Elterngeld, Mindestbetrag und 400,00 Euro-Job

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Beitrag von akkie1975 - 13.07.11 - 17:16 Uhr

#sonne
Ich habe einen regulären Job, einen 400,00 Euro - Job und gewerbliche Beteiligungseinkünfte. Aufgrund meiner gewerblichen Beteiligungseinkünfte erhalte ich beim Elterngeld nur den Mindestbetrag. Wird dieser nochmals gekürzt, wenn ich meinen Hauptjob und den 400,00 Euro-Job weitermache, oder ist nur wichtig, dass ich insgesamt unter den 30 Stunden bleibe? Eigentlich möchte ich meinen Hauptjob mit 10 Stunden pro Woche weitermachen und den 400,00 Euro -Job voll, d. h. mit 5 Stunden pro Woche. Das rechnet sich natürlich nur, wenn die 300,00 Euro aus dem Elterngeld ungekürzt bei mir ankommen.

Beitrag von ichbins04 - 13.07.11 - 18:40 Uhr

hallo,

die 300 euro sockelbtrag werden dir nicht gekürzt. die hast du auf jeden fall.

du darfst nur nicht mehr, als 30 h die woche arbeiten.

gruß