AG zahlt MUSchaGeld nicht, Gerichtsvollzieher, was kann ich noch tun?

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Beitrag von knuffel84 - 13.07.11 - 12:37 Uhr

Hallo zusammen,

tja, wo fange ich an....
Mein alter AG hat mir kein Mutterschaftsgeld gezahlt (2010) und im April wurdenach mehreren Verhandlungen per Gericht beschlossen, dass er mir das Geld zu zahlen hat und das Arbeitsverhältnis nach Ende der Elternzeit beendet wird.
Leider hat er bis heute nicht gezahlt!
Mittlerweile läuft die Sache über einen Gerichtsvollzieher und ich kann einfach nicht verstehen, warum man an das Geld nicht ran kommt!?
ER hat dem Vergleich zugestimmt und nun zahlt er nicht. Das kann doch nicht sein :-[
Eine EV hat er nicht abgegeben und er zahlt seinen Angestellten auch weiterhin pünktlich die Gehälter, also liegt es schonmal nicht daran, das er pleite ist.
Es MUSS doch eine Möglichkeit geben, um diese Sache endlich zu beenden :-(

Hat jemand Tipps? Kann ich mich noch an jemanden wenden?

LG
Jasmin

Beitrag von derhimmelmusswarten - 13.07.11 - 12:47 Uhr

Du hast doch einen Titel. Warum pfändest du nicht sein Firmenkonto? Dann kriegt der Typ doch mal richtig Probleme. Hast du den GV selbst beauftragt oder hat ein Anwalt das gemacht?

Beitrag von knuffel84 - 13.07.11 - 12:54 Uhr

Ich selber kann da wohl wenig machen oder?!
Läuft alles über den Berufsverband, also Anwältin. Von denen wurde auch der GV beauftragt. In dem Schreiben steht, wenn er ihn (AG) nicht antreffen kann, soll er die Unterlagen zurücksenden und sie würden vollstrecken und dann einen Haftbefehl beantragen.

Beitrag von ppg - 13.07.11 - 13:00 Uhr

Ja dann läuft doch alles

Was ist denn jetzt deine Frage?

Ute

Beitrag von knuffel84 - 13.07.11 - 13:07 Uhr

Ich verstehe nicht, weshalb er nicht einfach innerhalb der angegeben Frist gezahlt hat!
Ich habe heute nochmal mit dem Verband gesprochen und das einzige was die mir sagen ist, dass ich ja einen Titel habe, der 30 Jahre wirksam ist. Super, das hilft mir jetzt auch echt weiter.
Das kann sich doch noch ewig ziehen oder hab ich das nun falsch verstanden?
Ein Zeugnis steht mir auch noch zu und auch das habe ich bis heute nicht gesehen

Beitrag von kathi.net - 13.07.11 - 13:13 Uhr

Na wenn der GV schon unterwegs ist, die Firma noch existiert und anscheinend noch Geld da ist, ist doch erstmal alles okay?!

Beitrag von knuffel84 - 13.07.11 - 13:14 Uhr

Wenn er ihn aber nicht antrifft, kanne r wohl auch nichts weiter machen.

Beitrag von kathi.net - 13.07.11 - 13:21 Uhr

Ich versteh ja nicht so ganz, warum man nicht erstmal eine Kontopfändung macht. Zumal du ja sagst, es ist Geld da #kratz

Beitrag von knuffel84 - 13.07.11 - 16:08 Uhr

Ja, das verstehe ich eben auch nicht.
Als ich das letzte Mal bei dem Verband angerufen habe, hieß es aucc das man sein Konto pfänden kann, wenn er nicht reagiert

Beitrag von ppg - 13.07.11 - 13:41 Uhr

Doch, dann geht der Haftbefehl raus, steht doch in dem Brief

Ute

Beitrag von knuffel84 - 13.07.11 - 16:09 Uhr

na, ich bin gespannt, ob das auch wirklich passiert... der hat sich so viele Dinge erlaubt und ist jedes Mal davon gekommen.

Beitrag von stier84 - 13.07.11 - 15:11 Uhr

Musst du selbst die Anwälte zahlen oder hast du eine Rechtsschutzversicherung? Ich kann nicht nachvollziehen, dass man einen ZV-eV Antrag gestellt hat obwohl dir ja mit Sicherheit bekannt ist, bei welcher Bank er ist. Mit diesen zusätzlichen Anträgen verdient sich der RA eine goldene Nase und ist in der Regel nur dafür da, Informationen zu erhalten, die dir nicht bekannt sind. Den Gerichtsvollzieher kann man auch ohne RA beauftragen, den Titel hast du ja. Kleiner Tipp und geht ganz schnell. Macht ein vorläufiges Zahlungsverbot bei der Bank,. Dann ist sein Konto erst mal gesperrt und er wird mit Sicherheit reagieren. Dies kannst du auch machen, wenn der Titel noch beim Gerichtsvollzieher liegt. Der ANtrag wird nicht vom Gericht geprüft sondern wird direkt über den Gerichtsvollzieher zugestellt. Ich hoffe ja nicht für dich (wenn der Titel auf die Firma lautet) dass er die Rechtsform ändern wird! Also auf auf!