Hallo,
nachdem ich hier schon meine Traurige Geschichte erzählt habe, kommen wir hier zu den weiteren Fragen mit denen man sich rumquälen muß.
Habe schon rumgegoogelt, aber noch nicht so richtig das passende gefunden; mir wurde gesagt, das die Mutterschutzfrist sich bei Todgeburt um 4 Wochen verlängert. Ist das korrekt? Meine kleine ist 6 Tage über EET Tod zur Welt gekommen. Darüber habe ich nichts gefunden.
Und wie sieht es aus mit § 6 MuschG., man darf ja eigendlich in der Zeit nicht arbeiten; ausnahme bei s.o. Ich habe ein Nebenjobangebot, was mir aber durch die lappen geht, wenn ich noch bis September nicht arbeiten darf. Meine 2 Wochen nach der Entbindung sind abgelaufen. Hat jemand vielleicht schonmal solch eine Situation gehabt, sprich weiß wo ich die Bescheinigung her bekomme das ich arbeiten gehn will und was drin stehn muß?
Ein wenig Ablenkung würde nämlich wohl ganz gut tun, da meine große jetzt im August in den Kindergarten kommt und Mutti sonst zu viel Zeit zum Nachdenken hätte.
Vielleicht weiß von euch ja jemand was für mich; schon mal Danke
mary
Mutterschutz bei Todgeburg/Nebenjob
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Beitrag von mary9 - 12.07.11 - 15:57 Uhr
Beitrag von kerstini - 12.07.11 - 16:19 Uhr
Hallo,
ich weiß zwar nichts genaues von deiner Geschichte, aber ein bißchen kenn ich mich aus.
Du hast Recht, dein MuSchu verlängert sich nach einer Totgeburt um 4 Wochen. Du darfst in dieser Zeit arbeiten, wenn es dein ausdrücklicher Wunsch ist. Allerdings kann ich dir nicht sagen was du genau dafür schriftlich tun musst. Wende dich da am besten an deine KK.
Was meinst du mit "meine 2 Wochen nach der Entbindung sind abgelaufen"? Was meinst du damit? Hast du noch einen weiteren AG?
LG
Kerstin mit Ida
und
Madita
Leo +
12.SSW
Beitrag von mary9 - 12.07.11 - 18:59 Uhr
Ja, habe noch einen richtigen Arbeitgeber. Da habe ich aber bereits Freistellung beantragt da dieser Job zeitlich mit Kind nicht machbar ist.
Mit den 2 wochen meinte ich etwas gelesen zu haben, das die nach der Entbindung mind. eingehalten werden müssen.
Ich hasse den Bürokraten-Dschungel.....(und das sagt jemand aus dem Öffentl. Dienst)!
Lg
Mary
Josephine
fest im Herzen
Beitrag von kerstini - 12.07.11 - 19:44 Uhr
Was meinst du mit Freistellung? Rein rechtlich gesehen fängst du einfach nach dem MuSchu bei deinem regulären AG wieder an. Egal was ihr vereinbart hattet, durch die tragischen Umstände ist das hinfällig. Wenn du zusätzlich diesen Minijob machen möchtest, musst er das natürlich vorher genehmigen.
Wie gesagt wenn du im MuSchu arbeiten möchtest frag bei deiner KK nach.
Übrigens hast du Anspruch auf Kindergeld.
Beitrag von mary9 - 12.07.11 - 20:34 Uhr
Also bei dem norm. Arbeitgeber kann und habe ich mich weiter Freistellen lassen; wie Unbezahlten Urlaub. Da brauch ich also nicht hin; würde ich auch nicht wirklich gerne wollen...
Morgen werde ich bei der KK nachfragen wg. Arbeiten im MuSchu.
Woher weißt Du das ich Anspruch auf Kindergeld habe? Nicht das ich da was gegen hätte....aber unsere Kleine ist ja Tod geboren worden...zwar über Termin...also falls Du mir was sagen kannst wo ich es nachlesen kann, immer her damit.
Beitrag von kerstini - 12.07.11 - 21:15 Uhr
Ahso, dann musst du ihn halt nur noch wegen deinem Minijob fragen, sonst kannst du echt Probleme kriegen!
Bei Geburtskanal.de kannst du ziemlich viel nachlesen. Unter anderem auch das mit dem Kindergeld. Sowas wird einem ja meistens nicht gesagt! Wir haben damals auch ohne Probleme das Kindergeld erhalten. Du bekommst von deiner KK auch die Bestätigungen für die Familienkasse dafür.
Beitrag von mary9 - 13.07.11 - 08:56 Uhr
Na dann werd ich mich gleich mal an die Arbeit machen und wieder Anträge ausfüllen...auf das es auch Anstandslos funktioniert!
Danke Dir für die Auskünfte..
