Hallo zusammen,
weiß jemand von euch, wie lange man seine Gehaltsabrechnungen aufbewahren sollte?
Ich bin grade am Räumen und habe festgestellt, dass ich noch Gehalts- und Honorarabrechnungen von 1990 in meinen Unterlagen habe
Weil der Ordner langsam überquillt, wüsste ich gerne, wie viel davon ich durch den Schredder jagen kann...
LG, Ulla
Gehaltsabrechnungen - wie lange aufheben?
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Beitrag von tweetie274 - 12.07.11 - 19:22 Uhr
Beitrag von danaz - 12.07.11 - 19:44 Uhr
Hallo,
ich hebe nur die Jahresendabrechnung (kummuliert) auf. Da sieht man ja den Zeitraum, in dem gearbeitet wurde und was ich verdienst habe. Das müsste ja als Nachweis reichen. Das hebe ich dann allerdings bis zur Rente auf.
danaz
Beitrag von bemmchen - 12.07.11 - 20:15 Uhr
du selber müsstest nichtmal etwas aufbewahren, dein arbeitgeber (egal ob derzeitiger oder früherer) muss die lohnunterlagen sowieso 10 jahre aufbewahren..wenn etwas is kannst dich doch dahin wenden ;)
Beitrag von tweetie274 - 12.07.11 - 21:05 Uhr
euch beiden!
Ulla
Beitrag von werner1 - 13.07.11 - 06:37 Uhr
Hallo,
deinen Lehrvertrag solltest du aber bis zu deinem 67. Geburtstag aufheben.
Danach wird beim Rentenantrag gefragt.
freundliche Grüsse Werner
Beitrag von bemmchen - 13.07.11 - 07:44 Uhr
die jährlichen sozialversicherungsmeldungen besser auch ;)
gerade wenn die irgendwelche unklarheiten im "rentenkonto" haben kann man so zeigen was da wirklich war
