Ich habe einen Job abgelehnt, obwohl man mich einstellen wollte. Kann mir bei der Agentur was passieren? Bin erst seid 3 Monaten arbeitslos?
Job als Geschäftsführerassistentin für 1700 Brutto befristet für ein Jahr und dann der Unwohlfaktor da !
Die Anzeige steht auch schon ziemlich lange drin.
Jetzt habe ich am Montag einen Anruf von der Agentur bekommen, warum ich den Termin nicht bestätigt habe, dass ich anfange?! Ich hab das ja nicht geglaubt, da haben die tatsächlich bei der Agentur gepetzt um mir einen reinzuwürgen? Dabei habe ich weder ein Stellenangebot erhalten sondern ich habe mir die selber rausgesucht. Wohlbemerkt habe ich von der Agentur noch nicht eine Stelle erhalten ?
Am Donnerstag habe ich eigentlich einen Termin für eine Bildungsmaßnahme 3 Monate , die ich gern machen würde. Können Sie das jetzt verweigern?
Ist das alles ein Blödsinn! Was sagen Eure Erfahrungswerte?
Job abgelehnt - kann da was passieren ?
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Beitrag von betti1977 - 12.07.11 - 14:41 Uhr
Beitrag von bobb - 12.07.11 - 14:46 Uhr
Warum hast Du denn genau abgelehnt?
Beitrag von betti1977 - 12.07.11 - 14:50 Uhr
Weil ich 400 Euro weniger verdient hätte und ich weiß, was es heißt den Job zu machen. Ich habe über 10 Jahre Berufserfahrung!
Beitrag von siomi - 12.07.11 - 14:52 Uhr
Du könntest ihn aber auch annehmen und trotzdem weiter suchen!
Beitrag von silbermond65 - 12.07.11 - 15:04 Uhr
Weil ich 400 Euro weniger verdient hätte
Weniger als was? Als dein Arbeitslosengeld?
Annehmen und weitersuchen wäre keine Option gewesen ?
Beitrag von king.with.deckchair - 12.07.11 - 19:22 Uhr
Kein lang' Geschwätz, ein Blick ins Gesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__121.html
Schau, ob davon etwas zutrifft, so du nur ALG I und nicht zusätzlich ALG II beziehst.
Beitrag von lexika - 13.07.11 - 01:13 Uhr
Hm,
kommt drauf an - wenn Du damit nicht mehr verdienst als Dein ALG1 ist das ein gewichtiger Grund die Stelle abzulehnen.
LG
Beitrag von ppg - 12.07.11 - 14:51 Uhr
Woher wußte denn der AG das Du arbeitslos bist?
Sowas erzählt man doch nicht im Vorstellungsgespräch, kein Wunder wenn es mit dem Gehltsangebot gravierend nach unten geht.
Ute
Beitrag von betti1977 - 12.07.11 - 14:54 Uhr
Hä? was sagt man denn, was man gerade macht, wenn man arbeitsuchend ist?
Beitrag von jogiyoda - 12.07.11 - 15:30 Uhr
man will sich beruflich verändern.
Beitrag von betti1977 - 12.07.11 - 15:37 Uhr
Aber ich gebe auch Arbeitszeugnisse mit , dort steht im letzten, dass ich aus wirtschaftlichen Gründen gehen musste !? Die können doch lesen?
Beitrag von jogiyoda - 12.07.11 - 16:31 Uhr
und wo steht das du arbeitslos bist? Nirgends , eben Schummeln ist erlaubt
Beitrag von oma.2009 - 12.07.11 - 20:53 Uhr
Hallo,
ma kann das Ganze auch mit: berufliche Neuorientierung umschreiben.
LG
Beitrag von caro300 - 12.07.11 - 14:52 Uhr
Ja, sie können dir einen reinwürgen. Kommt ganz sicher auf den Bearbeiter an. Im Grunde musst du jeden Job annehmen, es geht also nicht um den Wohlfühlfaktor auch wenn es normal ein wichtiger Grund ist. Vielleicht hast du ja Glück und es geht gut aus.
LG
Carola
Beitrag von musterli70 - 12.07.11 - 15:00 Uhr
"Im Grunde musst du jeden Job annehmen"
Steht wo ?
Beitrag von caro300 - 12.07.11 - 15:19 Uhr
Wenn man beim Jobecenter Geld bezieht, muss man eine Vereinbarung unterschreiben, die besagt, dass man jeden Job annimmt zu dem man körperlich und geistig in der Lage ist. Das ist bei diesem Job wohl der Fall. oder?
LG
Carola
Beitrag von musterli70 - 12.07.11 - 15:38 Uhr
Ähm ?
Hier gehts um ALG I, als Versicherungsleistung weil erst seit 3 Monaten arbeitslos ?
Und was diese Vereinbarung angeht, die angeblich bei Jobcentern unterschrieben werden muss, die hat nichts mit der Bedürftigkeit des Antragsstellers zu tun und wird von daher für die Bescheidung nicht benötigt.
Zur Mitwirkungspflicht gehört sie auch nicht, da der Inhalt schon Bestandteil des Gesetzes ist und somit ähnlich wie die lustigen Klauseln in EGVs nur als reine Info angesehen werden kann und auch so von Gerichten angesehen werden.
Ergo ist eine Unterschrift darunter völlig sinnfrei, da der HE nicht der Bundespräsident ist der ein Gesetz absegnen muss.
Hört sich für mich fast wie diese Coburger Vereinbarung an, liege ich da richtig ?
Beitrag von jogiyoda - 12.07.11 - 15:56 Uhr
du verwechselst gerade ALG 1 mit AlG2 denn sie istnicht bei einem Jobcenter sondern bei der Agentur für Arbeit
Beitrag von king.with.deckchair - 12.07.11 - 19:25 Uhr
Lerne erst mal den Unterschied zwischen Jobcenter und Agentur für Arbeit sowie zwischen ALG I und ALG II.
Beitrag von king.with.deckchair - 12.07.11 - 19:24 Uhr
"Ja, sie können dir einen reinwürgen. Kommt ganz sicher auf den Bearbeiter an. Im Grunde musst du jeden Job annehmen"
So ein unwissender Unfug!
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__121.html
Was soll das Gerede? Wollt ihr mal wieder Arbeitslosenbashing betreiben und schreibt deswegen diesen Stuss?!
Beitrag von lexika - 13.07.11 - 01:15 Uhr
Moment!
Wir reden hier von ALG 1!
Und da muss man das zum Glück noch nicht!
Beitrag von leonie133 - 12.07.11 - 15:19 Uhr
Aha
Unwohlfaktor
na wenn es danach ginge: Ist sicher ein wichtiger Grund, wenn man sich aus einem bestehenden Job heraus bewirbt...
Aber wenn man arbeitslos ist sollten die Ansprüche doch ein wenig heruntergeschraubt werden, meinst du nicht?
Beitrag von betti1977 - 12.07.11 - 15:21 Uhr
naja...sagen wir mal so!
Es ist nicht so , dass ich nicht flexibel genug bin- war auch Jahre kellnern, damit ich nicht arbeitslos bin. Hat man nicht aber auch das Recht, sich etwas zu suchen, was passt um nicht gleich wieder zu gehen und was anderes zu suchen?
Hinzukommt, dass auch das Unternehmen ja jemanden will der nicht gleich wieder geht, oder?
Beitrag von betti1977 - 12.07.11 - 15:26 Uhr
Ich bewerbe mich nicht zum Spaß und schreibe täglich ca. 4 Bewerbungen!
Beitrag von king.with.deckchair - 12.07.11 - 19:22 Uhr
Auch Arbeitslose haben: RECHTE!
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__121.html
