebensmittel ect.
Eigentlich genug an gelder von den kids wo wie gesagt allerdings einiges von abgeht da ich ja auch noch schulden zu tilgen habe.
Naja jedenfalls als ich den neuen bescheid bekommen habe stand da nur drinn das die ab juli nur noch 374€ an die vermieterin zahlen und ich kein geld mehr zum lebensunterhalt bekomm.
Was mich da halt nur dran ärgert is das sie die miete net ganz bezahlt haben seit märz.und das dadurch mietschulden entstanden sind.Im bescheid steht auch irgendwas von das die für mietschulden net aufkommen das müßt ich aber nochmal genau raussuchen.
Ich hab wie gesagt auch öfters mit meiner bearbeiterin von der arge geredet das meine vermieterin sich net ma beim mieterverein meldet.Aber die meinte nur solang sie die abrechnung net hat berechnet sie nix neu.Und wen ichs richtig verstanden hab,wird die miete wieder ganz gezahlt wen sie dat schreiben haben.
alles sehr komisch ich blick da net mehr durch.
will jetzt auch versuchen den leiter der arge zu erreichen um ihn das zu schildern und zu erfragen ob das rechtens is wen die schuld der abgabe net an mir liegt.
ich bin auch der meinung das meine vermieterin abwartet das ich die miete net zahle wie auch immer...das sie mich damit bzw deswegen vor die tür setzten kann.Da sie mich wegen kinderlärm net rausbekommt.
Beitrag von musterli70 - 12.07.11 - 10:11 Uhr
Sprich mit Deiner Vermieterin, Sie soll die dadurch entstandenen Mietschulden umgehend schriftlich anmahnen und mit Kündigung des Wohnraumes drohen in der Mahnung, wenn nicht binnen der Frist gezahlt wird.
Damit und Deinem Bescheid gehst Du dann zum zuständigen Amtsgericht und beantragst einen Beratungshilfeschein für einen Anwalt.
Einen Anwalt für Sozialrecht kann man auf verschiedene Wege finden, entweder man kennt einen, sucht sich einen aus dem Branchenbuch, fragt bei der Anwaltskammer nach, wendet sich an Arbeitslosen-Initiativen vor Ort , an ein Büro der Partei die Linken, oder schaut mal unter http://www.my-sozialberatung.de/adressen nach, am besten sind natürlich Anwälte über die man gutes Feedback von anderen Leuten bekommt.
Der Anwalt wird dann in der Regel umgehend Klage beim zuständigen Sozialgericht als Eilantrag einreichen, da hier Kinder im Spiel sind und der Wohnraumverlust auf dem Spiel steht.
Jetzt gibts zwei Sorten Jobcenter, die einen knicken sofort ein die anderen versuchen es auszusitzen, den zweiteren wird der Richter schon auf die Sprünge helfen.
Was die Kosten für den Kindergarten angeht, die würde ich beim Jugendamt beantragen. ;)
Beitrag von thea21 - 12.07.11 - 17:49 Uhr
Hallo,
du schreibst etwas von Insolvenz undn euer Schulden, bzw von Schulden, die nicht "in der Insolvenz" sind. Welche sind das? Sind die vor Eröffnung entstanden, danach? Erklär das mal genauer!?
Ich möchte mich gerade ungern in die Nesseln setzen, aber 1080 Euro PLUS die Miete (wenn auch nicht voll) vom Jobcenter, sind doch mehr als ausreichend um die Miete zu decken!?
Im Leben nicht würde ich Mietschulden auflaufen lassen. Erstrecht nicht, wenn ich Kinder in der Wohnung habe.
Bei knapp 1400 Euro, wäre es mir, neben (neuer?) Schulden wichtiger, meine Miete abgedeckt zu wissen, auch wenn ich da 200 Euro raufpacken müsste, von den effektiv 1000 Euro die da sind.
Wenn sich seit Monaten nichts bewegt und die Vermieterin sich querstellt ist der erste Schritt den ich mache: Einen Anwalt aufzusuchen! Das geht, bei dem Geld was du bekommst (samt Kindern) meiner Meinung nach sicher mit PKH. Ob sich die Vermieterin dann noch immer quer stellt, ist fraglich.
Wie gesagt, selbst wenn das Jobcenter weniger überweist und niemand sich bewegt, versuche ich die Mietrückstände, die ja nun anscheinend regelmäßig auflaufen, auszugleichen, damit ich, zusätzlich zu dem Ärger mit der fehlenden BKR, nicht noch Probleme mit ner gekündigten Wohnung bekomme.
Und ich finde (das ist meine persönliche Meinung), dass der genannte Zeitraum (MÄRZ) schon arg lange ist, ohne das du dich schonmal selbst bewegt hast, wenigstens vorerst die Rückstände auszugleichen.
Mir kommt der Gedanke auf, das du mit Geld nicht sonderlich gut klar kommst.
Ich kann falsch liegen, doch die Tatsache, das die Mietschulden so laufen, "sich ja niemand kümmert", zudem eine Insolvenz besteht und anscheinend NEUE Schulden da sind, lässt mich stutzen und weiteres im Argen vermuten.
Ich weiß, ich bin da nicht der Maßstab. Aber zu meiner Zeit als Alleinerziehende, hatte ich ARBEITEND keine 1100 Euro zur Verfügung und habe monatlich meine Rechnungen gezahlt. Da sollte es dir, mit 1400 Euro, ein leichtes sein, wenigstens keine Mietschulden auflaufen zu lassen.
